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Session: 21.10.2014
In der Aprilsession 2014 hat der Grosse Rat die Totalrevision zum „Gesetz über das Arbeitsverhältnis der Mitarbeitenden des Kantons Graubünden“ mit 60 zu 57 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. In der Botschaft hält die Regierung zurecht fest, dass nicht zuletzt aufgrund von Rechtsentwicklungen auf eidgenössischer Ebene Handlungsbedarf besteht. So sollten z.B. Bestimmungen zum Rechtsschutz oder Regelungen im Bereich der Ausübung von Nebentätigkeiten sowie Kompetenzregelungen zwischen Regierung und Verwaltungskommissionen angepasst werden. Zugleich soll auf die individuelle Lohnentwicklung von mindestens einem Prozent verzichtet werden.

In der spannenden aber langwierigen Eintretensdebatte in der Aprilsession haben sich verschiedene Votantinnen und Votanten gegen eine Totalrevision des Gesetzes gestellt, jedoch nicht den punktuellen Handlungsbedarf in Frage gestellt.

Die Auftraggeber fordern die Regierung daher auf, möglichst rasch eine Teilrevision des „Gesetzes über das Arbeitsverhältnis der Mitarbeitenden des Kantons Graubünden“ in Angriff zu nehmen. Die Zielsetzung ist dabei in erster Linie auf die notwendigen Anpassungen aufgrund übergeordnetem Recht sowie den notwendigen Anpassungen aufgrund kürzlich gefällter Entscheide des Grossen Rates zu legen. Die Teilrevision darf keine negativen finanziellen Auswirkungen auf den Kantonshaushalt haben und soll kostenneutral abgehandelt werden.

Chur, 21. Oktober 2014

Nay, Casanova-Maron (Domat/Ems), Bleiker, Alig, Brandenburger, Burkhardt, Casty, Engler, Felix (Scuol), Giacomelli, Grass, Gunzinger, Hardegger, Hartmann, Heiz, Holzinger-Loretz, Hug, Jenny, Kasper, Koch (Igis), Kunz (Chur), Lorez-Meuli, Mathis, Michael (Castasegna), Müller, Niederer, Niggli (Samedan), Pfäffli, Salis, Schutz, Stiffler (Davos Platz), Stiffler (Chur), Thomann-Frank, Toutsch, Troncana-Sauer, Vetsch (Pragg-Jenaz), Waidacher, Weber, Widmer-Spreiter, Wieland, Bonderer, Wellig

Antwort der Regierung

Der Grosse Rat ist in der Aprilsession 2014 auf die beantragte Totalrevision des Personalgesetzes nicht eingetreten. Die Vorlage sah gegenüber dem aktuellen Personalgesetz eine Verwesentlichung und eine Annäherung an das private Arbeitsrecht vor. Materiell beinhaltete sie im Kern die Abschaffung des gesetzlichen Automatismus, wonach im Budget ein Prozent der Lohnsumme für die individuelle Lohnentwicklung der Mitarbeitenden bereitzustellen ist, die Neuregelung der Ausübung von Nebentätigkeiten, die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die elektronische Bearbeitung von Personendaten von Mitarbeitenden und Bewerbenden, die bundesverfassungskonforme Ausgestaltung des Rechtsschutzes sowie eine Erhöhung des Mindestferienanspruches, welcher sich lediglich auf die Altersgruppen zwischen 20 und 49 auswirkt.

Die Unterzeichnenden fordern nun die Regierung auf, möglichst rasch eine Teilrevision in Angriff zu nehmen. Und zwar mit der Zielsetzung, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, die sich aus dem übergeordneten Recht ergeben würden. Handlungsbedarf bestehe insbesondere bei der Regelung des Rechtsschutzes, den gesetzlichen Grundlagen zur Datenbearbeitung, im Bereich der Ausübung von Nebentätigkeiten und betreffend die personalrechtlichen Regelungskompetenzen der selbstständigen öffentlich-rechtlichen kantonalen Anstalten. Zugleich solle auf den gesetzlichen Automatismus, wonach im Budget ein Prozent der Lohnsumme für die individuelle Lohnentwicklung der Mitarbeitenden vorzusehen sei, verzichtet werden. Die Teilrevision dürfe keine negativen Auswirkungen auf den Kantonshaushalt haben und solle kostenneutral abgehandelt werden.

Die Regierung erklärt sich bereit, den Auftrag entgegen zu nehmen. Sie wird dabei Umfang und Inhalt der Anpassungen erneut gründlich abklären und auf ihre politische Akzeptanz und Umsetzbarkeit hin prüfen. Soweit mit dem Auftrag bzw. mit der beantragten Teilrevision des Personalgesetzes Anstellungsbedingungen abgeändert werden sollen, ist die Regierung jedoch nicht bereit, dies einseitig zu Ungunsten der Mitarbeitenden der Kantonalen Verwaltung, der selbstständigen öffentlich-rechtlichen kantonalen Anstalten sowie des Kantons- und Verwaltungsgerichts zu tun.

Ob mit der auszuarbeitenden Vorlage das bestehende Gesetz mit neuen, materiellen Punkten ergänzt (Teilrevision), oder gleichzeitig auch die Systematik modernisiert werden soll (Totalrevision), wird die Regierung ebenfalls prüfen. Sie möchte dem Grossen Rat eine in sich geschlossene, aber vor allem materiell ausgewogene Vorlage unterbreiten.

Im Sinne dieser Ausführungen ist die Regierung bereit, den Auftrag entgegenzunehmen.

18. Dezember 2014