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Session: 17.10.2017

Voraussichtlich im März 2018 wird über die sogenannte „No Billag“-Initiative abgestimmt. Diese bezweckt mehrere Änderungen in Artikel 93 der Bundesverfassung, welcher die Grundlage für das öffentliche Radio- und Fernsehangebot in der Schweiz bildet.
Die Initiative will, dass auf Bundesebene keine Radio- und Fernsehempfangsgebühren mehr erhoben werden dürfen. Stattdessen soll der Bund Radio- und Fernsehkonzessionen versteigern. Insbesondere wird Abs. 2 von Art. 93 BV gestrichen, welcher bisher lautet: „Radio und Fernsehen tragen zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur freien Meinungsbildung und zur Unterhaltung bei. Sie berücksichtigen die Besonderheiten des Landes und die Bedürfnisse der Kantone. Sie stellen die Ereignisse sachgerecht dar und bringen die Vielfalt der Ansichten angemessen zum Ausdruck.“

Die Unterzeichnenden sind der Auffassung, dass diese Initiative für Graubünden in verschiedener Hinsicht einschneidend ist. Nicht nur für die romanische und italienische Sprachminderheit wäre eine Aufrechterhaltung des heutigen Radio- und Fernsehangebots unmöglich. Betroffen von der Initiative wären natürlich auch die auch in Graubünden stark genutzten Radio- und TV-Sender von SRF sowie auch Radio Südostschweiz und TV Südostschweiz. RSO und TSO erhalten jährlich rund 6,7 Mio. Franken aus den Gebühreneinnahmen. Bei Radio Südostschweiz werden knapp die Hälfte, bei TV Südostschweiz fast 70 Prozent der Kosten durch die Gebühreneinnahmen gedeckt. Radiotelevisiun Svizra Rumantscha erhält jährlich rund 25 Millionen Franken.

Für die heute oft als Selbstverständlichkeit angesehenen Qualitätsstandards, die publizistische Unabhängigkeit und die Meinungs- und Kulturvielfalt hätte die Annahme der Initiative verheerende negative Auswirkungen. Durch das Verbot der Gebührenerhebung und die Versteigerung von Konzessionen droht eine völlige Verkommerzialisierung des Radio- und Fernsehangebotes, zumal es in der kleinen Schweiz – mit ihren vier noch kleineren Teilmärkten – nicht möglich ist, ein elektronisches Medienhaus kostendeckend zu betreiben. So stellte auch der Bundesrat in seinem 2016 publizierten Bericht zum Service public fest, dass sich nur gerade 21,4 Prozent der SRG-Angebote auf dem Markt refinanzieren liessen. Selbst die hochgradig erfolgreichen Sport- und Unterhaltungsformate sind nicht annähernd kostendeckend produzierbar. Die Medienlandschaft in Graubünden mit dem dreisprachigen Angebot der öffentlichen SRG, aber auch den privaten Anbietern, die ebenfalls stark gebührenfinanziert sind, würde total umgepflügt. Im elektronischen Bereich entstünde ein Brachland. Zudem brächte die Initiative für die Konsumentinnen und Konsumenten unter dem Strich keine Einsparung, sondern eine Verteuerung, da sie sich das Radio- und Fernsehangebot bei rein kommerziellen und demokratisch nicht abgestützten privaten Anbietern einkaufen müssten. Ein Beispiel: Wer alleine die Spiele der deutschen Bundesliga im Pay-TV schauen will, zahlt mehr, als die gesamte Radio-TV-Gebühr in der Schweiz pro Anschluss kostet.

Die Unterzeichnenden sind der festen Überzeugung, dass es unmöglich wäre, auf privater Basis und mittels Konzessionsversteigerungen auch nur ein annähernd adäquates Angebot in den drei Kantonssprachen aufrecht zu erhalten. Graubünden wäre in diesem Bereich des Service public der grösste Verliererkanton.

Die Unterzeichnenden stellen deshalb der Regierung folgende Fragen:

1. Wie beurteilt die Regierung die Einschätzung der Unterzeichnenden bezüglich der schädlichen Auswirkungen der Initiative für Graubünden?

2. Was unternimmt die Regierung, um die Bündner Bevölkerung vor der kommenden Abstimmung für die Thematik zu sensibilisieren?

Chur, 17. Oktober 2017

Peyer, Darms-Landolt, Pfäffli, Albertin, Atanes, Baselgia-Brunner, Bondolfi, Bucher-Brini, Buchli-Mannhart, Burkhardt, Caduff, Cahenzli-Philipp, Caluori, Casty, Cavegn, Caviezel (Chur), Caviezel (Davos Clavadel), Clalüna, Della Vedova, Deplazes, Dermont, Dosch, Epp, Fasani, Foffa, Hardegger, Hartmann, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Jaag, Jeker, Kollegger, Kunfermann, Lamprecht, Lorez-Meuli, Michael (Donat), Michael (Castasegna), Monigatti, Niederer, Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Papa, Pedrini, Perl, Pfenninger, Pult, Salis, Schneider, Steck-Rauch, Stiffler (Davos Platz), Tenchio, Thomann-Frank, Thöny, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), Troncana-Sauer, von Ballmoos, Weidmann, Widmer-Spreiter, Zanetti, Berther (Segnas), Bonderer, Cajacob, Candrian, Degiacomi, Föhn, Padrun-Valentin, Pfister, Ruckstuhl

Antwort der Regierung

Zu Frage 1:
Regionalberichterstattung:
Mit den SRG-Programmen in allen drei Kantonssprachen (RTR, RSI, SRF) sowie den Programmen von Radio Südostschweiz und TV Südostschweiz verfügt Graubünden heute über ein solides Angebot im Bereich der elektronischen Medien. Damit ist eine adäquate audiovisuelle Berichterstattung sowie eine – für die demokratische Meinungsbildung zwingende – Quellenvielfalt im Bereich des Informationsjournalismus auf lokaler, regionaler und kantonaler Ebene gewährleistet. Gerade für Graubünden in seiner sprachlichen, kulturellen, regionalpolitischen aber auch wirtschaftlichen Vielfalt ist eine intakte Medienlandschaft von höchster Bedeutung. Medien sollen die gemeinsamen Herausforderungen begleiten, reflektieren, einordnen und kommentieren. Bei einer Annahme der "No-Billag-Initiative" wäre die Regionalberichterstattung von Radio und Fernsehen innert kurzer Zeit in allen drei Sprachregionen Graubündens praktisch gänzlich zerschlagen (RSO, TSO, Radio SRF 1, 2 Kultur, 3, 4, Musikwelle usw., SRF 1, 2 und Info am TV, RSI Rete Uno, Rete Due, Rete Tre, La 1, La 2 sowie die Sendungen von Radio Rumantsch und Televisiun Rumantscha). Die Behauptung, ein ähnliches Angebot in Quantität und Qualität liesse sich am Markt refinanzieren, ist in den Berg- und Landkantonen der Schweiz und vor allem im dreisprachigen Kanton Graubünden völlig ausgeschlossen. Generell sind öffentliche Medien für eine Demokratie mit weit entwickelten direktdemokratischen Instrumenten eine unerlässliche Säule und gleichsam eine wertvolle Errungenschaft, die während Jahrzehnten weiterentwickelt wurde. Die Initiative hat die Abschaffung der öffentlichen Medien zur Folge. Damit wäre die Schweiz das erste und einzige Land im demokratischen Europa, das sich selber das Verbot auferlegt, öffentliche Medien staatlich zu unterstützen.

Kultur und Sprache: Der Auftrag der öffentlichen Medien der Schweiz umfasst neben der Information auch Bereiche wie Bildung, Integration, Förderung des Zusammenhalts (Kohäsion) sowie Unterhaltung. Eine wichtige Rolle spielt darüber hinaus der Auftrag im Bereich der Kultur. In der Bündner Medienlandschaft trägt insbesondere RTR seit rund 90 Jahren zur Wahrung und Förderung des kulturellen Reichtums im Kanton bei. Nur schon die 11 000 Stücke einheimischer Musik, die sich in den stetig wachsenden RTR-Archiven befinden und die regelmässig zu hören sind, bilden einen wahren Schatz an Bündner Kultur. Dank der Branchenvereinbarung "Pacte de l’audiovisuel" ist es möglich, jährlich fünf bis sechs Filme mit dem einheimischen Filmschaffen zu koproduzieren. Im speziellen Fall von RTR kommt darüber hinaus eine sprachpolitische Dimension hinzu: Neben der Schule ist RTR einer der stärksten Motoren der rätoromanischen Sprache. Mit Angeboten für alle Altersgruppen, insbesondere auch für Kinder, mit Programmen in allen Idiomen und Varianten, ist RTR nicht nur ein Dreh- und Angelpunkt des Alltags in der Rumantschia sondern auch eine wichtige Akteurin, wenn es um die Förderung des interromanischen Verständnisses geht. Zudem sind SRG, RSO und TSO Ausbildungsstätten für eine Vielzahl Bündner Journalistinnen und Journalisten.

Wahrnehmbarkeit der Bündner Themen in der restlichen Schweiz: Dank des Regionaljournals von Radio SRF, dem Regionalbüro von SRF-TV, dem Korrespondententeam von RSI in Chur sowie RTR mit täglichen Programmfenstern insbesondere auf SRF erlangen Bündner Themen immer wieder gesamtschweizerische Sichtbarkeit. Aufgrund der digitalen Verbreitungstechnologie ist es darüber hinaus auch möglich, Radio Südostschweiz und TV Südostschweiz gesamtschweizerisch zu empfangen.

Wirtschaftsfaktor: Aus den Gebühreneinnahmen fliessen jährlich rund 32 Millionen Franken nach Graubünden. Davon entfallen rund 7 Millionen auf Radio und TV Südostschweiz (rund 63 Arbeitsplätze), rund 25 Millionen auf die Angebote von SRF, RSI und RTR (rund 180 Arbeitsplätze). Der mediale Service public der SRG und der privaten konzessionierten Sender sorgt folglich dafür, dass ein beträchtlicher Anteil der Gebührengelder wiederum in die Schweizer bzw. Bündner Wirtschaft zurückfliesst. Auch wenn der touristische Zweck nicht direkt zum Leistungsauftrag der konzessionierten Sender Graubündens zählt, so profitieren die Bündner Tourismusdestinationen sowie das Gewerbe immer wieder vom Kollateraleffekt: Bilder aus unserem Kanton finden regelmässig den Weg auf die Bildschirme in der ganzen Schweiz.

Zu Frage 2:
Die Regierung äussert sich zu nationalen Vorlagen nur bei einer besonderen Betroffenheit des Kantons oder im Rahmen von Konferenzbeschlüssen (EDK, KKJPD etc.). Eine besondere Betroffenheit ist vorliegend unzweifelhaft vorhanden. Die Regierung stellt fest, dass Graubünden als einziger dreisprachiger Kanton von der "No Billag-Initiative" ganz speziell betroffen ist. Bereits am 7. November 2017 hat die Regierung deshalb ausdrücklich und in corpore festgehalten, dass sie die "No Billag-Initiative" zur Ablehnung empfiehlt.

21. Dezember 2017