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Session: 01.09.2017

Mit Regierungsmitteilung vom 22. Juni 2017 hat die Regierung mitgeteilt, dass sie einen Kantonsbeitrag in der Höhe von einer Million Franken für die Gesamtfinanzierung des Hotelbaus Flaz in Pontresina genehmigt hat. Die Regierung hat diesen Beitrag damit begründet, dass die geplante Infrastruktur systemrelevanten Charakter habe. Das Hotel Flaz stärke das regionale Tourismussystem und trage zur strategischen Ausrichtung der Tourismusdestination bei.

Die Unterzeichnenden richten an die Regierung in diesem Zusammenhang folgende Fragen:

1. Auf welche Rechtsgrundlagen stützt sich dieser Beitrag?

2. Wie viele staatliche Mittel (Beiträge, Darlehen und dergl.) fliessen dem Projekt insgesamt von Kanton und Gemeinde zu?

3. Worin hat die Regierung die Systemrelevanz des 3-Sterne-Hotels für die Tourismusdestination Oberengadin erblickt?

4. Inwieweit sieht die Regierung darin kein Präjudiz für die einzelbetriebliche Förderung, welche der Grosse Rat ausdrücklich abgelehnt hat?

Chur, 1. September 2017

Kunz (Chur), Alig, Waidacher, Blumenthal, Bondolfi, Brandenburger, Caluori, Casanova-Maron (Domat/Ems), Casutt-Derungs, Caviezel (Chur), Claus, Deplazes, Dudli, Engler, Giacomelli, Hartmann, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Jenny, Kasper, Kunz (Fläsch), Kuoni, Märchy-Caduff, Marti, Mathis, Nay, Peyer, Pfäffli, Pfenninger, Pult, Schutz, Stiffler (Chur), Tenchio, Thomann-Frank, Troncana-Sauer, Valär, Vetsch (Pragg-Jenaz), von Ballmoos, Weber, Weidmann, Wieland, Rodigari, Schmid, Sigron, Wellig

Antwort der Regierung

Zu Frage 1: Die Förderung von systemrelevanten Infrastrukturen erfolgt gestützt auf Artikel 18 des Gesetzes zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in Graubünden (GWE; BR 932.100) sowie Artikel 15 der Verordnung zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in Graubünden (VWE; BR 932.160). Daneben gilt die Richtlinie des Departements für Volkswirtschaft und Soziales (DVS) betreffend Gewährung von Beiträgen an systemrelevante Infrastrukturen (Abschnitt 2.2, spezifische Voraussetzungen für Beherbergungsbetriebe).

Zu Frage 2: Der einmalige Investitionsbeitrag des Kantons an die Erstellung des Hotels Flaz in Pontresina beträgt 1,0 Million Franken. Die Gemeinde Pontresina investiert im Zusammenhang mit dem Hotelneubau insgesamt 3,5 Millionen Franken in öffentliche Sportinfrastrukturen, die dem Hotel direkt angegliedert sind. An die Kosten des Hotelneubaus leistet die Gemeinde keine Beiträge. Die kantonale Beitragsgewährung setzt jedoch voraus, dass die Gemeinde Pontresina zeitlich parallel zum Bau des Hotels in diese Sportinfrastruktur investiert. Der Regierungsbeschluss zur Förderung der Hotel Flaz AG sieht vor, dass 50 % des Beitrags bei positivem Geschäftsgang zurückzuerstatten ist.

Zu Frage 3: Die DVS-Richtlinie betreffend Beiträge an systemrelevante Infrastrukturen sieht im Beherbergungsbereich zusätzliche Kriterien vor, die erfüllt sein müssen, damit ein Vorhaben als förderfähiges Projekt eingestuft werden kann:
‒ das Vorhaben löst direkt weitere primär touristische Investitionen aus oder die Realisierung wird von solchen abhängig gemacht;
‒ mit dem Vorhaben werden mindestens 100 zusätzliche bewirtschaftete Betten bereitgestellt;
‒ mit dem Vorhaben wird ein neues Kundensegment angesprochen;
‒ die Standortgemeinde beteiligt sich nach ihren Möglichkeiten am Vorhaben oder an weiteren mit dem Vorhaben zusammenhängenden Investitionen und/oder weitere touristische Leistungsträger bringen sich zur Stärkung der bestehenden oder neuen Wertschöpfungskette in das Vorhaben ein;
‒ das Vorhaben wird von Bankinstituten und der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit SGH massgeblich mitfinanziert;
‒ der Gesuchsteller/die Gesuchstellerin erklärt sich bereit, bei positivem Geschäftsgang – unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten – einen Teil des Beitrages dem Kanton zurückzuerstatten.

Das Hotel-Neubauprojekt der Hotel Flaz AG erfüllt diese Kriterien.

Die Region Maloja hat in ihrer Standortentwicklungsstrategie als Massnahme die «Stärkung der Beherbergung – Priorität 1» aufgeführt und dazu umfassende strategische Überlegungen dargelegt. Durch das Zusammenführen des neuen Hotels mit der direkt angegliederten Sportinfrastruktur entsteht ein bis heute nicht vorhandenes Zentrum mit erfolgsversprechender Auswirkung für die Gemeinde Pontresina und das gesamte Oberengadin.

Zu Frage 4: Der Grosse Rat hat im Rahmen der Beratung zur Totalrevision des GWE eingehend über die einzelbetriebliche Förderung gesprochen. Bei der Diskussion standen insbesondere KMU-Betriebe im Bereich Industrie, Gewerbe und Handel im Zentrum. Eine generelle Förderung von Einzelbetrieben im Sinne des Auf- und Ausbaus von KMU wurde abgelehnt. Diese soll nur noch bei innovativen Vorhaben (Art. 12 GWE) erfolgen. Eine einzelbetriebliche Förderung im Bereich Tourismus (Art. 20 bis 26 GWE) wurde im Gegensatz dazu nicht ausgeschlossen. In der Botschaft zur Totalrevision des GWE (Heft Nr. 2 / 2015 – 2016) steht mehrmals, dass künftig auf die einzelbetriebliche Förderung im industriell-gewerblichen Bereich verzichtet werde. Die Förderung von Beherbergungsbetrieben, Bergbahnen, anderen touristischen Infrastrukturen sowie auch von systemrelevanten Infrastrukturen wurde im Bewusstsein, dass es sich dabei auch um Einzelbetriebe der Tourismuswirtschaft handelt, vom Grossen Rat genehmigt. Unbestritten ist, dass keine strukturerhaltenden Massnahmen, keine wiederkehrenden Betriebsmittel und auch keine Sanierungsmassnahmen finanziert werden können.

Bei der Förderung der Hotel Flaz AG handelt es sich um den ersten Förderfall dieser Art. Wie zuvor dargelegt, sind die Anforderungen für die Gewährung eines Kantonsbeitrags an die Erstellung von Beherbergungsbetrieben unter dem Titel der systemrelevanten Infrastrukturen hoch. Dadurch wird die Anzahl Förderfälle im Bereich der Beherbergungsbetriebe überschaubar bleiben.

20. Oktober 2017