In der Schweiz übertreffen die Roamingpreise die Preise für nationale Anrufe um ein Mehrfaches. Mit den klassischen Instrumenten des Wettbewerbsrechts ist den hohen Roamingpreisen nicht beizukommen. Da der Mobilfunkvertrag aber sowohl für internationale als auch für nationale Telefondienstleistungen gilt, sind die Roamingpreise für die Konsumentinnen und Konsumenten bei der Wahl des Abonnements in der Regel nicht ausschlaggebend. So gibt es für die Anbieter keinen grossen Wettbewerbsanreiz tiefe Roamingpreise anzubieten, weshalb sie an ihren hohen Margen auf Roaming-Diensten festhalten. Ohne Intervention des Gesetzgebers werden die Roamingpreise in der Schweiz nicht gesenkt.
Per 15. Juni 2017 hat das EU-Parlament die grundsätzliche Abschaffung der Roaming-Gebühren beschlossen. Dafür hat die EU bindende Obergrenzen für die Roaming-Grosshandelspreise festgelegt. Eingeschlossen sind die 25 EU-Staaten sowie Nicht-EU-Staaten Island, Norwegen und Liechtenstein, nicht aber die Schweiz. Europäische Gäste, die im Ferienkanton Graubünden Ferien machen, können von der Abschaffung der Roaming-Gebühren nicht profitieren und müssen während ihren Ferien in der Schweiz weiterhin hohe Roaming-Gebühren bezahlen. Das Handy hat mittlerweile den Status eines Grundbedürfnisses erreicht. Wir haben sämtliche Informationen auf unseren mobilen Geräten, so auch diejenigen unseres Ferienzieles, beispielsweise Wetterprognosen, Verkehrsverbindungen, Staumeldungen, Pistenpläne und Berichte, Veranstaltungskalender. Zudem macht die digitale Entwicklung auch nicht vor den Tourismusorganisationen bzw. den touristischen Informationsstellen halt.
Die Schweiz wurde zur Roaming-Insel in Europa und ist nun das einzige europäische Land, welches weiterhin Roaming-Gebühren von ihren Gästen erhebt. Dies bedeutet nach Ansicht der Unterzeichnenden einen weiteren Wettbewerbsnachteil für den Schweizer und Bündner Tourismus.
Da diese Rahmenbedingung, im Gegensatz zur Frankenstärke, problemlos geändert werden kann, beauftragen die Unterzeichnenden die Regierung des Kantons Graubünden unter Einbezug der Bündner Bundesparlamentarier, mit dem Bund (UVEK) Verhandlungen aufzunehmen, wonach die Bundesbehörden dringend ersucht werden, die Roaming-Gebühren in der Schweiz abzuschaffen, damit dieser Wettbewerbsnachteil so schnell wie möglich beseitigt wird.
Chur, 13. Juni 2017
Tomaschett (Breil), Engler, Jeker, Alig, Atanes, Berther (Disentis/Mustér), Bleiker, Blumenthal, Bondolfi, Bucher-Brini, Buchli-Mannhart, Burkhardt, Caduff, Caluori, Casanova (Ilanz), Casutt-Derungs, Cavegn, Caviezel (Chur), Caviezel (Davos Clavadel), Clalüna, Crameri, Darms-Landolt, Della Vedova, Dermont, Dosch, Dudli, Epp, Fasani, Florin-Caluori, Foffa, Gartmann-Albin, Geisseler Hans, Giacomelli, Grass, Hardegger, Jaag, Jenny, Joos, Kappeler, Kasper, Komminoth-Elmer, Kunfermann, Lamprecht, Lorez-Meuli, Märchy-Caduff, Michael (Donat), Monigatti, Müller, Niederer, Papa, Paterlini, Pedrini, Perl, Peyer, Pult, Sax, Schneider, Schutz, Stiffler (Davos Platz), Tenchio, Thomann-Frank, Tomaschett-Berther (Trun), Vetsch (Klosters Dorf), von Ballmoos, Zanetti, Altmann, Berther (Segnas), Bossi, Föhn, Gassmann, Geisseler Severin, Pfister, Plattner Gerber, Wellig