Im Bericht Wirtschaftsentwicklung im Kanton Graubünden vom 8. Juli 2014 zuhanden des Grossen Rates hat die Regierung für den Bereich Gesundheit folgendes Ziel gesetzt (Botschaft Heft Nr. 5 / 2014-2015, S. 301 ff.):
Der Anteil an Bündnerinnen und Bündnern, welche sich ohne medizinische Gründe in einem ausserkantonalen Spital behandeln lassen, soll minimiert werden.
In ihrer Antwort vom 19. November 2015 auf meine Anfrage betreffend neue Spitalfinanzierung führte die Regierung aus:
• dass sich die Anzahl ausserkantonaler stationärer Fälle gemäss der medizinischen Statistik des Bundesamts für Statistik (BFS) seit dem Inkrafttreten der neuen Spitalfinanzierung am 1. Januar 2012 bis Ende 2013 um 5% erhöht hat;
• dass sich die Anzahl ausserkantonaler stationärer Fälle, an welchen sich der Kanton finanziell zu beteiligen hatte (Behandlungen in Spitälern auf der Spitalliste des Kantons Graubünden oder des Standortkantons sowie Behandlungen aus medizinischen Gründen in einem nicht auf der Spitalliste des Kantons Graubünden aufgeführten Spital) seit dem Inkrafttreten der neuen Spitalfinanzierung verdreifacht hat (Quelle: interne Liste des Gesundheitsamts).
Sie hielt in diesem Zusammenhang fest, dass das Bewusstsein, dass der Kanton über hervorragende Institutionen im Bereich des Gesundheitswesens verfüge, welche einen grossen Teil der Wahleingriffe, die ausserkantonal vorgenommen würden, mit mindestens ebenso guter Qualität zu erbringen in der Lage seien, im Kanton nicht bei allen vorhanden sei. In diesem Sinne seien die Bevölkerung und die zuweisenden Leistungserbringenden dafür zu sensibilisieren, dass bei Wahleingriffen, soweit möglich, die eigenen Institutionen berücksichtigt würden.
Da seit der Antwort der Regierung einige Zeit verstrichen ist und die Thematik von eminenter Tragweite für den Spitalplatz Graubünden ist, sehen sich die Unterzeichnenden veranlasst, in diesem Zusammenhang der Regierung folgende Fragen zu unterbreiten:
1. Wie hat sich die Anzahl ausserkantonaler stationärer Behandlungen von Bündnerinnen und Bündnern in ausserkantonalen Spitälern und Kliniken seit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung im Jahr 2012 bis Ende 2016 entwickelt?
2. Wie haben sich die Aufwendungen der öffentlichen Hand (Kanton/Gemeinde) und der Versicherer für ausserkantonale stationäre Behandlungen von Bündnerinnen und Bündnern seit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung im Jahr 2012 bis Ende 2016 entwickelt?
3. Wie hoch schätzt die Regierung den Mittelabfluss der öffentlichen Hand und der Versicherer durch nicht medizinisch indizierte ausserkantonale Behandlungen?
4. Was haben die Spitäler, der Bündner Ärzteverein und der Kanton unternommen, um die eingangs aufgeführte Zielsetzung umzusetzen? Was gedenkt der Kanton zusätzlich zu unternehmen?
5. Sieht die Regierung eine Möglichkeit, dass für Spitalleistungsgruppen, bei denen eine ausserkantonale Behandlung medizinisch indiziert ist, ein entsprechendes Angebot innerkantonal bereitgestellt werden könnte?
Chur, 15. Februar 2017
Gunzinger, Caduff, Buchli (Tenna), Albertin, Baselgia-Brunner, Berther (Disentis/Mustér), Blumenthal, Brandenburger, Burkhardt, Cahenzli-Philipp, Caluori, Casanova (Ilanz), Casanova-Maron (Domat/Ems), Casutt-Derungs, Cavegn, Caviezel (Chur), Caviezel (Davos Clavadel), Claus, Clavadetscher, Crameri, Danuser, Darms-Landolt, Della Vedova, Dermont, Dosch, Engler, Epp, Fasani, Felix (Scuol), Foffa, Gartmann-Albin, Geisseler, Giacomelli, Hardegger, Heiz, Holzinger-Loretz, Hug, Jeker, Jenny, Kappeler, Kasper, Kollegger, Komminoth-Elmer, Kunfermann, Kunz (Fläsch), Kunz (Chur), Kuoni, Märchy-Caduff, Marti, Mathis, Michael (Castasegna), Monigatti, Müller, Nay, Niederer, Niggli-Mathis (Grüsch), Papa, Paterlini, Pedrini, Peyer, Pfenninger, Pult, Salis, Schutz, Steck-Rauch, Steiger, Stiffler (Chur), Thomann-Frank, Thöny, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), Troncana-Sauer, Valär, Vetsch (Klosters Dorf), von Ballmoos, Waidacher, Weidmann, Widmer-Spreiter, Wieland, Andri, Calonder, Gugelmann, Niederberger-Schwitter, Stäbler, Wellig