Die Denkmalpflege ist dem Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement unterstellt und gehört zum Amt für Kultur, das Amt für Raumentwicklung dem Departement für Volkswirtschaft und Soziales und das Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement verwaltet das Hoch- und Tiefbauamt, sowie das Forstamt.
Dass die verschiedenen Bereiche des Bauens in unterschiedlichen Departementen angegliedert sind, schafft für praktizierende ArchitektInnen und PlanerInnen auf allen Stufen ihrer täglichen Arbeit unnötige Leerläufe und vermeidbare inhaltliche Widersprüche. Diese unbefriedigende Situation schafft sinnlosen Mehraufwand, was Entwicklungen hemmt, verzögert und potenzielle Bauherren und Investoren teilweise sogar abschreckt. Wenn Synergien genutzt, die Wirtschaftlichkeit in diesem essenziellen Bereich gefördert und das Bauen auch in seiner kulturellen Dimension gefördert werden sollen, muss eine Umverteilung innerhalb der 3 Departemente angestrebt werden.
Es gibt keine Architektur ohne Raumplanung, es gibt auch keine Raumplanung ohne Architektur. Raumplanung wird die grosse Aufgabe der nächsten 20 Jahre sein. Versäumtes muss nachgeholt und neue, spezifische Gegebenheiten berücksichtigt werden. Wirtschaftliche Überlegungen sind zwingend und sind natürlicher Bestandteil der Architektur, sowie der Raumplanung und Raumentwicklung. Die derzeitige Situation behindert diese natürliche Verbindung. Die Zusammenarbeit der Denkmalpflege mit dem Amt für Kultur erachten wir als sehr wichtig, wenn nicht gar als essentiell. Doch muss die Denkmalpflege allerdings nicht zwingend in diesem Departement angesiedelt sein. Allenfalls kann man, wenn man die Denkmalpflege und das Hoch- und Tiefbauamt miteinander verbindet, dem offensichtlichen Personalmangel der Denkmalpflege abhelfen, weil man sich unter einem Dach befindet und flexibler ist. Die zeitgenössische Denkmalpflege kümmert sich nicht mehr nur um einzelne Bauwerke. Ensembles oder intensitätsstiftende räumliche Fragestellungen spielen genau so eine Rolle. Eine enge Kooperation mit den Ämtern von Hoch- und Tiefbau inkl. der Raumplanung machen hier mehr als Sinn. Die Denkmalpflege hat letztes Jahr Raumplaner gesucht und keine Denkmalpfleger oder Kunsthistoriker, weil es sinnvoll ist, dass auch Raumplaner für die Denkmalpflege arbeiten. Sie sehen: Da könnte man Synergien nutzen und die kantonalen Strukturen verbessern. Es muss dringend eine interdisziplinäre Denkfabrik mit ArchitektInnen, Raumplaner und Denkmalpfleger ermöglicht werden - unter einem Dach, im selben Departement. Das schafft offensichtliche Synergien. Eine enge Kooperation mit dem Hoch- und Tiefbauamt ist Voraussetzung für eine sinnvolle Entwicklung des Kanton Graubündens.
Wir erachten die gesamte Bauwirtschaft mit ihren wirtschaftlichen, kulturellen aber auch nachhaltigen Potenzialen als essentiellen Bereich für den Kanton. Von Baukultur, Tourismus über die räumliche Entwicklung bis zur Erhaltung und Pflege unserer historischen Bausubstanz hängt das Bauen innerlich zusammen. Gerade in Zeiten einer angespannten wirtschaftlichen Lage erachten wir die Nutzung von vorhandenen Potenzialen als zwingend und für alle Beteiligen als gewinnbringend.
Fragen an die Regierung:
1. Könnten Sie sich vorstellen in Zukunft das Amt für Raumentwicklung und die Denkmalpflege dem Baudepartement anzugliedern und sind Sie bereit eine Umstrukturierung zu prüfen?
2. Wäre eine andere Form der näheren Zusammenarbeit angebrachter und brächte Synergien?
3. Die wirtschaftliche Dimension ist die eine Ebene des Problems. Weitere sind: Nachhaltige Entwicklung, Zielvorstellungen, der Entwicklung und sind derartige Überlegungen bereits angestellt worden? Was waren die Resultate dieser Überlegungen?
4. Sehen Sie den Personalmangel der Denkmalpflege als dringende Angelegenheit und was gedenken Sie dagegen zu unternehmen?
Chur, 24. April 2014
Michel (Chur), Jenny (Arosa), Casty, Augustin, Bleiker, Burkhardt, Clavadetscher, Conrad, Dermont, Fontana, Furrer-Cabalzar, Hardegger, Kasper, Müller (Davos Platz), Rosa, Waidacher, Wieland, Buchli (Felsberg), Spreiter
Antwort der Regierung
Es ist richtig, dass verschiedene Bereiche des Bauens unterschiedlichen Departementen zugewiesen sind. Neben den in der Anfrage erwähnten Denkmalpflege und Amt für Raumentwicklung betrifft dies teilweise auch das Amt für Natur und Umwelt. Diese Ämter und Abteilungen haben gesetzliche Aufgaben und gesellschaftliche Verantwortlichkeiten, welche sehr viel weiter reichen als die blosse Begleitung der Bautätigkeit etwa durch das Erteilen von Bewilligungen.
Vor diesem Hintergrund beantwortet die Regierung die gestellten Fragen wie folgt:
1. Die grössten Schnittstellen der Denkmalpflege bestehen grundsätzlich mit der Archäologie, welche im Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement ebenfalls im Amt für Kultur angesiedelt ist und oft ähnliche Fachbereiche zu bearbeiten hat. Es existieren somit in den verschiedensten Tätigkeitsbereichen Synergien zwischen der Archäologie und der Denkmalpflege auf der Grundlage des kantonalen Natur- und Heimatschutzgesetzes sowie weiterer nationaler und internationaler Inventare, Gesetze und Konventionen. Die beiden Abteilungen führen zudem einige Projekte zusammen durch, insbesondere im Bereich der "traditionellen" Denkmäler wie Kirchen, Burgen, Klöster und Wohnhäuser. In praktisch allen Kantonen sind diese beiden Amtsstellen deswegen im gleichen Departement angesiedelt. Dies ist schweizweit zudem in 16 Kantonen das Departement, welches für den Erziehungs- und Kulturbereich zuständig ist.
Das Amt für Raumentwicklung gehört vor allem aus Synergiegründen unter anderem mit dem Amt für Landwirtschaft und Geoinformation seit Langem zum Departement für Volkswirtschaft und Soziales. Diese Zuteilung hat sich sowohl aus Sicht der Verwaltungszusammenarbeit wie auch der politischen Führung bewährt. Obwohl die Optimierung der Departementseinteilung und der Verwaltungsstrukturen eine Daueraufgabe ist, sieht die Regierung keine offensichtlichen Vorteile einer Angliederung der Denkmalpflege und/oder des Amts für Raumentwicklung an das Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement. Nicht zuletzt auch im Sinne einer ausgewogenen Aufgabenverteilung erübrigt sich damit eine vertiefte Prüfung.
2. Sowohl die Departemente als auch die Ämter der kantonalen Verwaltung arbeiten in verschiedenster Weise eng zusammen. Diese Zusammenarbeit kann als dauernd in einem gewissen Bereich oder zeitlich begrenzt in einem Projekt ausgestaltet sein. Dies bringt gewisse Synergien, lässt aber auch die Betrachtung eines Themas aus unterschiedlichen Blickrichtungen zu.
3. Die Verwaltungsstruktur des Kantons Graubünden ist im Laufe der vergangenen Jahrzehnte gewachsen. Die Umstrukturierungen, welche in den letzten Jahrzehnten immer wieder erfolgten, können nicht ausschliesslich auf wirtschaftliche Überlegungen zurückgeführt werden. Die nachhaltige Entwicklung hat als ein Ziel des staatlichen Handelns an Bedeutung gewonnen. Mit der Erfüllung des Auftrages Kappeler zur Nachhaltigkeitsstrategie wird die Regierung basierend auf der NIV-Charta eine solche Strategie für Graubünden vorlegen, und zwar im Rahmen des Regierungsprogramms 2017 - 2020. Die Arbeiten am Programm werden anfangs 2015 in Angriff genommen.
4. Die Anforderungen an die Denkmalpflege sind in den letzten Jahren gestiegen und zunehmend komplexer geworden. Das Personal wurde deshalb bereits sukzessive um 150 Stellenprozente aufgestockt. Zudem wurden im Amt für Kultur Mittel für Dienstleistungen Dritter in die Denkmalpflege umgeschichtet. Die weitere Entwicklung der Anforderungen sowie der anfallenden Arbeiten wird auch künftig sorgfältig beobachtet, um bei Bedarf rechtzeitig reagieren zu können.
02. Juli 2014