Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat kürzlich beschlossen, die geplante Einführung des Deutschschweizer Lehrplans (Lehrplan 21) in ihrem Kanton um drei Jahre zu verschieben. Er macht für diese Verschiebung vornehmlich finanzielle Gründe geltend. Offenbar hat die Aargauer Regierung die Kostenfolge des umstrittenen Lehrplans bereits abgeschätzt und diese als hoch eingeschätzt. RR Jäger hat in der Fragestunde der Augustsession 2014 anlässlich der Frage von Grossrat Kollegger in Aussicht gestellt, den Lehrplan 21 vor der Einführung dem Grossen Rat zur Genehmigung vorzulegen.
Bisher wurde nur über die Inhalte des Lehrplans 21 debattiert, über die Kosten eines erneuten Eingriffs in unsere Gemeindeschulen wurde indes noch nicht gesprochen. Viele Gemeinden sind besorgt, denn die Einführung des neuen Schulgesetzes verursachte den Gemeinden zusätzlich enorme Kosten. Auch die Frage betreffend Frühfremdsprachen ist noch nicht geklärt. Insbesondere in Bezug auf die Kosten soll baldmöglichst, das heisst noch vor dem Vorliegen des Berichts/Antrags an den Grossen Rat zur Einführung des Lehrplans 21 Klarheit geschaffen werden.
Die Regierung wird von den Unterzeichnenden beauftragt:
• die Kosten für die Einführung des Lehrplans 21 für Kanton und Gemeinden darzulegen,
• die jährlich wiederkehrenden Kosten des Lehrplans 21 für Kanton und Gemeinden darzulegen,
• eine allfällige Verschiebung der Einführung des Lehrplans 21 zu prüfen, bis die offenen Fragen zu den Frühfremdsprachen geklärt sind.
Chur, 30. August 2014
Toutsch, Kollegger, Kunz (Chur), Alig, Bondolfi, Brandenburger, Buchli-Mannhart, Burkhardt, Casanova (Ilanz), Casty, Davaz, Engler, Felix (Scuol), Giacomelli, Gunzinger, Hartmann, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Hug, Jeker, Jenny, Kasper, Koch (Tamins), Koch (Igis), Komminoth-Elmer, Kunz (Fläsch), Lamprecht, Mathis, Michael (Donat), Müller, Nay, Niggli (Samedan), Pfäffli, Salis, Schutz, Steck-Rauch, Steiger, Thomann-Frank, Troncana-Sauer, Waidacher, Weber, Weidmann
Antwort der Regierung
Der seit 2006 in der Bundesverfassung verankerte Bildungsartikel verpflichtet die Kantone zu einer gesamtschweizerisch einheitlichen Regelung von Dauer und Zielen der Bildungsstufen und deren Übergänge (Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 [BV, SR 101], Art. 62). Auf dieser Grundlage haben die 21 deutsch- und mehrsprachigen Kantone über die Deutschschweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz (D-EDK) beschlossen, einen gemeinsamen Lehrplan zu entwickeln. Für den Kanton Graubünden wurde eigens das Teilprojekt Graubünden lanciert, welches für die Entwicklung der Bündner Sprachenlehrpläne zuständig ist. Im Jahr 2013 wurde der Lehrplan 21 umfassend konsultiert. Der konsolidierte Lehrplan 21 wird der Plenarversammlung der D-EDK im Herbst 2014 vorgelegt.
Das Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement wird nach der Freigabe des Lehrplans 21 an die Kantone einen Bericht zuhanden der Regierung erstellen. Mit der Überweisung des Auftrags Florin-Caluori in der Dezembersession 2013 wurde bereits beschlossen, den Grossen Rat nach Freigabe des Lehrplans 21 durch die
D-EDK beziehungsweise vor den definitiven Entscheiden in geeigneter Form zu orientieren.
In der Fragestunde der Augustsession 2014 verwies Regierungsrat Martin Jäger anlässlich einer Frage von Grossrat Kollegger des Weiteren darauf, dass die Einführung des Lehrplans 21 nach kantonalem Recht erfolgt. Die Verabschiedung des Bündner Lehrplans 21 und der Lektionentafeln obliegt gemäss Schulgesetz der Regierung (Gesetz für die Volksschulen des Kantons Graubünden vom 21. März 2012 [Schulgesetz; BR 421.000], Art. 29).
Der genannte Bericht soll insbesondere folgende Elemente beinhalten:
- Vorschlag zu den Inhalten des neuen Bündner Lehrplans 21 mit spezifischen -- Handlungsfeldern für den Kanton;
- Entwurf der Lektionentafeln für die drei Sprachregionen;
- provisorischer Einführungszeitplan;
- Abklärungen zum Weiterbildungsbedarf der Lehrpersonen sowie eine Abschätzung der mit der Einführung des neuen Lehrplans verbundenen Kosten.
Die Kostenabschätzung betreffend Einführung des Lehrplans 21 wird sowohl die einmaligen Kosten für den Kanton und die Gemeinden als auch die jährlich wiederkehrenden Kosten umfassen. Für die Schulträgerschaften werden durch die Einführung des Bündner Lehrplans 21 voraussichtlich keine wiederkehrenden Mehrkosten entstehen. Vorläufige Einschätzungen zu den Anpassungen der Bündner Lektionentafeln kommen zum Schluss, dass die Stundendotation im Kanton Graubünden mit der Einführung des Lehrplans 21 soweit angepasst werden kann, dass die Bündner Lektionentafeln in etwa der durchschnittlichen Dotationen der Deutschschweiz entspricht. Eine voraussichtliche Kürzung der Stundendotation der Primarschulstufe um eine Wochenlektion geht mit jährlichen Minderkosten von circa 380 000 Franken für sämtliche Schulträgerschaften des Kantons einher. Auf der Sekundarstufe I betragen die Einsparungen pro Wochenlektion rund 382 000 Franken pro Schuljahr.
Der von der Regierung festgelegte frühestmögliche Einführungszeitpunkt im Jahr 2017/18 ist auf Grund verschiedener offener Fragen auf gesamtschweizerischer Ebene noch mit einigen Unsicherheiten verbunden.
Die Regierung ist somit bereit, den Auftrag gemäss obigen Ausführungen und im Einklang mit den Ausführungen zum Auftrag Florin-Caluori entgegenzunehmen und dabei insbesondere eine allfällige Verschiebung des Einführungszeitpunktes des Lehrplans 21 in Betracht zu ziehen.
23. Oktober 2014