Im Rahmen der neuen Regionalpolitik des Bundes (NRP) unterstützt der Kanton auch förderungswürdige Projekte von Bergbahnen. Gemäss Art. 8 Abs. 3 des Bundesgesetzes über Regionalpolitik sind allfällige Verluste aus gewährten Darlehen zur Hälfte vom Kanton zu tragen, der sie dem Darlehensnehmer oder der Darlehensnehmerin zugesprochen hat. Im Unterschied zu anderen Kantonen, die ihre Äquivalenzleistung zum Darlehen des Bundes ebenfalls als Darlehen erbringen, erfolgt dies im Kanton Graubünden in Form von A-fonds-perdu-Beiträgen.
Wenn der Bund z.B. ein Darlehen von 2 Millionen Franken rückzahlbar innert 15 Jahren gewährt, leistet der Kanton einen à fonds perdu-Beitrag von 336‘679 Franken und muss gegenüber dem Bund für 1 Million Franken bei einem Totalverlust des Bundesdarlehens garantieren.
Das Departement für Volkswirtschaft und Soziales hat eine Richtlinie erlassen betreffend Gewährung von NRP-Darlehen sowie von kantonalen Förderleistungen für den Bau von touristischen Transport- und Schneeanlagen. In diesen Richtlinien hält das Departement fest:
„Als Sicherheit für die Rückzahlung des Bundesdarlehens ist eine Gemeindegarantie über die volle Höhe des gewährten Darlehens zu leisten.“
Der Kanton geht mit dieser Bedingung über die vom Bund verlangte 50% Absicherung hinaus. In der Praxis bedeutet das, wenn das Bundesdarlehen nicht zurückbezahlt werden kann, muss die Gemeinde im obigen Beispiel 1 Million des Verlustes vom Bund tragen und da die geforderte Bürgschaft auf 2 Millionen lautet dem Kanton 1 Million Franken zusätzlich überweisen. Der Kanton hat einen A-fonds-perdu-Beitrag gesprochen, welcher rund 17% des Bundesdarlehens beträgt und vom Gesuchsteller nicht zurückbezahlt werden muss. Durch die verlangte Bürgschaft würde der Kanton bei einem Totalverlust einen Gewinn in diesem Fall von 663‘321 Franken verbuchen. Es ist nichts gegen eine Einbindung der Gemeinden einzuwenden, jedoch darf der Kanton sich nicht an der Bürgschaft bereichern, mit der geltenden Formulierung tut er das.
Der Kanton rechtfertigt sein Handeln damit, dass er ohne Gemeindegarantie über die gesamte Darlehenshöhe bei einem Ausfall (Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers) für Dreiviertel der Gesamtförderung (Darlehen und A-fonds-perdu-Beitrag) aufkommen müsste, resp. einen Verlust in dieser Höhe verzeichnen würde. Ein A-fonds-perdu-Beitrag sollte in den Büchern eigentlich nicht aktiviert werden, da er so oder so nie zurückbezahlt wird, somit kann man beim Kanton auch nicht von einem Ausfall seiner Leistung sprechen.
Die Unterzeichnenden verlangen vom Kanton, dass er bei der Absicherung von NRP-Darlehen nicht über die Bundesvorgaben hinausgeht und A-fonds-perdu-Beiträge auch als solche betrachtet. Zudem sollen bestehende Bürgschaften in diesem Sinne angepasst werden.
Chur, 15. Juni 2016
Troncana-Sauer, Sax, Hug, Aebli, Alig, Berther (Disentis/Mustér), Blumenthal, Buchli-Mannhart, Burkhardt, Caduff, Casanova (Ilanz), Casutt-Derungs, Caviezel (Davos Clavadel), Claus, Crameri, Davaz, Della Vedova, Engler, Epp, Fasani, Hardegger, Hartmann (Champfèr), Heiz, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Kasper, Marti, Mathis, Michael (Donat), Michael (Castasegna), Müller, Niggli (Samedan), Paterlini, Rosa, Salis, Schutz, Steck-Rauch, Stiffler (Chur), Tenchio, Thomann-Frank, Valär, Vetsch (Pragg-Jenaz), von Ballmoos, Waidacher, Weber, Weidmann, Wieland, Berther (Segnas), Bossi, Degiacomi, Hartmann-Conrad (Schiers), Natter, Pfister