Im Kanton Graubünden werden die Schulleitung und das Schulsekretariat von den Gemeinden bezahlt. Im Anstellungsvertrag werden auch die Pensen festgelegt. Die Schulleitungen sind als verantwortliche Personen für die operative Führung mit dem Personal, der Organisation, der Administration, den Finanzen und der Pädagogik zuständig.
Für die Gemeinden fehlen Richtlinien, um die Stellenprozente festlegen zu können. In anderen Kantonen gibt es Berechnungsvorschläge, z.B. werden die Anzahl Schüler, die Anzahl Klassen, Schulstandorte, Vollamt- oder Teilzeit-Anstellungen von Lehrpersonen als Grundlage angenommen. Im Kanton Graubünden fehlen ähnliche Berechnungsvorlagen. Dadurch sind die Anstellungsbehörden in den Gemeinden verunsichert und bei den Anstellungsbedingungen sind zu grosse Unterschiede bei den einzelnen Schulen auszumachen.
Seit der Einführung des neuen Schulgesetzes ab dem 1.8.2013 werden die Gemeinden mit Kantonsbeiträgen von 300 Franken/Schüler als Schulleitungsentschädigung finanziell unterstützt. Das Controlling der Schulleitungen obliegt dem Amt für Volksschule und Sport.
Ist die Regierung bereit, Richtlinien oder ein Pensenberechnungstool für die Schulleitung und das Schulsekretariat ausarbeiten zu lassen und den Gemeinden zur Verfügung zu stellen?
Chur, 14. Juni 2016
Föhn, Thomann-Frank, Casty, Blumenthal, Bucher-Brini, Buchli-Mannhart, Caduff, Caluori (Chur), Casanova (Ilanz), Casutt-Derungs, Clalüna, Crameri, Danuser, Darms-Landolt, Dosch, Foffa, Gartmann-Albin, Geisseler, Hardegger, Koch (Tamins), Kollegger, Komminoth-Elmer, Kunfermann, Locher Benguerel, Mani-Heldstab, Märchy-Caduff, Marti, Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Papa, Pedrini, Sax, Schutz, Tenchio, Thöny, Widmer-Spreiter, Zanetti, Berther (Segnas), Bossi, Caluori (Zizers), Degiacomi, Gugelmann, Natter, Schmid