Mit der neuen Aktionärsstruktur, dem Projekt Futuro und der grundlegenden Neuausrichtung von Repower hat sich in den letzten Monaten, auch für den Kanton Graubünden als ehemaliger „Hauptaktionär“, die Situation wesentlich verändert. Das energiepolitische und energiewirtschaftliche Umfeld ist zudem von grosser Dynamik geprägt. Einige Entwicklungen der letzten Monate sind nach wie vor schwer einzuordnen. Die Neuorientierung und die langfristige Interessenssicherung sind eine Herausforderung.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
1. Wie beurteilt die Regierung die Möglichkeiten der langfristigen Interessenssicherung im Rahmen der neuen Aktionärsstruktur und einem nur noch ca. 22%-igen Anteil des Kantons Graubünden?
2. Wie wirkt sich die neue Situation bei Repower auf die Heimfallthematik aus? Sieht die Regierung unter den neuen Rahmenbedingungen eine Erschwernis zur Sicherung der Heimfallinteressen von Kanton und Gemeinden?
3. Wie beurteilt die Regierung die Personalsituation bei Repower und insbesondere die langfristige Sicherung der Arbeitsplätze in der „Peripherie“? Welche Massnahmen sind nötig um auch die entsprechenden Fachkräfte in Graubünden halten zu können?
4. Die operative Leitung hat aufgrund der Fehleinschätzungen einen nicht unerheblichen Anteil an den unerfreulichen Ergebnissen der letzten Jahre zu verantworten. Erachtet die Regierung unter diesem Aspekt die heutige Zusammensetzung der operativen Leitung für die Umsetzung der neuen Strategie als erfolgsversprechend?
5. Seit 2012 ist der Wert des Aktienpaketes des Kantons um ca. 260 Mio. gesunken. Somit sind also 260 Mio. Bündner Volksvermögen „vernichtet“ worden. Erachtet die Regierung unter diesen Vorzeichen die Höhe und sogar Erhöhung der Entschädigungen für CEO und strategische Leitung von Repower als akzeptabel?
6. Trifft es zu, dass die Kernenergiebeteiligung von Repower zu Problemen mit den neuen Aktionären geführt hat. Bestehen diesbezüglich irgendwelche finanziellen Zusagen des Kantons?
7. Wie beurteilt die Regierung die Liquidität von Repower und gibt oder gab es Bestrebungen für Überbrückungshilfen des Kantons?
8. Besteht zwischen den neuen Grossaktionären, so wie dies schon beim früheren Aktionariat der Fall war, ein Aktionärsbindungsvertrag und wie beurteilt die Regierung die dadurch entstehende eingeschränkte Flexibilität?
Chur, 30. August 2017
Pfenninger, Deplazes, Atanes, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Cahenzli-Philipp, Caviezel (Chur), Gartmann-Albin, Jaag, Locher Benguerel, Monigatti, Perl, Peyer, Pult, Thöny