Die eidgenössischen Räte haben die Unternehmenssteuerreform III (USTR III) bereinigt und verabschiedet. Zur Senkung der Unternehmensgewinnsteuern wird der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer von bisher 17% auf neu 21,2% erhöht. Neu sollen die Dividenden auf Beteiligungen über 10% mit mindestens 60% besteuert werden, bisher wurden solche Dividenden im Kanton Graubünden fix zu 60% besteuert. Anstelle der bisherigen Steuerprivilegien treten die Patentbox zur privilegierten Besteuerung von Erträgen aus Immaterialgüterrechten und die sogenannte Inputförderung, dank der Forschungsaufwendungen über die tatsächlichen Kosten hinaus steuerlich abzugsfähig sind. Auch für die Aufdeckung stiller Reserven gelten günstige Bedingungen. Schliesslich wurde eine zinsbereinigte Gewinnsteuer eingeführt.
In mindestens 14 Kantonen ist bereits eine Senkung der Unternehmensgewinnsteuern beschlossen oder geplant, so z. B. auch in den Kantonen Thurgau und Tessin. Die Kantone St. Gallen und Zürich wollen die Massnahmen anderer Kantone abwarten (NZZ vom 12. Mai 2016). Bereits heute werden Unternehmen im Kanton Graubünden stärker besteuert als z. B. in den Nachbarkantonen Glarus, Thurgau und in beiden Appenzell (NZZ vom 20. Januar 2016). Der Kanton Waadt hat bereits eine Senkung von 21,65% auf 13,8% beschlossen. Schaffhausen – bereits heute 5 Ränge vor Graubünden – stellt eine Senkung von bisher 16,08% auf 12% bis 12,5% in Aussicht.
Nach dem Willen der Regierung sollte Graubünden bezüglich Steuerbelastung der juristischen Personen im vorderen Mittelfeld liegen. Dies wird nach der Umsetzung der USTR III nicht mehr möglich sein.
Bereits für das Jahr 2016 ist im Kanton Graubünden ein Defizit von CHF 50,8 Mio. budgetiert. Gemäss Finanzplan soll das Defizit im Jahr 2017 CHF 40,3 Mio., im Jahr 2018 CHF 73,1 Mio. und im Jahr 2019 gar CHF 89,3 Mio. betragen.
Vor diesem Hintergrund wird die Regierung des Kantons Graubünden um Beantwortung folgender Fragen ersucht:
1. Ist die Regierung gewillt dafür zu sorgen, dass die steuerliche Konkurrenzfähigkeit bei der Unternehmensbesteuerung gegenüber anderen Kantonen mit einem Platz im vorderen Drittel erhalten bleibt?
2. Ist die Regierung bereit, die Möglichkeiten zur Schaffung von Patentboxen und zur Abzugsfähigkeit von F+E-Aufwendungen im maximalen, gemäss Bundesgesetzgebung zulässigen Ausmass auszuschöpfen resp. umzusetzen?
3. Wie gedenkt die Regierung den erhöhten Anteil der Kantone an der direkten Bundessteuer an die Unternehmen weiterzugeben?
4. Ist die Regierung auch der Auffassung, dass ein günstiges Steuerklima für Unternehmen eines der wichtigsten und effizientesten Mittel für die Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Graubünden und die Ansiedlung neuer Unternehmen ist?
5. Ist die Regierung gewillt, nebst der Weitergabe des höheren Anteils an der direkten Bundessteuer an die Unternehmen, die volle Ausschöpfung der Möglichkeiten in Zusammenhang mit Patentboxen und der Abzugsfähigkeit von F+E-Aufwendungen sowie der zinsbereinigten Gewinnbesteuerung weitergehende steuerliche Entlastungen für die Unternehmungen vorzusehen und so die Attraktivität als Wirtschaftsstandort und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Kantons Graubünden zu stärken?
6. Beabsichtigt die Regierung die privilegierte Dividendenbesteuerung unverändert beizubehalten?
7. Ist die Regierung angesichts der vorstehend aufgezeigten notwendigen Entwicklung bei der Unternehmensbesteuerung sowie der sich akut verschlechternden Kantonsfinanzen auch der Auffassung, dass ein Sparprogramm und Effizienzsteigerungen in der Verwaltung sowie beim Einsatz von öffentlichen Mitteln unumgänglich sind?
8. Welche Massnahmen gedenkt die Regierung in welchem Zeitpunkt umzusetzen?
Chur, 1. September 2016
Dudli, Kunz (Chur), Geisseler, Blumenthal, Bondolfi, Brandenburger, Buchli-Mannhart, Burkhardt, Caduff, Casanova-Maron (Domat/Ems), Casty, Caviezel (Davos Clavadel), Claus, Clavadetscher, Davaz, Engler, Giacomelli, Hitz-Rusch, Hug, Jeker, Jenny, Kasper, Koch (Tamins), Koch (Igis), Komminoth-Elmer, Kunz (Fläsch), Lamprecht, Lorez-Meuli, Mathis, Michael (Donat), Müller, Niggli-Mathis (Grüsch), Papa, Pedrini, Salis, Schutz, Steck-Rauch, Steiger, Stiffler (Davos Platz), Stiffler (Chur), Tenchio, Thomann-Frank, Troncana-Sauer, Vetsch (Klosters Dorf), Vetsch (Pragg-Jenaz), Waidacher, Wieland, Zanetti, Gujan-Dönier, Stäbler