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Session: 21.04.2015
Seit mehreren Jahren werden auf den Alpen immer mehr Schafherden durch Herdenschutzhunde gegen Grossraubtiere geschützt. Der Herdenschutz wird durch den Kanton und den Bund massgeblich finanziert.

Die Beratung durch den zuständigen Mitarbeiter des Plantahofs kann als erfolgreich betrachtet werden.

Was aber fehlt ist eine Gesamtsicht im Bereich Herdenschutz und aus diesem Grund stelle ich dem Regierungsrat folgende Fragen:

1. Wie bewährt sich die Herdenschutzplanung und -beratung auf Grund des Herdenschutzkonzeptes 2013?

2. Wie viele Schafe und Ziegen wurden auf den Bündner Alpen gesömmert?

3. Wie viele dieser Alpen wurden behirtet?

4. Wie viele Schaf- und Ziegenherden werden im Kanton durch Herdenschutzhunde bewacht?

5. Wie viele Schafe und Ziegen wurden in den letzten 3 Jahren in Graubünden:
- durch Grossraubtiere getötet?
- durch streunende Hunde getötet?
- durch Krankheiten getötet?
- durch Unfälle, Blitzschlag, Schnee getötet?

6. Ist geplant, dass Kleinviehalpen mit einer kleinen Anzahl Tieren, aus Gründen der Effizienz im Bereich Herdenschutz zu grösseren Alpen zusammengelegt werden?

7. Ist die Regierung bereit, ein jährliches Monitoring zum Thema Herdenschutz ausarbeiten zu lassen?

Chur, 21. April 2015

Deplazes, Grass, Albertin, Atanes, Baselgia-Brunner, Bondolfi, Bucher-Brini, Cahenzli-Philipp, Caviezel (Chur), Dosch, Foffa, Gartmann-Albin, Jaag, Kappeler, Kunfermann, Locher Benguerel, Marti, Monigatti, Niggli (Samedan), Noi-Togni, Perl, Pult, Rosa, Tenchio, Thöny, von Ballmoos, Erhard, Gugelmann, Rutishauser, Vassella

Antwort der Regierung

Frage 1 Die präventive Herdenschutzplanung führt zu breit abgestützter Implementierung der Schutzmassnahmen. Die betrieblichen Vorbereitungen werden unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren auf unterschiedlichsten Ebenen umgesetzt und erlauben ein gezieltes Platzieren von geeigneten Herdenschutzhunden (HSH). In der Konsequenz konnten Betriebe ungeachtet von Wolf und Bär einen nachhaltigen Schutz aufbauen, bevor der erste Schaden vorfiel. Das Konzept weist nach wie vor die richtigen Wege zur Zielerreichung vor. Vor allem im Bereich Schäden gegenüber Dritten (Sicherheitsaspekt) und Schäden an Nutztieren (Effektivität) zeigt das Konzept Wirkung. Die Menge an Beissvorfällen konnte im Vergleich zu den Vorjahren trotz steigender Anzahl HSH reduziert werden (2012: 7 Beissvorfälle durch denselben HSH; 2014: 1 Beissvorfall, wobei Hundehalter betroffen). Im Gebiet des Wolfsrudels rund um den Calanda werden zwischenzeitlich sechs Herden mit HSH gehalten. Inwiefern die HSH Angriffe durch Prädatoren vereiteln konnten, ist im Rahmen des aktuellen Konzepts nicht zu erheben. Wir gehen aber davon aus, dass sie den Schaden erheblich reduzieren, da in den Vorjahren ohne Herdenschutzmassnahmen grössere Mengen an Nutztieren gerissen wurden. 

Frage 2 Im Jahr 2014 wurden 54 292 Schafe und 6 245 Ziegen gesömmert. 

Frage 3 Während bei den Ziegen nicht über die Art der Behirtung unterschieden wird, kennt die Direktzahlungsverordnung bei der Schafsömmerung die ständige Hirtschaft, die Umtriebsweide sowie die übrigen Weiden. Im Sommer 2014 liefen 62 Alpen mit 40 941 Schafen unter ständiger Hirtschaft, 26 Alpen mit 3361 Schafen unter Umtriebsweide (immer unbehirtet) und 88 Alpen mit 9990 Schafen unter übrige Weiden (bei den 88 übrigen Weiden sind teils Allmenden und Alpen enthalten, die zwar ständig behirtet sind, aber nicht alle Voraussetzungen für die ständige Hirtschaft erreichen können, weshalb sie nicht unter diese Kategorie fallen). 

Frage 4 Im Sommer 2015 werden 24 Herden durch HSH bewacht, davon 22 Schafherden und je eine Ziegen- und Mutterkuhherde.

Frage 5 Genaue Zahlen gibt es nur zu den durch Grossraubtiere gerissenen Tieren. Andere Abgänge werden nicht systematisch erhoben.



Die 9 Schafe (Wolf) im 2012 wurden am Calanda (Alp Ramuz) in einer geschützten Herde gerissen, dazu weitere 8 Schafe auf St. Galler Gebiet. Von den 35 Schafen (Bär) im 2014 waren 5 in einer geschützten Herde.

Frage 6 Die Planung der Zusammenlegung von Herden im Sömmerungsgebiet ist systematisch Bestandteil der betrieblichen Beratung. Eine Herdenzusammenlegung ist erst ins Auge zu fassen, wenn einzelne dieser Betriebe Herdenschutzmassnahmen schon implementiert haben. Vielerorts wurden bereits Gespräche geführt und Abklärungen getroffen. Einer der Betriebe kommt heuer ins zweite Umsetzungsjahr. Die Zusammenlegung hat sich bereits im ersten Jahr bewährt. Nebst den allgemeinen Vorbehalten gegenüber dem Herdenschutz verursachen unterschiedliche betriebliche Ausgangslagen und Haltungen in Sachen Zuchtplanung und Zuchtmanagement, Tiergesundheit oder Herdenführung und konventionellem Alpbetrieb einen langwierigen Planungs- und Beratungsprozess. Abgesehen davon sind soziale Beziehungen und Verhältnisse oft ebenso massgebend im Anpassungsprozess.

Frage 7 Mit dem vorliegenden Herdenschutzkonzept verfügt der Kanton Graubünden über eine wegweisende Strategie zur Implementierung des Herdenschutzes. Das bereits vorhandene betriebsbezogene Monitoring ermöglicht die Qualitätssicherung und eine konstante Begleitung und Beratung der Betriebe. Entsprechende Ressourcen sind notwendig, um den Herdenschutz zielführend umzusetzen. Die Durchführung eines jährlichen Monitorings zum Thema Herdenschutz ist demgegenüber nicht als prioritär einzustufen. Im Sinne eines effizienten Einsatzes der finanziellen Mittel soll auf ein jährliches Monitoring zum Thema Herdenschutz verzichtet werden.

25. Juni 2015