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Session: 21.04.2015
Igel sind im Kanton Graubünden, besonders in den tief gelegenen Gebieten Nordbündens (von Thusis bis Maienfeld) weit verbreitet und leben als Wildtiere in der Nähe von oder gar in bewohnten Gebieten (Gärten, Waldränder etc.). Typisch für den Igel ist der Winterschlaf. Die Bündner Regierung hat den Igel, gestützt auf Artikel 23 des Kantonalen Natur- und Heimatschutzgesetzes (KNHG; BR 496.000) unter Schutz gestellt. In Artikel 23 des KNHG ist auch der Umgang mit dem geschützten Wildtier Igel geregelt. Nicht selten werden Igel in ihrem Lebensraum lebensgefährlich bedroht (Verletzungen, gestörte Vorbereitung auf den Winterschlaf) und sind ohne menschliche Hilfe zum Tode verurteilt.

In praktisch allen Kantonen des Mittellandes existieren aus diesem Grunde Igelstationen. Eine Igelstation berät die Bevölkerung im Umgang mit gefundenen Igeln, nimmt verletzte und hilfsbedürftige Tiere auf, triagiert, pflegt und setzt die behandelten und genesenen Tiere wieder in die freie Natur aus. Das Amt für Natur und Umwelt (ANU) ist für den Vollzug des Heimatschutzgesetzes (KNHG) verantwortlich, das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT) für den Vollzug des Tierschutzgesetzes (TSchG) während der Gefangenschaft und Pflege und das Amt für Jagd und Fischerei (AJF), dass die Schnittstellen zu anderen Wildtieren im Lebensraum des Igels berücksichtigt werden.

Heute gibt es keine offiziell bewilligte Igelstation im Kanton Graubünden. Verletzte und geschwächte Igel werden heute von einer Privatperson auf freiwilliger Basis gepflegt und zum Teil wieder ausgesetzt. Die Abläufe entsprechen weder den Vorgaben des Naturschutzes noch des Tierschutzes und zusätzlich ist aus Altersgründen der Betrieb bereits kurzfristig nicht mehr gesichert.

In Zusammenarbeit mit den betroffenen kantonalen Ämtern AJF, ALT, ANU und mit dem Tierschutz Graubünden hat das Tierheim Arche ein Projekt für eine kantonale Igelstation ausgearbeitet und das Tierheim wäre auch bereit, diese Igelstation zu betreiben. Der Standort des Tierheims Arche in Chur, die baulichen Gegebenheiten, die Fachkompetenz, die Synergien durch die Aufnahme und Pflege anderer Wild- und Heimtiere, aber auch die damit gesicherte Zusammenarbeit mit den Amtsstellen und die Nachhaltigkeit (Lebensraumgestaltung und Raumentwicklung) sprechen ganz klar für diese Lösung. Das Projekt wird auch von allen betroffenen Amtsstellen unterstützt und getragen.

Neben einmaligen Investitionskosten von 150'000 Franken belaufen sich die jährlichen Betriebskosten auf 100'000 Franken. Die Genossenschaft Tierheim & Tierhotel Arche ist bereits für die Gewährleistung des eigenen Betriebes auf grosszügige Spendengelder angewiesen und kann folglich die Igelstation nur dann betreiben, wenn die Finanzierung garantiert ist.

Aus diesen Gründen wird die Regierung beauftragt, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die jährlichen Betriebskosten für die nächsten 10 Jahre mit Aussicht auf Verlängerung durch den Kanton übernommen werden können und die Igelstation realisiert werden kann.

Chur, 21. April 2015

Gartmann-Albin, Atanes, Baselgia-Brunner, Bondolfi, Bucher-Brini, Cahenzli-Philipp, Casanova-Maron (Domat/Ems), Caviezel (Chur), Deplazes, Jaag, Jenny, Locher Benguerel, Monigatti, Noi-Togni, Perl, Pult, Tenchio, Thöny, Rutishauser, Vassella

Antwort der Regierung

Die Möglichkeiten des Kantons für Fördermassnahmen, unter anderem auch im Bereich Artenschutz, sind in der kantonalen Natur- und Heimatschutzgesetzgebung geregelt (Art. 37 Kantonales Natur- und Heimatschutzgesetz vom 19. Oktober 2010 (KNHG; BR 496.000)). Der Kanton fördert demnach primär Massnahmen zur Erhaltung und Aufwertung von schützenswerten Lebensräumen und erst sekundär gezielte Artenschutzmassnahmen.

Die Erfahrungen aber auch die Forschung zeigen, dass für das Überleben jeder Art deren Lebensraumansprüche sowie die Vernetzung der Lebensräume entscheidend sind. Je spezieller die Lebensraumansprüche sind, desto gefährdeter ist eine Art. Arten, die in der Schweiz als gefährdet einzustufen sind, sind in den sogenannten Roten Listen aufgeführt. Der Igel figuriert nicht auf der aktuellen Roten Liste der gefährdeten Tierarten und gilt in der Schweiz demnach als nicht gefährdet.

Gleichwohl wurde der Igel im Rahmen der Totalrevision der kantonalen Natur- und Heimatschutzgesetzgebung von der Regierung unter Schutz gestellt (vgl. Anhang Kantonale Natur- und Heimatschutzverordnung vom 18. April 2011 (KNHV; BR 496.100)). Dies ermöglicht es, wenigstens in begrenztem Umfang auch finanzielle Beiträge an Schutzmassnahmen für den Igel zu leisten. Primär sind dies Beiträge an den Lebensraumschutz wie die Unterstützung an die Pflege und Erhaltung von Natur- und Landschaftselementen und Vernetzungsstrukturen, welche auch dem Igel zu Gute kommen. Hinzu kommt das Vermeiden und Eliminieren von "Fallen" in den Lebensräumen der Igel. Da geht es v.a. um das richtige Aufspannen von Rebnetzen und dergleichen. Hier wurden grosse Fortschritte mit entsprechend positiven Auswirkungen auf die Igel erzielt.

Da der Igel im Kulturland und speziell auch im Siedlungsgebiet Zivilisationsgefahren, wie Verletzungen bei Unterhaltsarbeiten oder dem Verkehr, ausgesetzt ist, ist unter bestimmten Voraussetzungen auch die Artenförderung des Igels im Sinne von Tierschutzmassnahmen möglich. Das kann durch eine Igelstation erfolgen. Voraussetzungen dafür sind aus Sicht des Naturschutzes, dass die Igelstation die Bedürfnisse des Igels als Wildtier mit zeitlich befristetem Aufenthalt und fachgerechter Wiederaussetzung erfüllt. Wichtig ist auch die Umsetzung der natur- und wildtierschutzgerechten Bildung, Beratung und Information des Publikums im Hinblick darauf, dass die Verbringung der Tiere ein Ausnahmefall sein soll. Voraussetzung für jegliche Beiträge ist jedoch eine Trägerschaft, welche die Langfristigkeit von Förderungsmassnahmen sicherstellen kann, wie z.B. der Tierschutzverein Graubünden.

Unter diesen Voraussetzungen und im Hinblick auf die Finanz- und Budgetlage des Kantons kann ein einmaliger Startbeitrag für die neu zu schaffende Infrastruktur von maximal 100 000 Franken (finanzierbar über Aktivierung Landeslotteriefonds) und ein Beitrag an die jährlichen Betriebskosten in der Grössenordnung von 5 000 Franken (finanzierbar über Dienststellenbudget) in Aussicht gestellt werden. Eine Erhöhung der Beiträge ist denkbar, falls die Igelstation die Funktion als Auffangstation auf eine allgemeine Kompetenz- und Triagefunktion für weitere Wildtierarten (z.B. für Vögel) erweitern könnte. Die im Auftrag geforderte Schaffung der Rahmenbedingungen für eine volle Kostendeckung, insbesondere auch der jährlich wiederkehrenden Betriebskosten, liegt ausserhalb der finanziellen Möglichkeiten.

Die Regierung erklärt sich bereit, im Sinne der Ausführungen einen Beitrag an die geplante Igelstation zu leisten. Sie ist somit bereit, den Auftrag entgegenzunehmen.

25. Juni 2015