Anfrage Freie Fraktion betreffend Werteverlust von Energieunternehmen für Kanton und Gemeinden
Session: 24.04.2014
Erstmals seit langem hat der Kanton rote Zahlen geschrieben. Begründet wird das Ergebnis mit einem notwendigen Abschreiber auf den Aktien von Repower, die der Kanton hält. Grund zur Aufregung bestehe nicht.
Diese Interpretation kommt einer Beschönigung der Situation gleich. In Tat und Wahrheit haben Kanton und Gemeinden auf ihren Beteiligungen in den letzten Jahren einen Verlust in Milliardenhöhe zu verzeichnen. Zudem droht die Wasserkraft weiter an Boden zu verlieren, was in Bezug auf die Wasserzinsen und die zukünftigen Heimfallverhandlungen zu einem massiven Einbruch für viele Gemeinden und den Kanton führen kann.
Aufgrund dieser Ausgangslage ist es dringend notwendig, dass Regierung und Grosser Rat ihre bisherige energiepolitische Strategie überprüfen und korrigieren. Die Regierung wird in diesem Zusammenhang eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie gross ist der Wertverlust der vom Kanton bereits seit 2009 gehaltenen Repower Aktien in den letzten 4 Jahren?
2. Wie gross ist der Wertverlust der unverständlicherweise zusätzlich durch den Kanton vor einem Jahr zugekauften Repower Aktien?
3. Wie gross ist der Wertverlust der vom Kanton bereits seit 2009 gehaltenen Aktien von andern Kraftwerkgesellschaften?
4. Wie gross ist der Wertverlust der von den Gemeinden in unserem Kanton gehaltenen Aktien von Kraftwerkgesellschaften?
5. Teilt der Kanton die Auffassung, dass sich ein Anbetracht der dramatischen Wertverluste sowohl für die Festlegung zukünftiger Wasserzinsen wie auch für allfällige Heimfallverhandlungen die Situation dramatisch verschlechtert hat?
6. Was gedenkt der Kanton zu tun? Ist er bereit, seine bisherige Energiestrategie grundsätzlich zu überprüfen und anzupassen? Ist er bereit, eine Task Force mit Beteiligung diverser Exponenten unserer Energiepolitik einzusetzen, mit dem Auftrag Vorschläge für eine zukunftsgerichtete kantonale Energiestrategie zu erarbeiten?
Chur, 24. April 2014
Koch (Igis), Brandenburger, Davaz, Casutt Renatus, Nigg
Antwort der Regierung
1. Per 31. Dezember 2009 waren die Aktien der Repower bei einer Beteiligung von 46 Prozent im Verwaltungsvermögen zum teilweise abgeschriebenen Anschaffungswert von 67,3 Mio. Franken bilanziert. Der Marktwert dieses Beteiligungsanteils betrug damals 627,4 Mio. Franken. Mit dem Übergang zu HRM2 und der Überführung der Aktien in das Finanzvermögen wurde die Beteiligung von nunmehr 58,3 Prozent per 1. Januar 2013 um 193,7 Mio. Franken aufgewertet. Sie musste aber per 31. Dezember 2013 aufgrund des Kursrückgangs um 102,6 Mio. Franken wertberichtigt werden. Per 31. Dezember 2013 wurde die Beteiligung des Kantons zum Marktwert von 244,9 Mio. Franken bilanziert. Der Buchwert des vergleichbaren Repower-Aktienpakets des Kantons (46 Prozent) fällt in der Jahresrechnung gegenüber Ende 2009 somit um 125,8 Mio. Franken höher aus.
2. Gegenüber dem Anschaffungszeitpunkt hat sich der Buchwert der zusätzlich gekauften Repoweraktien per 31. Dezember 2013 um 34,4 Mio. Franken vermindert. Es besteht aber weder seitens der Axpo noch des Kantons die Absicht, beim Weiterverkauf dieses Aktienpakets Verluste zu realisieren.
3. Die vom Kanton gehaltenen Aktien der anderen Kraftwerksgesellschaften werden nicht an der Börse gehandelt, weshalb sie in der Jahresrechnung zum Anschaffungswert bilanziert werden. Die Buchwerte sind unverändert.
4. Der Wertverlust der von den Gemeinden gehaltenen Kraftwerksaktien ist der Regierung nicht bekannt. Am gesamten Bündner Produktionspark der Wasserkraftanlagen sind die Gemeinden mit rund 7 Prozent beteiligt.
5. Die Regierung teilt die Auffassung, dass im aktuellen Umfeld auch der Wasserzins unter grossem Druck steht. Aber auch Investitionen in Kraftwerke sind gefährdet. Was die Heimfallverhandlungen betrifft, so stehen die grossen Heimfälle nicht unmittelbar, sondern erst ab dem Jahre 2030 an. Diesbezüglich ist die Regierung zuversichtlich, dass die Perspektiven der Wasserkraft intakt sind und die Grosswasserkraft, welche als praktisch einzige Erzeugungstechnologie ohne staatliche Förderung im Markt bestehen muss, sich wieder erholen und eine wesentliche Rolle in der Stromproduktion in der Schweiz einnehmen wird.
6. Der Kanton setzt sich innerhalb der Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) seit längerem intensiv mit der aktuellen Situation und den bestehenden Herausforderungen auseinander. Im RKGK-Gebiet werden rund zwei Drittel der schweizerischen Wasserkraftproduktion erzeugt, wobei die RKGK-Kantone im Durchschnitt nur zu rund 18 Prozent daran beteiligt sind. Im Weiteren hat sich auch die Energiedirektorenkonferenz (EnDK), in welcher sämtliche Kantone Einsitz nehmen, der aktuellen Lage angenommen. Dies mit gutem Grund: Die Kantone sind gesamthaft gesehen im Durchschnitt zu rund 87 Prozent am Grundkapital der schweizerischen Energieversorgungsunternehmen beteiligt. Die Mehrheit der Wasserkraftsbeteiligungen befindet sich somit im Eigentum der Mittellandkantone und diese sind folglich von den aktuellen Entwicklungen gleichsam wie die Gebirgskantone direkt betroffen.
Die RKGK setzt sich in Abstimmung mit der EnDK auf Bundesebene bei der Umsetzung der Energiestrategie 2050 für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wasserkraft ein. Dabei zeigt sich, dass die Strategie und Massnahmen aus dem Strombericht der Regierung (Heft Nr. 6/2012-2013) nach wie vor ihre Gültigkeit haben. Diese sind langfristig ausgerichtet und weisen auf Grund der Erfahrungen mit Veränderungen in der Vergangenheit genügend Flexibilität auf, um auf sich ändernde Rahmenbedingungen reagieren zu können. Die Entwicklung und die Zielerreichung der Bündner Energiepolitik werden zusammen mit weiteren Zielen im Zusammenhang mit dem Energiegesetz in einem Monitoringbericht jährlich erfasst und beurteilt. Die Bildung einer Task Force und die Überarbeitung der im Jahre 2012 vom Grossen Rat bestätigten Energiestrategie erachtet die Regierung als nicht angezeigt.
19. Juni 2014