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Session: 01.09.2016

Die eidgenössischen Räte haben in der Sommersession 2016 die Unternehmenssteuerreform III bereinigt und beschlossen.

 

Diese Reform hat finanzielle Konsequenzen für den Bund, die Kantone und Gemeinden, deren Folgen aufgrund der noch offenen Ausgestaltung in den meisten Kantonen erst in Umrissen absehbar sind. Beim Bund hat die USR III Ertragsausfälle von rund CHF 1,3 Milliarden jährlich zur Folge.

 

Es stellt sich nun die Frage, wie Graubünden die USR III umsetzen würde, und welche finanziellen Folgen dies für den Kanton und die Bündner Gemeinden hätte.

 

Die Unterzeichnenden bitten deshalb die Regierung, zu den folgenden Fragen Stellung zu nehmen:

 

1. Welche der mit der USR III vorgesehenen Instrumente wie Patentbox, Inputförderung, zinsbereinigte Gewinnsteuer usw. beabsichtigt die Regierung umzusetzen?

 

2. Falls eine Senkung der Gewinnsteuer beabsichtigt ist: In welchem Umfang ist dies angedacht, und welche finanziellen Konsequenzen würden daraus entstehen?

 

3. Mit welchen finanziellen Konsequenzen rechnet die Regierung in der geplanten Umsetzung der USR III für den Kanton?

 

4. Welche finanziellen Konsequenzen hat die Revision für die Bündner Gemeinden?

 

5. Im Kanton Waadt hat die Bevölkerung mit einem Ja-Stimmenanteil von 87 Prozent einer Senkung der Unternehmenssteuern zugestimmt, die mit flankierenden Massnahmen zu Gunsten der natürlichen Personen (Krankenkassenprämien, Krippenbeträge usw.) ausgestaltet war. Welche sozialpolitischen Massnahmen sieht die Regierung in Graubünden, um die negativen Auswirkungen der USR III auf die natürlichen Personen abzufedern?

 

Chur, 1. September 2016

 

Peyer, Atanes, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Cahenzli-Philipp, Caviezel (Chur), Deplazes, Gartmann-Albin, Jaag, Locher Benguerel, Monigatti, Noi-Togni, Perl, Pfenninger, Pult, Thöny, Vassella

Antwort der Regierung

Die Unternehmenssteuerreform III (USR III) wurde von den Eidg. Räten am 17. Juni 2016 verabschiedet. Das dagegen ergriffene Referendum ist zustande gekommen. Als Abstimmungstermin ist der 12. Februar 2017 vorgesehen. Wird die Vorlage vom Souverän angenommen, ist das Inkrafttreten der Revision auf den 1. Januar 2019 geplant.

Dem kantonalen Gesetzgeber bleibt wenig Zeit zur Umsetzung der USR III im kantonalen Recht. Nach heutigem Terminplan der Regierung ist in den Monaten März bis Juni 2017 ein Vernehmlassungsverfahren geplant und die parlamentarischen Beratungen sind für die Aprilsession 2018 vorgesehen.

Zu den verschiedenen Fragen nimmt die Regierung wie folgt Stellung:

1. Im gegenwärtigen Zeitpunkt hat sich die Regierung noch nicht vertieft mit der Umsetzung der USR III beschäftigt, weshalb zu den konkreten Massnahmen noch keine detaillierten Antworten möglich sind.
Es wird zu prüfen sein, ob eine moderate Reduktion der Gewinnsteuer mit einer hohen Entlastung in den verschiedenen Ersatzmassnahmen (Patentbox etc.) oder ob eine stärkere Reduktion der Gewinnsteuer mit weniger attraktiven Sonderregelungen angestrebt wird.

2. Aktuell wird eine effektive Gewinnsteuerbelastung von sicher weniger als 15 Prozent angestrebt. Darunter wird die Gewinnsteuer von Bund und Kanton (inkl. der für Gemeinden und Landeskirchen erhobenen Steuern) unter Berücksichtigung der Abzugsfähigkeit der Gewinnsteuern verstanden. Das genaue Ausmass der angestrebten Entlastungen wird auch von den Entscheidungen der anderen Kantone abhängen, weil es darum gehen wird, einen steuerlich konkurrenzfähigen Unternehmensstandort Graubünden zu erhalten.
Die Senkung der effektiven Gewinnsteuer um einen Prozentpunkt bewirkt bei einem für 2017 budgetierten Gewinnsteuerertrag von 62,4 Millionen Franken Mindereinnahmen von rund 7,5 Millionen Franken für den Kanton, 8 Millionen Franken für die Gemeinden und 800 000 Franken für die Landeskirchen. Die Ausfälle für die Gemeinden sind leicht höher, weil der Steuerfuss der Gewinnsteuer für die Gemeinden nach den Vorschlägen der Regierung ab 2017 höher sein wird als derjenige der kantonalen Gewinnsteuer.

3. Die finanziellen Konsequenzen der Umsetzung der USR III sind heute noch offen. Sie hängen von den Massnahmen in der Gewinnsteuer, in der Kapitalsteuer und bei den verschiedenen Instrumenten ab.

4. Die Entlastungsmassnahmen werden auch auf die Gewinn- und Kapitalsteuern für die Gemeinden durchschlagen und dort die ungefähr gleichen Auswirkungen haben wie für den Kanton.

5. Die Umsetzung der USR III zielt auf einen attraktiven Steuerstandort für die juristischen Personen mit dem Ziel, die bestehenden Arbeitsplätze zu erhalten und die Unternehmungen zu motivieren, neue Arbeitsplätze zu schaffen. Im interkantonalen Vergleich profitieren die natürlichen Personen vor allem in mittleren und tieferen Progressionsstufen heute schon von einer sehr moderaten Steuerbelastung. Diese relativ günstige Position des Kantons Graubünden bestätigt beispielsweise das aktuelle Steuermonitoring 2016 des Kantons St. Gallen mit aller Deutlichkeit. Aufgrund des engen finanziellen Rahmens sieht die Regierung derzeit keine Möglichkeiten für weitere Steuerentlastungen für die natürlichen Personen.

21. Oktober 2016