Seit 2004 untersucht die Wettbewerbskommission (WEKO) mögliche Absprachen im Hoch-, Tief- sowie im Strassenbau in Graubünden.
Auslöser der Untersuchungen der WEKO war eine Selbstanzeige eines Unternehmers aus der Val Müstair. Von 2004 bis 2012 wurden gemäss WEKO Absprachen bei rund 100 Bauprojekten mit einer Bausumme von über 20 Millionen Franken getroffen. Dies betrifft private sowie auch Projekte der öffentlichen Hand.
Im Jahr 2013 wurden die Untersuchungen der WEKO auf das Engadin und in einem Fall auf den ganzen Kanton Graubünden ausgeweitet. Praktisch alle namhaften Baufirmen mit Sitz im Kanton Graubünden sind unterdessen im Verfahren involviert.
Ein ehemaliger Grossrat hat im Bündner Tagblatt vom 22.07.2017 folgende Aussage gemacht: «Man versuchte die Arbeiten entsprechend der Kapazität der Unternehmungen vernünftig und zu möglichst marktgerechten Preisen aufzuteilen.» Das erscheint unglaubwürdig. Das Ziel von Preisabsprachen ist es doch, den freien Markt aufzuheben und einen grösstmöglichen Gewinn zu erzielen.
Das Ausmass des genannten kartellartigen Absprachesystems, in welchem 40 Unternehmen über einen längeren Zeitraum bei rund 800 Bauprojekten die Preise abgesprochen haben, ist für Graubünden und die Schweiz einmalig.
In diesem Zusammenhang stellen die Unterzeichnenden folgende Fragen an die Regierung:
1. Hat der Kanton bereits Akteneinsicht in das Verfahren erhalten?
2. Wird der Kanton seine Erkenntnisse den Gemeinden und der Öffentlichkeit mitteilen?
3. Werden Firmen, welche Absprachen vorgenommen haben, in Zukunft von Bauaufträgen der öffentlichen Hand ganz oder befristet ausgeschlossen?
4. Wird der Kanton, bei einer Verurteilung der beschuldigten Unternehmungen, Schadenersatz verlangen?
5. Gibt es Anzeichen, dass bei den kantonalen Bauprojekten in Chur Preisabsprachen stattgefunden haben?
6. Wird der Kanton im Bereich Vergabewesen Anpassungen vornehmen, um in Zukunft Preisabsprachen besser feststellen zu können?
7. Besteht bei der kantonalen Verwaltung die Möglichkeit, anonyme Hinweise zu geben, bei einem Verdacht auf Unregelmässigkeiten, ohne dass der Mitarbeiter mit Sanktionen rechnen muss?
Chur, 1. September 2017
Deplazes, Baselgia-Brunner, Atanes, Bucher-Brini, Cahenzli-Philipp, Caviezel (Chur), Jaag, Locher Benguerel, Monigatti, Perl, Peyer, Pfenninger, Pult, Thöny