Navigation

Inhaltsbereich

Session: 01.09.2017

Im benachbarten österreichischen Bundesland Vorarlberg sind in den letzten Jahren zunehmend Tuberkulosefälle beim Hirschwild aufgetreten. Da die Hirsche aus unseren grenznahen Tälern (Herrschaft, Prättigau und Unterengadin) ihren Sommereinstand in diesen Gebieten aufsuchen, können sie in Kontakt mit von der Tuberkulose betroffenen Artgenossen kommen. Durch den Wechsel im Herbst zurück in die Wintereinstandsgebiete in unsere Täler, besteht die Gefahr der Einschleppung dieser schlimmen Seuche in unseren Kanton. Eine Übertragung auf unsere Nutztiere muss als reale Option in Betracht gezogen werden. Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT) hat deshalb bereits letzten Herbst für die angrenzenden Gebiete in der Herrschaft, dem Prättigau und im Unterengadin Massnahmen erlassen. Für die hiesige Landwirtschaft ist dies ein Damoklesschwert und die Sorge wächst zunehmend in unseren Talschaften. Sämtliche Massnahmen werden aber versagen, wenn der Seuchenherd nicht auch auf österreichischer Seite massiv bekämpft und von unseren Grenzen zurückgedrängt wird.

In Anbetracht dieses Sachverhalts, bitten die Unterzeichnenden die Regierung um Beantwortung folgender Fragen:

1. Was haben die Regierung und das ALT bisher dagegen unternommen?

2. Welche Möglichkeiten haben die Regierung und das ALT bei der Bekämpfung der Seuche in den angrenzenden österreichischen Bundesländern?

3. Hat die Regierung in der Sache schon Kontakt aufgenommen mit der Landesregierung von Vorarlberg und wenn ja, wurden Möglichkeiten der Zusammenarbeit besprochen und initiiert?

4. Welche Massnahmen werden ergriffen, wenn auf Bündner Seite Wildtiere mit Tuberkulose aufgefunden werden?

5. Mit welchen Sanktionen hätten Nutztierhalter in den betroffenen Talschaften zu rechnen?

Chur, 1. September 2017

Niggli-Mathis (Grüsch), Albertin, Müller, Baselgia-Brunner, Blumenthal, Brandenburger, Buchli-Mannhart, Caduff, Cahenzli-Philipp, Casanova (Ilanz), Casty, Casutt-Derungs, Caviezel (Chur), Clalüna, Crameri, Darms-Landolt, Deplazes, Dermont, Dosch, Epp, Fasani, Felix (Haldenstein), Felix (Scuol), Grass, Hardegger, Hug, Jaag, Jeker, Joos, Koch (Tamins), Kollegger, Komminoth-Elmer, Kuoni, Lamprecht, Lorez-Meuli, Mani-Heldstab, Mathis, Michael (Donat), Niggli (Samedan), Papa, Pedrini, Pult, Salis, Stiffler (Davos Platz), Tenchio, Toutsch, Vetsch (Pragg-Jenaz), von Ballmoos, Weber, Widmer-Spreiter, Costa, Geisseler, Gujan-Dönier, Sigron, Wellig

Antwort der Regierung

Die Rindertuberkulose ist eine chronisch verlaufende, bakterielle Infektionskrankheit beim Rindvieh. Tiere und Menschen können daran erkranken. Als Zoonose kann der Erreger vom Tier auf den Menschen übertragen werden. In vielen Industrieländern konnte die Tuberkulose (TB) bei landwirtschaftlichen Nutztieren durch intensive Bekämpfungsprogramme eingedämmt werden. In den letzten Jahren wird bei Rindern und auch Wildtieren in Europa wieder vermehrt TB festgestellt.

Die Rotwildpopulation in Vorarlberg ist teilweise stark mit TB verseucht. Trotz erhöhtem Jagddruck hat sich im Kerngebiet das Zentrum der TB-Fälle von 2013 bis 2015 nicht wesentlich verändert. Es wird angenommen, dass die Übertragung zwischen Hirschen und Rindern dort stattfindet, wo gesunde Rinder und an TB erkranktes Rotwild in engen Kontakt kommen. Dies ist z.B. in Heimbetrieben im Winter und bei Salzleckstellen, bei Futterplätzen, auf Alpen sowie auf Maiensässen im Sommer und Herbst der Fall. Da Wildtiere keine Grenzen kennen, ist mit einer weiteren Ausbreitung Richtung Graubünden zu rechnen. Infolge der Hirschwanderungen zwischen dem Vorarlberg und den nördlichen Gebieten des Kantons Graubünden besteht ein grosses Potenzial, dass auch in Graubünden TB bei Wild auftreten, sich die Seuche über Ansteckungen im Wild verbreiten und letztlich auch ein Eintrag in das Nutzvieh resultieren kann. Wird TB in eine gesunde Wildpopulation eingetragen, dann gilt es, diese Tierseuche rasch zu erkennen. Je früher Fälle von TB bemerkt werden, desto schneller können wirksame Massnahmen getroffen werden, um eine Weiterverbreitung der TB in der Wildpopulation zu verhindern und um einer Ansteckung weiterer Tierarten (vor allem Rinder) vorzubeugen. Es besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an Massnahmen zur Verhinderung des Eintrags von TB auf einheimische Wildbestände und auf das einheimische Nutzvieh. Deshalb wird die TB-Situation im Wildtierbestand bereits seit 2014 überwacht.

Frage 1: Ab 2013 wurde zur Früherkennung der TB ein Überwachungsprogramm etabliert. Während der Jagd und insbesondere der Nachjagd werden Stichproben von gesunden Hirschen sowie während des ganzen Jahres risikobasierte Proben von Hegeabschüssen und Fallwild genommen. Bis heute wurde kein Fall von TB festgestellt. Im September 2016 verfügte der Kantonstierarzt ein Fütterungsverbot für Schalenwild in den Gemeinden der Herrschaft, des Prättigaus und des Unterengadins. Eine Zusammenarbeit mit dem Vorarlberg und ein regelmässiger Austausch auf Fachebene bestehen. Allerdings verfolgt das Vorarlberg eine andere Strategie betreffend der Wildfütterung.

Frage 2: Unmittelbare direkte Einwirkungen zur Bekämpfung der Seuche in Österreich sind nicht möglich. Die Überwachung zur frühzeitigen Erkennung eines Ausbruchs sowie Massnahmen zur Verhinderung eines Übertrags des Erregers von der Wildtierpopulation auf Nutztiere oder Menschen sind zurzeit die adäquaten Mittel.

Frage 3: Am 23. März 2017 fand ein Treffen zwischen den Regierungen Graubündens und Vorarlbergs statt. Darin wurde die grosse Besorgnis für die aktuelle Situation, die eine anhaltende Bedrohung der einheimischen Tiere und letztlich auch der Menschen darstellt, zum Ausdruck gebracht. Im Rahmen seiner Möglichkeiten möchte der Kanton die Zusammenarbeit auf dem Gebiet intensivieren und gemeinsame Massnahmen unterstützen. Er fordert als Sofortmassnahme die Installation einer gemeinsamen Plattform auf der Fachebene von Jagd und Veterinärdienst zum zeitnahen Austausch von Informationen bezüglich der Seuche. Nur so kann eine Basis für eine erfolgreiche, länderübergreifende Seuchenbekämpfung geschaffen werden.

Frage 4: Durch geeignete seuchenpolizeiliche und jagdliche Massnahmen soll eine Verbreitung des Erregers verhindert werden, wie z.B.:
- Jagdliche Massnahmen zur Bekämpfung und Ausrottung der Seuche
- Intensivierung der Überwachungsprogramms im Risikogebiet
- Amtliche Fleischkontrolle aller erlegten Stücke inkl. vollständigem Aufbruch im Risikogebiet

Frage 5: Wird TB in Nutztierbeständen festgestellt, ordnet der Kantonstierarzt gemäss Tierseuchengesetzgebung alle erforderlichen Massnahmen an (Bestandessperre, Absonderung und Schlachtung/Tötung verdächtiger/verseuchter Tiere, Reinigung/Desinfektion der Stallungen, weitere Überwachung/Untersuchungen etc.).

20. Oktober 2017