Navigation

Inhaltsbereich

Session: 01.09.2017

Die Regierung hat in ihrem Bericht über das Regierungsprogramm und den Finanzplan für die Jahre 2017 – 2020 (Botsch. Heft Nr. 12 / 2015 – 2016) im Handlungsfeld 6 die Gewährleistung der öffentlichen und sozialen Sicherheit proklamiert und in der strategischen Absicht festgehalten, die Kantonspolizei sei für die Bekämpfung der Cyberkriminalität und die erhöhten Anforderungen an eine umfassende Beweiserhebung und –auswertung gemäss der Strafprozessordnung gerüstet. Im konkretisierenden Entwicklungsschwerpunkt 4¦22 wurde festgehalten, der Kriminaltechnische Dienst, IT und IT-Ermittlung seien an die Anforderungen zur Cyberkriminalität anzupassen.

Im Frühjahr 2017 hat die Kantonspolizei Graubünden bekannt gegeben, dass sie – da immer mehr Delikte einen Bezug zur modernen Kommunikationsmitteln (Sextortion, Online-Betrug, Erpressung via E-Mail, Datendiebstahl, Phishing etc.) hätten – die materiellen und personellen Ressourcen im Bereich der IT-Forensik, der Cyber-Ermittlung und der Cyber-Analyse ausweiten werde und der Ausbau noch im Jahr 2017 abgeschlossen werden könne.

Der Ausweitung der Bekämpfung der Cyberkriminalität ist zu begrüssen. Sie ist aber mit Sicherheit sehr personalintensiv. Andererseits erfordern auch die steigenden Ansprüche an die Kantonspolizei einen erhöhten Personalaufwand. So wurde im Budget 2015 festgehalten und vom Grossen Rat beschlossen, dass das Korps der Kantonspolizei für die Bildung von mobilen Einsatztruppen zur Kriminalitätsbekämpfung und zur Verstärkung von kriminal- und sicherheitspolizeilichen Schwerpunktaktionen in den Jahren 2015 und 2016 um je 5 Stellen aufgestockt werde (Budgetbotschaft 2015, S. 129).

Der Sollbestand der Kantonspolizei Graubünden wurde gemäss Auskunft der Regierung in der Fragestunde der Februarsession 2017 von 469,4 Stellen im Jahre 2015 auf 477,4 Stellen im Jahre 2017 erhöht (GRP 2016/17, S. 771). Dies entspricht den zunehmenden Anforderungen an die Angehörigen des Korps und den schon im Polizeibericht 2010 aufgezeigten steigenden Aufgaben. Ein Ausbau der personellen Ressourcen bei der Cyberkriminalitätsbekämpfung ohne Erhöhung des bisherigen Sollbestandes der Kantonspolizei würde den Beschlüssen des Grossen Rates aus dem Jahre 2015 zuwiderlaufen und die schon heute ausgelasteten Angehörigen des Korps weiter unter Druck setzen.

Die Unterzeichneten fragen daher an:

1. Wann ist der Ausbau im Bereich der IT-Forensik, der Cyber-Ermittlung und der Cyber-Analyse abgeschlossen?

2. Wie hoch ist der zusätzliche Personalbedarf der Kantonspolizei Graubünden in diesen Bereichen?

3. Erfolgt die Ausweitung der Cyberkriminalitätsbekämpfung auf Kosten des bisherigen Personalbestandes (d.h. gleicher Sollbestand) oder wird im Budget 2018 Antrag auf entsprechende Erhöhung des Sollbestands der Kantonspolizei Graubünden gestellt werden?

Chur, 1. September 2017

Cavegn, Dosch, Michael (Donat), Albertin, Atanes, Bleiker, Blumenthal, Brandenburger, Buchli-Mannhart, Caduff, Caluori, Casanova (Ilanz), Casutt-Derungs, Caviezel (Davos Clavadel), Crameri, Darms-Landolt, Deplazes, Dermont, Dudli, Engler, Epp, Fasani, Felix (Haldenstein), Florin-Caluori, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Jeker, Joos, Kunfermann, Lamprecht, Mani-Heldstab, Märchy-Caduff, Noi-Togni, Papa, Pedrini, Perl, Peyer, Pfenninger, Pult, Sax, Schneider, Stiffler (Davos Platz), Tenchio, Tomaschett (Breil), Troncana-Sauer, Vetsch (Pragg-Jenaz), von Ballmoos, Weber, Zanetti, Berther (Segnas), Cajacob, Costa, Föhn, Geisseler, Rodigari, Schmid, Sigron

Antwort der Regierung

Die über das Internet verfügbare digitale Infrastruktur eröffnet potenziellen Straftätern neuartige Tatmuster mit enormem Schadenspotential für Gesellschaft und Wirtschaft. Zeit und Raum erlangen eine neue Bedeutung. Klassische Rechtsbegriffe wie Tatort, Tatzeit und örtliche Zuständigkeiten ebenfalls. Cyber-Kriminalität durchbricht territoriale Grenzen und dies in einem hochdynamischen Prozess mit kurzen Innovationszyklen. Je stärker die digitale Vernetzung ist, desto grösser wird die Gefahr, dass Cyber-Vorfälle zwar in der virtuellen Welt beginnen, aber ihre schädigende Wirkung in der realen Welt entfalten.

Vor dem Hintergrund dieser gefährlichen Entwicklung ist es dringend angezeigt, auch in der Strafverfolgung nach neuen Lösungsansätzen zu suchen. Es gilt innerkantonal, gesamtschweizerisch und im Verbund mit internationalen Partnern die Interoperabilität und die Reaktionsfähigkeit zu verbessern sowie die fachlichen, technischen und personellen Kompetenzen wirksam aufeinander abzustimmen.

Zu diesem Zweck erarbeitet die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten (KKPKS) derzeit das nationale Dispositiv „Cybercrime und IT-Forensik“. Dort werden die organisatorischen und infrastrukturellen Fragen in ihrer Gesamtheit angegangen. Die Strafverfolgung im Allgemeinen und jene in den Kantonen im Besonderen ist auf die wichtigen Aspekte wie die eigentlichen Cyber-Ermittlungen, die IT-Forensik und die Cyber-Analyse auszurichten. Dazu ist eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Staatsanwaltschaften notwendig.

1. Der kantonale Dienst Cybercrime (CYCD) ist bei der Abteilung Kriminalpolizei der Kantonspolizei Graubünden angegliedert und umfasst die Bereiche IT-Forensik, Cyber-Ermittlung und Cyber-Analyse. Bis Mitte 2018 wird der CYCD insoweit aufgebaut sein, um innerhalb der Kantonspolizei die angestrebte Steuerungsfunktion für Cyber-Vorfälle wahrnehmen zu können. Damit ist dessen Aufbau nicht abgeschlossen, da die Schaffung des für eine wirksame Bekämpfung der Cyberkriminalität erforderlichen Knowhows und der erforderlichen Infrastruktur, insbesondere aufgrund des grossen Ausbildungsaufwands, Jahre dauern wird.

2. Für die Strafverfolgung der Cyber-Kriminalität sind die fachlichen, technischen und personellen Kompetenzen aufeinander abzustimmen. Es handelt sich damit um eine Verbundaufgabe, welche die Kantonspolizei zusammen mit der Staatsanwaltschaft wahrzunehmen hat. Zusätzliche personelle Ressourcen fallen hauptsächlich für den Forensik- und den Ausbildungsbereich und allenfalls bei der Staatsanwaltschaft an. In den nächsten zwei Jahren werden nach der heutigen Planung für den Dienst der Cybercrime insgesamt fünf Vollzeitstellen benötigt. Bereits heute arbeiten in diesem Bereich drei Polizisten mit einem Vollzeitpensum. Diese Stellen wurden aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit bisher von den Regionenpolizeien in den CYCD verschoben. Diese Stellen müssen wieder besetzt werden, um die Aufgabenerfüllung in den Regionen sicherzustellen. Folglich benötigt die Kantonspolizei für den Bereich der Cyberkriminalität in den kommenden Jahren insgesamt fünf Vollzeitstellen.

3. Computer und Internet eröffnen potentiellen Straftätern neue Betätigungsfelder. Straftaten wie Diebstahl und Betrug werden nicht mehr nur in der analogen, sondern auch in der digitalen Welt begangen. Da den Ermittlern zur Aufklärung fast alles fehlt, was bei analogen Straftaten zur Aufklärung beiträgt wie Täterbeschreibung, Tatort, Fingerabdrücke, DNA-Spuren, ist die Täteridentifikation aufwendig. Die Strafverfolgungsbehörden müssen sich deshalb dieser Realität anpassen. Bei der Verfolgung dieser Straftaten handelt es sich zwar nicht um eine neue Polizeiaufgabe, aber um eine solche, die auf besonders geschulte Fachleute angewiesen ist. Bislang konnte für diesen Bereich eine zusätzliche Stelle geschaffen werden. Die anderen in diesem Bereich benötigten Stellen wurden intern geschaffen.

25. Oktober 2017