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Session: 14.06.2017

Der Antrag der Regierung, den Auftrag Engler betreffend Revival der Ostalpenbahn-Idee abzulehnen ist auf Grund der Kosten nachvollziehbar, darf uns aber nicht dazu bringen, dass wir die Erreichbarkeit unseres Kantons aus den Augen verlieren.

In Anbetracht der auch für die Regierung unbestritten grossen Bedeutung einer guten Erreichbarkeit Graubündens aus den benachbarten Metropolitanräumen soll die Idee einer Ostalpenbahn nach dem AlpTrain-Konzept für den schnellen Personenverkehr als Vision weiter verfolgt werden.

Aus einer durchgeführten Untersuchung (Bericht vom 15.12.2011) geht hervor, dass für Graubünden die grössten Potenziale in den Metropolitanräumen Zürich und Mailand vorhanden sind. Als erster Schritt soll der Fokus daher auf den Ausbau von Zürich – Chur gerichtet werden. Graubünden näher an den Metropolitanraum Zürich zu bringen enthält aus verschiedenen Gründen die grössten Chancen, den Kanton entscheidend und nachhaltig weiter entwickeln zu können. Es muss das Ziel dieser Untersuchung sein, gegenüber der vorhandenen Studie «Zu(g)kunft Zürich – Chur» vom 1.3.2010 wesentlich kostengünstigere Lösungen zu finden.

Kürzlich wurde mit Hyperloop One ein neues Verkehrssystem (Magnetschwebebahn) vorgestellt. Mit einer Reisegeschwindigkeit von rund 1000 km/h, sowie markant tieferen Investitionen, könnte der Realisierung der Ostalpenbahn eine völlig neue Dimension und Dynamik gegeben werden.

Die Unterzeichnenden beauftragen die Regierung, nach dem Ostalpenbahn-/AlpTrain-Konzept dem Grossen Rat bis Mitte 2019 einen Vorbericht mit folgenden Abklärungen abzugeben:

1. Technische Machbarkeit für einen «Low-Cost»-Ausbau Zürich – Chur, ausgerichtet auf eine Reisezeit unter einer Stunde, sowie Investitionen von max. 3-4 Mrd. CHF. Die Studie vom 1.3.2010 vermag diese Bedingungen nicht zu erfüllen. Der Ausbau ist zwingend bei einem nächstmöglichen Ausbauschritt von STEP anzumelden. Zur Beschleunigung des Ausbaus sind Vorfinanzierungsmöglichkeiten durch den Kanton zu prüfen.

2. Ermittlung des betriebs-/volkswirtschaftlichen Nutzens sowie Beurteilung der verkehrlichen und ökologischen Aspekte sowie einer Einschätzung der Nachfrage.

3. Vorabklärung der Machbarkeits-/Realisierungschancen einer unterirdischen Magnetschwebebahn (nach Hyperloop One) als Alternative zu einem normalspurigen HGV-Ausbau am Beispiel der Referenzstrecke Zürich – Chur.

Chur, 14. Juni 2017

Engler, Caluori, Jeker, Alig, Bondolfi, Buchli-Mannhart, Burkhardt, Caduff, Cahenzli-Philipp, Caviezel (Chur), Della Vedova, Felix (Scuol), Giacomelli, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Jaag, Jenny, Joos, Kasper, Kunfermann, Kunz (Fläsch), Kunz (Chur), Locher Benguerel, Marti, Paterlini, Peyer, Pfenninger, Pult, Schneider, Schutz, Steiger, Stiffler (Davos Platz), Stiffler (Chur), Tenchio, Thomann-Frank, Tomaschett (Breil), Troncana-Sauer, Vetsch (Pragg-Jenaz), von Ballmoos, Wieland, Altmann, Berther (Segnas), Gassmann, Geisseler Severin, Pfister, Plattner Gerber, Wellig

Antwort der Regierung

Die Regierung ist sich der Wichtigkeit schneller ÖV-Verbindungen nach Graubünden bewusst. Die SBB-Strecke Zürich – Chur ist der wichtigste Zubringer und ein zentraler Standortfaktor für attraktive Bündner Wohn-, Arbeits- und Tourismusdestinationen. In der Botschaft der Regierung an den Grossen Rat betreffend Planung neuer Verkehrsverbindungen (NVV; Heft Nr. 12 / 2012 – 2013, S. 822 ff.) wurde die Beschleunigung der SBB-Strecke Zürich – Chur als A-Projekt bewertet. Der Auftrag einer Vertiefung der Studien für eine schnellere Verbindung Chur – Zürich ist Teil der Botschaft und ist nach wie vor gültig.

1. Die in der NVV-Studie ermittelten Kosten von rund 8,5 Mia. Franken haben nach wie vor ihre Gültigkeit. Die systemweiten Beschleunigungen der Transportketten können nur mit einer Fahrzeitverkürzung auf unter eine Stunde erreicht werden. Mit einem «Low-cost»-Ausbau für 3 – 4 Mia. Franken ist die anvisierte Fahrzeitreduktion nicht machbar. Unabhängig von der angestrebten Fahrzeitreduktion führen auch kleinere und punktuelle betriebliche und infrastrukturelle Verbesserungen zu einer spürbaren Attraktivitätssteigerung. Dies können umsteigefreie Verbindungen vom Ausland her sein oder direkte Züge an den Flughafen Zürich. Eines der wichtigsten Projekte ist aber die Verdichtung der IC-Verbindungen auf einen integralen Halbstundentakt. Damit können viele Transportketten nicht nur um 15, sondern um 30 Minuten beschleunigt werden. Dies soll spätestens im Jahre 2025 umgesetzt werden.
Im Rahmen des «Strategischen Entwicklungsprogramms Bahninfrastrukturen» (STEP) des Bundes sind Infrastrukturmassnahmen geplant, welche darauf abzielen die Kapazität und Betriebsstabilität weiter zu erhöhen. Der Umbau des Bahnhofs Landquart wird zukünftig perrongleiche Umsteigebeziehungen zwischen SBB und RhB ermöglichen. Damit profitiert der gesamte Kanton Graubünden von beschleunigten und bequemeren Transportketten.

2. Die Ermittlung des betriebs-/volkswirtschaftlichen Nutzens und die Beurteilung der verkehrlichen und ökologischen Aspekte sowie eine Einschätzung der Nachfrage sind mit der NVV-Studie bereits erfolgt. Ein weiterer Bericht zum gleichen Thema bringt aus Sicht der Regierung keine neuen Erkenntnisse.

3. Die Magnetschwebebahn (Hyperloop One) befindet sich noch in der Entwicklungsphase, aktuell besteht erst eine sehr kurze Teststrecke in der Wüste Nevada (USA). Die effektiven Investitionskosten sind noch nicht abschätzbar. Beim Projekt Swissmetro wurden bereits ähnliche Vorabklärungen durchgeführt, die aufzeigen, dass für ein derartiges Projekt nur eine geringe Realisierungschance besteht. Eine Magnetschwebebahn wird zudem nicht als ideales Verkehrsmittel für die Anbindung Graubündens angesehen, da als Folge ein Systembruch resultieren würde und auf die umsteigefreien Verbindungen aus dem In- und Ausland verzichtet werden müsste. Insgesamt lassen sich Fahrtzeitgewinne (gemäss der europäischen Marktstudie für das System Swissmetro der ETH Zürich aus dem Jahre 2006) mit einer Magnetschwebebahn erst ab einer Distanz von über 200 km realisieren. Zudem sind die Kapazitäten einer Magnetschwebebahn im Vergleich zu einem Bahnsystem viel tiefer. So könnte mit einer Magnetschwebebahn bereits die heutige Nachfrage auf den SBB-Zügen an Winterwochenenden nicht vollständig abgedeckt werden. Aus oben genannten Gründen erkennt die Regierung keinen Bedarf für eine Vorabklärung der Machbarkeits-/Realisierungschancen einer unterirdischen Magnetschwebebahn Zürich – Chur und lehnt diesen Teil des Auftrags ab.

Die Regierung betrachtet die Beschleunigung und die Steigerung der Attraktivität auf der Strecke Zürich – Chur als eine wichtige Daueraufgabe. Sie ist deshalb bereit, den Auftrag mit den oben erwähnten Einschränkungen in dem Sinne entgegen zu nehmen, dass sie sich verpflichtet, alle möglichen Massnahmen, die zu einer Verbesserung der Erreichbarkeit Graubündens führen, weiterhin mit hoher Priorität zu verfolgen und auf deren Umsetzung hinzuwirken.

23. August 2017