Die Digitalisierung von wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Prozessen war neulich Gegenstand eines Auftrags von Grossrätin Casanova-Maron (PV AU 5 / 2016). Die Bereitschaft der Regierung ist zu begrüssen, den Auftrag Casanova-Maron „im Sinne ihrer Antwort“ vom 30.8.2016 entgegenzunehmen. Wie die Regierung zutreffend feststellt, stellt die Kommunikationsinfrastruktur ein zentrales Element in der zukünftigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung des Kantons dar. Weiter wird – ebenfalls zu Recht – an der bisherigen Strategie festgehalten, den Ausbau dieser Infrastruktur den diversen privaten und halb-privaten regional und national tätigen Unternehmen zu überlassen, die im Kanton aktiv sind. Unbeantwortet bleibt aber, was seitens der Regierung nun konkret zu unternehmen ist, um das erklärte „Ziel, die Standortattraktivität zu steigern, zusätzliche Wertschöpfungspotenziale zu nutzen und einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung unserer Gesellschaft zu leisten“ (Antwort der Regierung vom 30.8.2016), etwas konkreter zu unterstützen. Das ist unbefriedigend, wenn man bedenkt, dass in der Zwischenbilanz und dem Ausblick zur Breitbandversorgung im Kanton Graubünden vom 18.1.2012, zum „weiteren Vorgehen“ im wichtigsten und teuersten Bereich der Breitbandvernetzung, im Bereich der Leerrohre, Schächte, etc. oder der sog. passiven Netzinfrastrukturen, Koordinationsbedarf auf Seiten der öffentlichen Institutionen festgestellt worden ist.
Der Kanton und die Gemeinden besitzen direkt oder indirekt über Beteiligungen an öffentlich-rechtlichen Unternehmen zahlreiche Schächte, Masten, Verteilkabinen, Trafostationen, Leerrohre, etc. (zusammen werden diese Anlagen als „passive Netzinfrastrukturen“ bezeichnet), die für das Verlegen von hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastrukturen noch vermehrt benützt werden könnten. Trotz GIS, Koordination von Baubewilligungsverfahren, und zahlreichen vertraglichen Regelungen etc. gibt es zu Handen der am Markt aktiven Telekommunikationsunternehmen kein zentralisiertes und zentral bewirtschaftetes Inventar dieser milliardenschweren Infrastrukturen, die teilweise sogar unbemerkt brach liegen. Das Recht auf Zugang zu diesen Infrastrukturen ist derzeit auf Bundesebene Gegenstand der Revision des Fernmeldegesetzes, wo in Art. 36a E-FMG die Gestattung der Mitbenützung dieser Anlagen durch die Eigentümer (zu angemessenen und nichtdiskriminierenden Preisen) gesetzlich verankert werden soll. Dass hier Regulierungsbedarf besteht, deutet darauf hin, dass hier nicht alles zum Besten steht. Telekommunikationsunternehmen bestätigen zwar, dass die Koordination bei der Neuerstellung solcher Anlagen bei aktuellen Baustellen gut funktioniere. Gleichzeitig verursache die Expansionsplanung eines bestehenden Netzes oder die Planung eines neuen Netzes unter Berücksichtigung bereits bestehender solcher Anlagen aber enorme administrative Aufwände und bedeute nicht selten das Überwinden zahlreicher und teilweise sehr komplexen Verwaltungshürden auf kantonaler und kommunaler Stufe. Jeder komme mit anderen Vertragswerken, anderen kommerziellen Bedingungen und anderen Argumenten, weshalb dies oder jenes gehe oder nicht gehe.
Aus den oben erwähnten Gründen beauftragen die Unterzeichnenden die Regierung mit der Erstellung eines kantonalen Inventars der passiven Netzinfrastrukturen, einer zentralen Anlaufstelle für Breitbandnetzbetreiber, der Festlegung allgemeiner Geschäftsbedingungen für die Nutzung der passiven Netzinfrastrukturen und dem Bau eines Planungsprogramms, welches automatisch die effizientesten Wege neuer Telekommunikationsnetzleitungen berechnen kann. Damit können Transaktionskosten gespart und bestehende, direkt oder indirekt der Öffentlichkeit gehörende Infrastrukturen effizienter bewirtschaftet werden.
Chur, 19. Oktober 2016
Caduff, Casanova-Maron (Domat/Ems), Stiffler (Chur), Albertin, Alig, Berther (Disentis/Mustér), Blumenthal, Bucher-Brini, Buchli-Mannhart, Cahenzli-Philipp, Caluori, Casty, Casutt-Derungs, Cavegn, Caviezel (Chur), Darms-Landolt, Dermont, Dosch, Dudli, Engler (Davos Dorf), Epp, Fasani, Felix (Scuol), Florin-Caluori, Geisseler, Giacomelli, Heiz, Jeker, Kunfermann, Märchy-Caduff, Michael (Donat), Niederer, Pult, Rosa, Sax, Schneider, Thomann-Frank, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), Waidacher, Wieland, Zanetti, Berther (Segnas), Bonderer, Degiacomi, Engler (Surava), Natter, Nicolay, Ruckstuhl