Der vorliegende Antrag auf Direktbeschluss wird gemäss Artikel 50 des Gesetzes über den Grossen Rat vom 8. Dezember 2005 vorgelegt. Der besagte Artikel erlaubt es dem Grossen Rat, zu Anträgen der Grossräte "im Bereich seiner eigenen Zuständigkeit" einen Beschluss zu fassen.
Mit dem vorliegenden Antrag wird die Änderung von Artikel 82 der Geschäftsordnung des Grossen Rates des Kantons Graubünden mit dem Zusatz eines Absatzes Nummer 4 gefordert. Die neue Formulierung lässt die Absätze 1, 2 und 3 unverändert und lautet folgendermassen:
Art. 82, Abs. 1…., 2....,3…..
" 4 Die Formel des Eides und jene des Gelübdes werden stets in den drei Kantonssprachen vorgelesen, unabhängig von der Sprache der Person, welche den Eid leistet oder das Gelübde ablegt."
Grund des Antrags
Der Akt des Eides oder des Gelübdes der Grossrätinnen und Grossräte ist ein feierlicher Moment. Einerseits ist er inhaltlich bedeutsam, führt er doch zur rechtlichen Verpflichtung gegenüber dem Kanton und der Bevölkerung, andererseits stärkt er auch das Zugehörigkeitsgefühl zum Kanton, auf den sich das Symbol selbst bezieht. Daher ist es unbestritten, dass dieser Akt das volle Verständnis und Bewusstsein der Person erfordert, welche den Eid leistet oder das Gelübde ablegt. Gleichermassen ist unbestritten, dass dieser Akt eine Beziehung zwischen der Legislative und der Herkunftsregion der Person, welche den Eid leistet oder das Gelübde ablegt, begründet. Es handelt sich folglich um einen Akt, der den gesamten Kanton und seine Bevölkerung betrifft. Die Bedeutung und die Würde dieses Aktes erfordert eine korrekte Ausführung. Es kann nicht behauptet werden, dass dies im Laufe der Jahre so stattgefunden hat. Oftmals wurde es in Anwesenheit eines italienischsprachigen Grossrats versäumt, die Formel in italienischer Sprache auszusprechen. Durch die beantragte Formel wird verhindert, dass sich solches wiederholt, da diese systematisch anzuwenden ist und daher auch die Prozedur vereinfacht. Das Aussprechen bedingt einen zeitlichen Mehraufwand von maximal 30 Sekunden.
Wir fordern den Grossen Rat daher auf, diesen Antrag auf Direktbeschluss anzunehmen.
Chur, 7. Dezember 2016
Noi-Togni, Hartmann, Crameri, Atanes, Baselgia-Brunner, Berther (Disentis/Mustér), Bleiker, Bondolfi, Bucher-Brini, Buchli-Mannhart, Cahenzli-Philipp, Casty, Clalüna, Darms-Landolt, Della Vedova, Deplazes, Dermont, Epp, Felix (Scuol), Florin-Caluori, Gartmann-Albin, Giacomelli, Heiz, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Kollegger, Locher Benguerel, Michael (Castasegna), Monigatti, Niederer, Papa, Perl, Peyer, Pfenninger, Pult, Schneider, Stiffler (Davos Platz), Tenchio, Thöny, Tomaschett-Berther (Trun), Troncana-Sauer, Zanetti, Antognini, Lombardi