Die Regierung hat in ihrem Bericht über das Regierungsprogramm und den Finanzplan für die Jahre 2017 – 2020 (Botsch. Heft Nr. 12 / 2015 – 2016) im Handlungsfeld 6 die Gewährleistung der öffentlichen und sozialen Sicherheit proklamiert und in der strategischen Absicht festgehalten, die Kantonspolizei sei für die Bekämpfung der Cyberkriminalität und die erhöhten Anforderungen an eine umfassende Beweiserhebung und –auswertung gemäss der Strafprozessordnung gerüstet. Im konkretisierenden Entwicklungsschwerpunkt 4¦22 wurde festgehalten, der Kriminaltechnische Dienst, IT und IT-Ermittlung seien an die Anforderungen zur Cyberkriminalität anzupassen.
Im Frühjahr 2017 hat die Kantonspolizei Graubünden bekannt gegeben, dass sie – da immer mehr Delikte einen Bezug zur modernen Kommunikationsmitteln (Sextortion, Online-Betrug, Erpressung via E-Mail, Datendiebstahl, Phishing etc.) hätten – die materiellen und personellen Ressourcen im Bereich der IT-Forensik, der Cyber-Ermittlung und der Cyber-Analyse ausweiten werde und der Ausbau noch im Jahr 2017 abgeschlossen werden könne.
Der Ausweitung der Bekämpfung der Cyberkriminalität ist zu begrüssen. Sie ist aber mit Sicherheit sehr personalintensiv. Andererseits erfordern auch die steigenden Ansprüche an die Kantonspolizei einen erhöhten Personalaufwand. So wurde im Budget 2015 festgehalten und vom Grossen Rat beschlossen, dass das Korps der Kantonspolizei für die Bildung von mobilen Einsatztruppen zur Kriminalitätsbekämpfung und zur Verstärkung von kriminal- und sicherheitspolizeilichen Schwerpunktaktionen in den Jahren 2015 und 2016 um je 5 Stellen aufgestockt werde (Budgetbotschaft 2015, S. 129).
Der Sollbestand der Kantonspolizei Graubünden wurde gemäss Auskunft der Regierung in der Fragestunde der Februarsession 2017 von 469,4 Stellen im Jahre 2015 auf 477,4 Stellen im Jahre 2017 erhöht (GRP 2016/17, S. 771). Dies entspricht den zunehmenden Anforderungen an die Angehörigen des Korps und den schon im Polizeibericht 2010 aufgezeigten steigenden Aufgaben. Ein Ausbau der personellen Ressourcen bei der Cyberkriminalitätsbekämpfung ohne Erhöhung des bisherigen Sollbestandes der Kantonspolizei würde den Beschlüssen des Grossen Rates aus dem Jahre 2015 zuwiderlaufen und die schon heute ausgelasteten Angehörigen des Korps weiter unter Druck setzen.
Die Unterzeichneten fragen daher an:
1. Wann ist der Ausbau im Bereich der IT-Forensik, der Cyber-Ermittlung und der Cyber-Analyse abgeschlossen?
2. Wie hoch ist der zusätzliche Personalbedarf der Kantonspolizei Graubünden in diesen Bereichen?
3. Erfolgt die Ausweitung der Cyberkriminalitätsbekämpfung auf Kosten des bisherigen Personalbestandes (d.h. gleicher Sollbestand) oder wird im Budget 2018 Antrag auf entsprechende Erhöhung des Sollbestands der Kantonspolizei Graubünden gestellt werden?
Chur, 1. September 2017
Cavegn, Dosch, Michael (Donat), Albertin, Atanes, Bleiker, Blumenthal, Brandenburger, Buchli-Mannhart, Caduff, Caluori, Casanova (Ilanz), Casutt-Derungs, Caviezel (Davos Clavadel), Crameri, Darms-Landolt, Deplazes, Dermont, Dudli, Engler, Epp, Fasani, Felix (Haldenstein), Florin-Caluori, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Jeker, Joos, Kunfermann, Lamprecht, Mani-Heldstab, Märchy-Caduff, Noi-Togni, Papa, Pedrini, Perl, Peyer, Pfenninger, Pult, Sax, Schneider, Stiffler (Davos Platz), Tenchio, Tomaschett (Breil), Troncana-Sauer, Vetsch (Pragg-Jenaz), von Ballmoos, Weber, Zanetti, Berther (Segnas), Cajacob, Costa, Föhn, Geisseler, Rodigari, Schmid, Sigron