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Session: 13.06.2017

Während 200 Jahren beherbergte der Churer Sennhof das Bündner Gefängnis. Zuletzt in der noch heute prägenden Fassung des Architekten Theodor Hartmann, der im Rahmen des Umbaus von 1966 ein Stück Stadtmauer herausschälte.

Mit der Inbetriebnahme der neuen Justizvollzugsanstalt Realta in Cazis wird bereits in zwei Jahren nicht nur der Haftbetrieb aufgegeben, sondern „gemäss kantonaler Immobilienstrategie“ auch die Staatsanwaltschaft verlegt, wie Kantonsbaumeister Markus Dünner mitteilt. Damit wird der Sennhof sozusagen nutz(ungs)los. Er soll auf Wunsch der Regierung an den Meistbietenden verkauft werden. Dies wirft Fragen auf. Denn nicht allein für ein bemerkenswertes Stück Churer Siedlungs- und Stadtgeschichte steht der Sennhof, sondern für Bündner Gemeinsinn schlechthin.

Wir möchten von der Regierung erfahren, wie der Kanton sich die zukünftige Nutzung des Sennhofs vorstellt, wie er vorgehen möchte und wie die Stadt Chur einbezogen wird.

Die Unterzeichnenden stellen der Regierung in diesem Zusammenhang folgende Fragen:

1. Was wurde bisher unternommen betreffend Nutzung alter Sennhof?

2. Wann gedenkt die Regierung in dieser Thematik aktiv zu werden?

3. Wie gedenkt die Regierung vorzugehen (Wettbewerb, Ausschreibung an den Meistbietenden…)?

Chur, 13. Juni 2017

Widmer-Spreiter, Stiffler (Chur), Tenchio, Blumenthal, Bondolfi, Brandenburger, Bucher-Brini, Buchli-Mannhart, Cahenzli-Philipp, Caluori, Casty, Casutt-Derungs, Caviezel (Chur), Clalüna, Claus, Danuser, Davaz, Deplazes, Dermont, Dosch, Dudli, Epp, Foffa, Gartmann-Albin, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Jaag, Jenny, Kappeler, Kollegger, Komminoth-Elmer, Kunz (Chur), Lamprecht, Locher Benguerel, Lorez-Meuli, Mani-Heldstab, Michael (Donat), Müller, Nay, Noi-Togni, Papa, Paterlini, Pedrini, Perl, Pult, Schutz, Thomann-Frank, Thöny, Tomaschett (Breil), Troncana-Sauer, Weidmann, Wieland, Altmann, Berther (Segnas), Bossi, Geisseler Severin, Pfister, Wellig

Antwort der Regierung

Am 27. August 2015 hat der Grosse Rat das Projekt für den Neubau der geschlossenen Justizvollzugsanstalt in Realta, Gemeinde Cazis, mit Bruttokosten von 119 Mio. Franken genehmigt. In der Zwischenzeit wurde der Gärtnereiersatzbau erstellt und dem Betrieb übergeben. Der Bau der Justizvollzugsanstalt schreitet termingerecht voran und der Bauabschluss ist auf den Spätsommer 2019 geplant. Anschliessend erfolgen die integralen Tests und ab Ende Jahr die sukzessive Betriebsaufnahme. Anfang 2020 kann somit der Betrieb der Strafvollzugsanstalt Sennhof aufgegeben werden.

Gemäss kantonaler Immobilienstrategie/Büroraumplanung sollen die Churer Standorte der Staatsanwaltschaft ebenfalls zusammengelegt und in das kantonseigene Verwaltungsgebäude an der Rohanstrasse 5 verlegt werden. Dies kann aber erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Vorerst müssen die dort domizilierten Dienststellen (Amt für Energie und Verkehr, Grundbuchinspektorat und Handelsregister, Amt für Berufsbildung und Sozialamt) an neue Standorte verlegt werden, damit die entsprechenden Räumlichkeiten instand gesetzt und auf die Bedürfnisse der Staatsanwaltschaft angepasst werden können. Alle Umzüge müssen im Rahmen der Büroraumplanung und mit dem Bezug des Verwaltungsgebäudes "sinergia" im Frühjahr 2020 koordiniert werden. Der Auszug der Staatsanwaltschaft aus dem Sennhof kann demnach frühestens anfangs 2021 erfolgen.

Zu den konkreten Fragen:

1. Das Hochbauamt hat im 2014 durch die Churer Architekten Bearth & Deplazes, Chur, eine Analyse/Studie der Liegenschaft Sennhof erstellen lassen. Darin werden die städtebaulichen Grundlagen und das Gebäude analysiert sowie Möglichkeiten einer zukünftigen Nutzung des Sennhofs aufgezeigt.

Weitere Nutzungsmöglichkeiten wurden 2015 im Rahmen von fünf Master- bzw. Bachelorarbeiten durch Studierende der Universität Liechtenstein erarbeitet. Thema der Aufgabe war eine nachhaltige, ökologische und ökonomische Nutzung des Sennhofs.

Die Analysen des Bestandes und die Überlegungen zu neuen möglichen Nutzungen des Gefängnisses in der Altstadt von Chur haben interessante Vorschläge hervorgebracht. Sie zeigen in ihrer Gesamtheit, dass der Sennhof für eine Weiterverwendung Potenzial aufweist und den Standort in der Altstadt erheblich aufwerten kann.

Aus städtebaulicher Sicht ist es erstrebenswert, das Areal in seiner Gebäudegrundstruktur zu erhalten und durch möglichst geringe bauliche Massnahmen zweckmässig umzunutzen. Die Nachfrage nach Wohn- oder Gewerbeflächen dürfte aufgrund der zentralen und ruhigen Lage am östlichen Rand der Churer Altstadt breit sein.

2. Die Erstellung der erwähnten Machbarkeits-/Nutzungsstudien stellt einen ersten Schritt in der Umnutzung des Sennhofs dar. Bereits sind die nächsten Schritte eingeleitet. Zusammen mit der Stadt Chur werden Anforderungen und Rahmenbedingungen für eine für den Kanton und die Stadt nachhaltige neue Nutzung definiert.

3. Es ist vorgesehen, das Areal im Baurecht zu übertragen. Aus Sicht der Regierung ist dazu zwingend ein qualitätssicherndes Verfahren durchzuführen. So ist es möglich, die Vorstellungen von Kanton und Stadt abgestimmt umzusetzen und die finanzrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Erklärtes Ziel ist der Zuschlag an ein städtebaulich und architektonisch nachhaltiges Projekt zu einem marktkonformen Baurechtszins. Ein Investorenwettbewerb bildet dazu ein Instrument, das diesen Zielsetzungen Rechnung trägt. Die Durchführung soll 2018 erfolgen.

23. August 2017