Im Kanton erfolgt die deutliche Mehrheit der Vergaben von Dienstleistungsaufträgen der kantonalen Departemente an Dritte bei nicht öffentlichen Ausschreibungen im freihändigen Verfahren und im Einladungsverfahren. Gerade dieses freie Vorgehen verlangt Transparenz, um Vertrauen zu schaffen. Die Antwort der Regierung auf die im Dezember 2016 eingereichte Anfrage Stiffler betreffend die oben genannten Vergaben bestätigt, dass 51 Prozent, d.h. mehr als die Hälfte des Auftragsvolumens des Amts für Wirtschaft und Tourismus (AWT), ausserkantonal vergeben wird. Obwohl das AWT aufgefordert wurde, eine Liste der Vergabedetails dem Grossen Rat zu übergeben und obwohl diese Aufforderung dem Öffentlichkeitsgesetz entspricht, liegt diese bis heute nicht vor.
Daher wird seit der Ratsdebatte vom April 2017 angenommen, dass beim AWT bedeutende Abhängigkeiten von langjährigen Partnern bestehen, dass es zu vielen Auftrags-Untervergaben kommt und öffentliche Ausschreibungen gezielt durch Teil-Projektvergaben umgangen werden.
Um diese Vermutungen zu entkräften, muss Transparenz im Vergabewesen geschaffen werden. Die Offenlegung darf sich daher nicht nur auf das AWT beschränken. Über alle Departemente und entsprechenden Dienststellen hinweg muss Transparenz geschaffen werden. Bündner Unternehmen, welche mit Standortnachteilen kämpfen, hier Steuern zahlen, Arbeitnehmer ausbilden und Stellen schaffen, müssen, wann immer möglich und wirtschaftlich sinnvoll, bei kantonalen Vergaben berücksichtigt werden. Nur so greift kantonale Wirtschaftsförderung, nur so bleiben Arbeitsplätze erhalten und werden neue geschaffen.
Die Unterzeichnenden beauftragen die Regierung:
1. Bericht zu erstatten, wie viele der Dienstleistungsaufträge - geordnet nach Departement und Dienststelle - in den letzten 3 Jahren im freihändigen Verfahren und im Einladungsverfahren an ausserkantonale Anbieter vergeben worden sind (Anzahl, %-Anteil, Auftragssumme total versus Gesamtsumme) und aufzuzeigen, welche Kriterien für die Einladung von Anbietern im freihändigen Verfahren und im Einladungsverfahren angewendet werden.
2. das fehlende Know-how im Kanton zu definieren und eine mögliche Zusammenarbeit aufzuzeigen, sodass Bündner Unternehmer vermehrt Aufträge erhalten.
3. sicherzustellen, dass der vom Gesetzgeber gegebene Handlungsspielraum im freihändigen Verfahren und im Einladungsverfahren (Schwellenwerte, einzuladende Anbieter) voll zu Gunsten der im Kanton ansässigen Firmen ausgenützt wird, d.h. nur diese werden zur Offertstellung eingeladen, sofern das Kow-how vorhanden ist, wie in andern Kantonen auch üblich. Dadurch verbleiben die Arbeitsplätze und das Know-how im Kanton.
4. Vergaben im freihändigen und im Einladungsverfahren dem Öffentlichkeitsgesetz zu unterstellen und in geeigneter Form bekanntzugeben, so wie dies für grosse Aufträge nach GATT/WTO-Abkommen gesetzlicher Standard ist.
5. die im Dezember 2016 verlangte Liste der nicht öffentlichen Ausschreibungen beim AWT dem Grossen Rat sofort zugänglich zu machen.
6. die Liste der Vergaben des AWT zwischen 1.1.2017 und 30.6.2017 herauszugeben.
Chur, 14. Juni 2017
Stiffler (Chur), Dudli, Berther (Disentis/Mustér), Alig, Blumenthal, Buchli-Mannhart, Burkhardt, Caluori, Casanova-Maron (Domat/Ems), Casty, Caviezel (Chur), Caviezel (Davos Clavadel), Claus, Darms-Landolt, Della Vedova, Dermont, Engler, Felix (Scuol), Gartmann-Albin, Giacomelli, Grass, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Jeker, Jenny, Joos, Kappeler, Kasper, Kunz (Fläsch), Kunz (Chur), Locher Benguerel, Marti, Nay, Paterlini, Peyer, Pult, Salis, Schutz, Steck-Rauch, Stiffler (Davos Platz), Thomann-Frank, Troncana-Sauer, Valär, Vetsch (Pragg-Jenaz), von Ballmoos, Weber, Weidmann, Widmer-Spreiter, Wieland, Altmann, Pfister, Plattner Gerber, Wellig