In den nächsten Tagen wird der Bundesrat die Botschaft zum neuen Stationierungskonzept veröffentlichen. In diesem wird die zukünftige Stossrichtung der Armee festgelegt. Der Kanton Graubünden verfügt im Verhältnis zu anderen Kantonen mit vergleichbarer militärischer Topografie über eine weit unterdurchschnittliche Zahl an Infrastruktureinrichtungen, Kommandos und Waffenplätzen. Im Kanton stehen Investitionen von rund 130 Mio. Franken an. Die Waffenplätze Chur, Luziensteig, Hinterrhein und S-chanf sollen weiterhin militärisch genutzt werden. Mit der Weiterführung der Nutzung der Waffenplätze im Kanton werden nicht bloss die verbleibenden 150 Arbeitsplätze der Armee im Kanton Graubünden gesichert, vielmehr wird mit den gewichtigen Investitionen und wiederkehrenden Ausgaben die Volkswirtschaft in den betreffenden Regionen generell gestärkt.
Durch die Reorganisation der Armee sind die Ansprechpersonen für die regionalen Vertreter seitens der Armee nicht mehr klar definiert. So können vor allem die Randregionen ihre Anliegen häufig zu spät einbringen. Bestehende Verträge zwischen Armee und Gemeinden werden in gewissen Fällen nicht mehr aktualisiert und die Vertragsinhalte nicht mehr eingehalten. So wurden langjährige Stromverträge, welche ein Bestandteil der Gesamtverträge waren, aufgrund der Strommarktliberalisierung gekündigt. Bei Investitionen in Truppenunterkünften sollten zwingend Synergien mit einer möglichen touristischen Nutzung geprüft werden. Dies insbesondere in den Randregionen mit einer tiefen Verfügbarkeit von freien Betten.
Aus diesem Grund erteilen wir der Regierung den Auftrag, sich aktiv mit dem VBS / armasuisse in Verbindung zu setzen mit dem Ziel:
• die Anliegen der Standortgemeinden frühzeitig in die Diskussion einzubringen (z.B. Investitionen in Infrastrukturanlagen zur touristischen Nutzung),
• die bestehenden Verträge in Zusammenarbeit mit den Standortgemeinden zu überarbeiten,
• bestehende Arbeitsplätze zu erhalten und wenn möglich auszubauen.
Chur, 29. August 2014
Lorez-Meuli, Marti, Komminoth-Elmer, Alig, Berther, Bleiker, Bondolfi, Brandenburger, Bucher-Brini, Buchli-Mannhart, Burkhardt, Casty, Casutt-Derungs, Caviezel (Davos Clavadel), Clalüna, Clavadetscher, Danuser, Darms-Landolt, Deplazes, Engler, Felix (Scuol), Geisseler, Giacomelli, Gunzinger, Hardegger, Hartmann, Heiz, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Hug, Jenny, Joos, Koch (Tamins), Kollegger, Kunz (Fläsch), Kunz (Chur), Mani-Heldstab, Michael (Donat), Michael (Castasegna), Müller, Nay, Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Pedrini, Rosa, Salis, Sax, Schutz, Steck-Rauch, Steiger, Stiffler (Davos Platz), Thomann-Frank, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), Toutsch, Troncana-Sauer, Vetsch (Pragg-Jenaz), Weber, Widmer-Spreiter, Wieland
Antwort der Regierung
Am 3. September 2014 hat der Bundesrat die Botschaft zum Militärgesetz beschlossen und an die eidgenössischen Räte zur Beratung überwiesen. Die Botschaft enthält neben den Ausführungen zur Revision des Militärgesetzes die Resultate zur Vorkonsultation der Kantone zum geplanten Stationierungskonzept und Aussagen zum künftigen, mit dem geänderten Militärgesetz einhergehenden Stationierungskonzept.
Gemäss Auskunft des VBS wird voraussichtlich Ende 2014 oder im 1. Quartal 2015 mit dem Sachplanverfahren gestartet. Der bereinigte Sachplan bildet die Grundlage für die Überarbeitung der Nutzungsplanung. Die Nutzungsplanung gibt ihrerseits die Stationierung der Truppen wieder und bildet die Grundlage für die künftigen Investitionen von armasuisse in die von der Armee benötigten Infrastrukturen. Das VBS geht von der Annahme aus, dass frühestens gegen Ende 2015 die künftigen Nutzungen der Infrastrukturen klarer ersichtlich sein werden. Einen Termin, wann die Überarbeitung der Nutzungsplanung der einzelnen Waffenplätze an die Hand genommen wird, nennt das VBS verständlicherweise derzeit noch nicht. Immerhin wurde seitens von armasuisse zugesichert, dass den Waffenplatzgemeinden zu gegebener Zeit die überarbeitete Nutzungsplanung zur Stellungnahme unterbreitet wird.
Derzeit können vom VBS keine Aussagen hinsichtlich der definitiven Truppenstandorte, Belegung und Investitionen getätigt werden. Dies weil die eidgenössischen Räte zunächst die Änderung des Militärgesetzes beraten müssen. Ob, in welchem Umfang und wo das VBS Investitionen tätigen kann, hängt letztlich vom Entscheid der Volksvertreter in Bern ab. Schränkt das Parlament die finanziellen Möglichkeiten der Armee weiter ein, ist diese gehalten, allfällige Projekte zurückzustellen oder gar gänzlich zu streichen. Aufgrund der eingeschränkten finanziellen Mittel mussten armasuisse und Armee bereits in der Vergangenheit infolge geänderter Prioritätensetzung bei den Investitionen Verschiebungen vornehmen, also bestimmte Investitionen zurückstellen oder aber Lieferungen bei den günstigsten Anbietern einkaufen. Dies musste beispielsweise die Gemeinde Hinterrhein mit der Kündigung des Stromliefervertrages erfahren.
Zu den mit dem Auftrag verfolgten Zielen ist Folgendes festzuhalten:
1. Das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit ist bereit, die Anliegen der Standortgemeinden im unterstützenden Sinn an die Armee oder armasuisse weiterzuleiten. Es steht in regelmässigem Kontakt mit Vertretern von armasuisse und der Armee. Dies erfolgte bisher mit Schwerpunkt Waffenplatz Chur, da die Vertreter der Waffenplatzgemeinden Chur, Felsberg und Haldenstein einen jährlichen Austausch mit Vertretern des Waffenplatzes gewünscht haben. Von den übrigen Gemeinden, auf deren Gebiet ein Waffenplatz (oder Teile davon) liegt, wurde kein entsprechendes Bedürfnis angemeldet. Allerdings wurden auf Anfrage hin den Gemeinden die jeweiligen Ansprechpartner bei der Armee oder bei armasuisse vermittelt. So wurden auch für die Erstunterzeichnerin des Auftrages die notwendigen Abklärungen getroffen, wobei aufgrund der eingangs erwähnten politischen Unsicherheit keine Zusagen seitens von armasuisse abgegeben werden konnten. Immerhin hat armasuisse eine entsprechende Kontaktaufnahme im Nachgang zu den politischen Beratungen zugesichert. In diesem Zusammenhang können die Gemeinden ihre Interessen (inkl. Investitionen in Infrastrukturanlagen zur touristischen Nutzung) einbringen.
2. Eine Überarbeitung der bestehenden Verträge betreffend Waffenplätze ist Sache der Vertragsparteien. Dies sind auf den vorliegenden Fall bezogen in der Regel armasuisse als Immobiliengesellschaft des Bundes und die Standortgemeinde. Der Kanton kann nicht zusammen mit der Standortgemeinde zu Lasten von armasuisse einen Vertrag abändern. armasuisse hat zugesichert, dass die Verträge der Waffenplätze seitens von armasuisse gemeinsam mit den Standortgemeinden überarbeitet werden. Einen konkreten Termin hinsichtlich der Verträge der Bündner Waffenplatzgemeinden konnte aber nicht in Erfahrung gebracht werden.
3. Dass der Kanton einem Erhalt oder gar Ausbau der Arbeitsplätze des VBS in den Standortgemeinden positiv gegenübersteht, hat er in verschiedenen Willensbekundungen (Gespräche, Medienkonferenzen, Vernehmlassungen, etc.) bekräftigt. Einen direkten Einfluss hat er aber weder auf die Schaffung beziehungsweise den Erhalt der Arbeitsplätze noch auf die Wohnsitznahme der Arbeitskräfte. Die Anliegen des Kantons wurden im Rahmen des Stationierungskonzeptes optimal berücksichtigt.
Wie vorstehend dargelegt, hat der Kanton bereits heute im Rahmen seiner personellen Ressourcen den Standortgemeinden die notwendigen Kontakte vermittelt und beratend zur Seite gestanden. Ebenso hat er sich bereits aktiv und mit Erfolg um den Erhalt der Arbeitsplätze bemüht.
Die Regierung beantragt entsprechend, den Auftrag entgegenzunehmen und als erfüllt abzuschreiben.
23. Oktober 2014