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Session: 15.02.2017

In der nahen Vergangenheit konnte aus verschiedenen Schweizer Medien entnommen werden, dass die Schweizerinnen und Schweizer zunehmend zum angeblichen Selbstschutz Waffen kaufen.

Folgende Beispiele seien genannt:
Tagesanzeiger 4.1.2017: „Schweizer rüsten mit Waffen auf“,
NZZ am Sonntag 24.4.2016: „Rentner rüsten auf“,
SRF Rundschau 4.1.2017: „Zur Selbstverteidigung – Schweizer rüsten mit eigenen Waffen auf“.

Verschiedene Kantone weisen zweistellige Steigerungsraten bei Waffenkäufen aus. Obschon die Schweiz eines der sichersten Länder der Welt ist und die Kriminalität in den letzten Jahren in verschiedenen zentralen Bereichen (z.B. Einbrüche, Raubüberfälle, Jugendgewalt, Körperverletzungen, Tötungen) eigentlich rückläufig ist, fühlen sich diverse Personen offenbar zunehmend unsicher oder bedroht. Speziell Frauen und ältere Personen kaufen gemäss Medienberichten vermehrt Schusswaffen. Die Polizei nimmt diese Entwicklung in vielen Kantonen mit Besorgnis zur Kenntnis und rät von entsprechenden Käufen zum „Selbstschutz“ ab.

Im Licht der gemachten Ausführungen stellen die Unterzeichnenden untenstehende Fragen. Im Fokus der Anfrage stehen dabei nicht Waffen von registrierten Sportschützen bzw. Jagdwaffen, welche für die Ausübung der Bündner Patentjagd erworben werden.

- Wie hat sich die Anzahl Waffenverkäufe über die letzten fünf Jahre in Graubünden entwickelt (absolute und prozentuale Veränderung)? Wie zeigt sich die Entwicklung hinsichtlich Alter und Geschlecht?

- Wie viele Waffen sind total im kantonalen Waffenregister eingetragen? Wie hoch schätzt die Regierung die Zahl der nicht registrierten Waffen (erworben vor dem 12. Dezember 2008)?

- Wie oft werden koordinierte Waffensammelaktionen seitens des Kantons durchgeführt (vgl. überwiesener Auftrag von M. Cavigelli aus dem Jahr 2009)?

- Teilt die Regierung die Sicht anderer kantonaler Polizeikorps, dass nicht zuletzt für die Polizei die zunehmende Selbstbewaffnung ein beträchtliches Risiko darstellt?

- Was unternimmt die Regierung ganz konkret, um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten? Inwiefern sieht die Regierung die Notwendigkeit, hier entsprechend zu sensibilisieren?

Chur, 15. Februar 2017

Caviezel (Chur), Cavegn, Salis, Alig, Atanes, Baselgia-Brunner, Brandenburger, Bucher-Brini, Cahenzli-Philipp, Casanova (Ilanz), Deplazes, Dermont, Epp, Felix (Scuol), Florin-Caluori, Foffa, Gartmann-Albin, Gunzinger, Heiz, Jaag, Jenny, Kollegger, Kunfermann, Kuoni, Locher Benguerel, Mani-Heldstab, Marti, Mathis, Monigatti, Niederer, Noi-Togni, Perl, Peyer, Pfenninger, Pult, Schneider, Tenchio, Thöny, Tomaschett-Berther (Trun), von Ballmoos, Berther (Segnas), Buchli (Tenna)

Antwort der Regierung

Vorab ist festzuhalten, dass nachfolgend von Waffenerwerb und nicht von Waffenverkäufen gesprochen wird. Dies entspricht der Terminologie des Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz, WG; SR 514.54).

1. Zur Frage der Entwicklung der Waffenerwerbe seit 2012

Der erwerbsscheinpflichtige Waffenerwerb gemäss Art. 8 WG hat sich seit dem Jahr 2012 wie nachfolgend dargestellt entwickelt. Ausgenommen sind dabei die Jagdwaffen, welche gemäss Art. 10 WG nicht erwerbsscheinpflichtig sind. Die Sportwaffen können hingegen nicht ausgeschieden werden, da sie im Gegensatz zu den Jagdwaffen nicht unter die Ausnahmen von der Waffenerwerbsscheinspflicht fallen.

- 2012 erwarben    976 Personen (921 Männer, 55 Frauen)      1'655 Waffen
- 2013 erwarben 1'109 Personen (1'040 Männer, 69 Frauen)    1'816 Waffen
- 2014 erwarben 2'737 Personen (2'578 Männer, 159 Frauen)  8'068 Waffen
- 2015 erwarben 1'813 Personen (1'698 Männer, 115 Frauen)  4'179 Waffen
- 2016 erwarben 1'487 Personen (1'380 Männer, 107 Frauen)  2'445 Waffen

Die erworbenen Waffen entfallen auf folgende Alters- und Geschlechtskategorien:

-
Die statistische Auffälligkeit der Jahre 2014 und 2015 ist darauf zurückzuführen, dass in diesen beiden Jahren Nachmeldungen über den Waffenbesitz bzw. -erwerb früherer Jahre erfasst wurden. Relevant für eine trendspezifische Aussage sind demnach die Jahre 2012, 2013 und 2016. In der Zeitspanne 2012 bis 2016 erhöhte sich sowohl die Zahl der Waffenerwerber als auch diejenige der erworbenen Waffen um ca. 50%. Unverändert blieb mit 1,6 Waffen die Anzahl jährlich erworbener Waffen pro Person.

2. Zur Frage der gesamtheitlich erfassten Waffen

Die Kantonspolizei hat, Stand 10. März 2017, 28'415 Waffen (inklusive Jagdwaffen) registriert. Die Anzahl Waffen, welche in der Schweiz vorhanden sind, ist nicht bekannt. Schätzungen gehen von ca. 2 ½ - 4 ½ Millionen Waffen aus. Abgeleitet davon hat eine Schätzung für den Kanton Graubünden einerseits die Bevölkerungszahl zu berücksichtigen, andererseits die Erkenntnis, dass die regionale Waffendichte variiert und tendenziell in den Stadtkantonen höher ist als in den Landkantonen. Die Kantonspolizei schätzt deshalb, dass im Kanton Graubünden noch einmal so viele unregistrierte Waffen wie registrierte Waffen vorhanden sein könnten.

3. Zur Frage der Waffensammelaktion

Art. 31a Waffengesetz verpflichtet die Kantone seit Ende 2008 Waffen gebührenfrei entgegenzunehmen. In einer erstmals im Jahr 2009 von der Kantonspolizei durchgeführten kantonalen Sammelaktion gaben 460 Personen insgesamt 858 Waffen ab. Im Rahmen der Sammelaktionen von 2013 und 2016 nahm die Kantonspolizei von 110 bzw. 195 Personen 162 bzw. 311 Waffen entgegen. Eine nächste Sammelaktion wird 2019 erfolgen. Im Übrigen werden regelmässig auch unabhängig von Sammelaktionen Waffen abgegeben, z.B. haben im vergangenen Jahr 143 Personen 240 Waffen abgegeben.

4. Zu den Fragen der Selbstbewaffnung

Selbstbewaffnung stellt ein Risiko dar, welches sich in ungeübtem Umgang, in ungenügender Verwahrung oder in unsachgemässem Einsatz der Waffe zeigen kann. Dies allein stellt für die Polizei aber kein beträchtliches, sondern ein berufsimmanentes Risiko dar. Allerdings erhöht sich dieses Risiko für die Polizei tatsächlich, und es wird wenig kalkulierbar, wenn es um unregistrierte Waffen geht. Eine andere Einschätzung durch die kantonalen Polizeikorps ist der Regierung nicht bekannt.

Eine Waffe zu erwerben ist im Rahmen der Waffengesetzgebung erlaubt. Die Regierung kann deshalb keinen Einfluss auf eine Selbstbewaffnung nehmen, solange diese im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erfolgt.

03. Mai 2017