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Session: 15.06.2016

Diesen Sommer wird in Trimmis das „Bahnhöfli“ als neue kantonale Kollektivunterkunft für Asylsuchende in Betrieb genommen. Wie an anderen Orten hat der Kanton gemäss Zeitungsberichten im Vorfeld das Gespräch mit der Standortgemeinde gesucht, Bedenken entschärft, Anliegen entgegengenommen und die Bildung einer Begleitgruppe unterstützt. Das ist eine löbliche Praxis, die für die Akzeptanz der Zentren und ihrer Bewohnerinnen und Bewohner wichtig ist, eine Praxis, die allfällige Probleme frühzeitig erkennt und löst.

 

So wurde in Trimmis beispielsweise darauf hingewiesen, dass viele Asylsuchende ihre Tage im öffentlichen Raum zubringen, weil sie dort je nach Standort Zugang zu WLAN haben. Eine Situation, die für Wohnbevölkerung wie Asylsuchende irritierend sein kann.

 

- Stimmt es, dass der Kanton auf Wunsch der Gemeinde das Zentrum „Bahnhöfli“ mit WLAN ausrüstet?

 

- Wird auch in anderen Kollektivunterkünften des Kantons ein Internetzugang für die Bewohnerinnen und Bewohner gewährleistet, die notabene ein sehr hohes Nachrichtenbedürfnis haben?

 

- Falls nicht, wie begründet der Kanton, dass diese sinn- und massvolle Praxisänderung, die Konflikte um den öffentlichen Raum mindert, auf ein Zentrum beschränkt bleibt?

 

Chur, 15. Juni 2016

 

Perl, von Ballmoos, Atanes, Baselgia-Brunner, Blumenthal, Bucher-Brini, Caduff, Cahenzli-Philipp, Caluori (Chur), Casty, Casutt-Derungs, Caviezel (Chur), Clalüna, Dosch, Epp, Felix (Scuol), Gartmann-Albin, Geisseler, Heiz, Holzinger-Loretz, Jenny, Joos, Kappeler, Kasper, Koch (Tamins), Kollegger, Kunfermann, Kunz (Chur), Locher Benguerel, Marti, Monigatti, Noi-Togni, Peyer, Pfenninger, Pult, Schneider, Stiffler (Chur), Thomann-Frank, Thöny, Troncana-Sauer, Widmer-Spreiter, Bossi, Caluori (Zizers), Degiacomi, Gugelmann, Hartmann-Conrad (Schiers), Schmid

Antwort der Regierung

In sämtlichen vom Kanton betriebenen Kollektivunterkünften des Asylbereichs wird dem Informationsbedürfnis der Bewohnerinnen und Bewohner Rechnung getragen. Entsprechend wird den Zentrumsbewohnerinnen und -bewohnern entweder der Empfang einer angemessenen Anzahl (internationaler) Fernsehkanäle oder der Zugang zum Internet mittels WLAN zur Verfügung gestellt. Ob in einem Zentrum ein TV-Anschluss oder WLAN zur Verfügung steht, hängt davon ab, wie die Liegenschaft vor der Umnutzung zu einem Kollektivzentrum ausgestattet war. Verfügte eine Liegenschaft bereits über einen TV-Anschluss in den einzelnen Zimmern, so wird dieser zur Deckung des Informationsbedürfnisses angeboten. Zugang zu WLAN haben die Bewohnerinnen und Bewohner in diesen Fällen nicht. WLAN wird nur in Kollektivunterkünften zur Verfügung gestellt, die in den Zimmern über keinen TV-Anschluss verfügen. In diesen Fällen wird aber ein Fernsehgerät im gemeinschaftlich genutzten Aufenthaltsraum angeboten.

Betreffend Internetzugang ist im Übrigen darauf hinzuweisen, dass es in einzelnen Standortgemeinden Ergänzungsangebote von Vereinen oder kirchlichen Organisationen gibt, welche Computer und Internet zur Verfügung stellen. Solche Cafétreffs bieten auch Asylsuchenden und vorläufig aufgenommenen Personen die Möglichkeit, wichtige Kontakte mit der Bevölkerung herzustellen, welche sich im Hinblick auf eine künftige Integration positiv auswirken können.

Beantwortung der Fragen

1. Der Entscheid, das Transitzentrum "Bahnhöfli" in Trimmis mit WLAN auszurüsten, ergab sich aus dem Umstand, dass die einzelnen Zimmer über keinen TV-Anschluss verfügen; solche Zimmer werden grundsätzlich nicht mit einem TV-Anschluss nachgerüstet. Entsprechend erhalten die Bewohnerinnen und Bewohner Zugang zum Internet mittels WLAN.

2. Neben dem Transitzentrum in Trimmis verfügt nur jenes in Litzirüti über einen WLAN-Zugang. Wie in Trimmis gibt es auch in dieser Liegenschaft keine TV-Anschlüsse in den Zimmern.

3. Indem der Kanton in den beiden Transitzentren in Trimmis und Litzirüti den Bewohnern WLAN zur Verfügung stellt, hat er keine Praxisänderung vorgenommen. Tatsächlich erfolgte der Entscheid WLAN anzubieten – entsprechend der gängigen Praxis - einzig deshalb, weil die einzelnen Zimmer in diesen Liegenschaften auch vor der Umnutzung nicht mit TV-Anschlüssen ausgestattet waren. Die übrigen in letzter Zeit eingerichteten Kollektivzentren (Laax, Disentis) hingegen verfügen als ehemalige Hotels bereits über zimmereigene TV-Anschlüsse und deshalb über keinen Zugang zu WLAN. Diese Praxis führte bis anhin zu keinen nennenswerten Problemen. Sollte sich dies ändern, bleibt eine Neubeurteilung der Situation vorbehalten.

24. August 2016