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Session: 17.10.2017

Der alpine Tourismus kämpft seit der Aufhebung des Euro-Mindestkurses härter denn je mit den teils nicht veränderbaren Rahmenbedingungen und stellt ein erfolgreiches Wirtschaften vor grosse Herausforderungen. Trotz innovativen Produkten und Angeboten, qualitativ hochstehenden Dienstleistungen und einer stabilen politischen Situation ist das Tourismusangebot in der Schweiz vor allem für Gäste aus dem europäischen Raum um ein Drittel teurer als in den benachbarten Konkurrenz-Ländern Österreich, Deutschland, Italien und Frankreich.

Die Quintessenz vermehrt auf inländische Gäste und den Schweizer Markt in den Fokus der Marktbearbeitung zu setzen, um die fehlenden Gäste aus dem EU-Raum zu kompensieren, funktioniert nur bedingt. Zum einen wächst eine Generation heran, für welche die Ausübung des Wintersport nicht mehr zur Usanz gehört. Zum andern ist die Staffelung der Schweizer Wintersportferien innerhalb der Schweizer Kantone mangelhaft und nicht auf die touristischen Erfordernisse und Potenziale abgestimmt respektive koordiniert.

Die Festsetzung der Schulferien obliegt den einzelnen Kantonen. Einzig das Konkordat über die Schulkoordination von 1970 verpflichtet die Kantone, jährlich mindestens 38 Schulwochen anzubieten und das Schuljahr zwischen Mitte August und Mitte Oktober zu beginnen (Art. 2). Für die Festlegung der Sportferien spielt in einigen Kantonen die Fasnacht eine Rolle. Der Lehrplan 21 macht keine Vorgaben zu den Schulferien. Die Organisation dieser obliegt einzig den Kantonen.

Je nach Konstellation der Osterfeiertage verteilen sich die Schweizer Wintersportferien der einzelnen Kantone im besten Fall auf 6 Wochen im Februar und März und im schlechtesten Fall, wie dieses Jahr, auf 4 Wochen im Februar. Das enge Zeitfenster von 4 Wochen hat zur Folge, dass:

1. die verdichtete Nachfrage die verfügbaren Beherbergungsangebote übersteigt und potentielle Schweizer Gäste im benachbarten Österreich, Frankreich oder Italien ihre Wintersportferien buchen lässt.

2. die Berggastronomie mit den ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen in qualitativer und quantitativer Hinsicht an Kapazitätsgrenzen gelangt.

3. die Schneesportschulen mit den ihnen zur Verfügung stehenden, gut ausgebildeten Lehrern weder die gewünschte Unterrichtsqualität noch die Unterrichtskapazitäten garantieren können.

4. die Abfahrtspisten für die funktionale Ausübung des Sports überfüllt sind und demnach die Pisten früh ausgefahren sind.

5. die Vorausbuchungen durch die sich immer verändernden und überschneidenden Wintersportferien nicht oder sehr schlecht planbar sind.

Eine koordinierte Staffelung der Wintersportferien kann die Wintersaison verlängern und ist auf weniger Hochsaison-Wochenenden ausgerichtet. Eine gleichmässigere Auslastung kann zu günstigeren Preisen führen und stärkt somit die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wintersportorte.

Gemäss Medienberichten wurde Mitte 2016 eine entsprechende Forderung seitens diverser Kantone, dem Schweizerischen Tourismusverband sowie der Tourismuspartei Schweiz an die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) gestellt. Der Basler Christoph Eymann, ehemaliger Präsident der EDK, steht der Idee der Tourismusbranche positiv gegenüber.

Eine entsprechende Motion oder ein Vorstoss auf Bundesebene wurde bis dato nicht eingereicht.

Die Unterzeichnenden fordern die Regierung unter Einbezug der Schweizer Wintersportkantone (Wallis, Waadt, Bern, Obwalden, Uri, St.Gallen, Tessin) auf,

• mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) Verhandlungen aufzunehmen, mit dem Ziel, die Schweizer Wintersportferien in den Monaten Februar und März auf 6 Wochen verteilt zu koordinieren, dies, soweit möglich, losgelöst von Ostern und Fasnacht.

Chur, 17. Oktober 2017

Tomaschett (Breil), Grass, Jaag, Albertin, Blumenthal, Buchli-Mannhart, Burkhardt, Caduff, Cahenzli-Philipp, Caluori, Casty, Casutt-Derungs, Cavegn, Clalüna, Crameri, Darms-Landolt, Dermont, Dosch, Engler, Epp, Fasani, Giacomelli, Gunzinger, Jeker, Jenny, Kunfermann, Kunz (Chur), Lamprecht, Lorez-Meuli, Märchy-Caduff, Michael (Donat), Müller, Niederer, Noi-Togni, Papa, Paterlini, Sax, Schneider, Stiffler (Davos Platz), Thomann-Frank, Vetsch (Pragg-Jenaz), von Ballmoos, Waidacher, Zanetti, Berther (Segnas), Nicolay, Ruckstuhl

Antwort der Regierung

Für die Festlegung der Schulferien und damit auch der Wintersportferien sind die Kantone und ihre Gemeinden zuständig. Während in einigen Kantonen sämtliche Schulferien flächendeckend zur gleichen Zeit stattfinden, sind in anderen Kantonen die Feriendaten von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) führt regelmässig eine Umfrage zu den Schulferien in den Kantonen durch und veröffentlicht die Daten auf ihrer Webseite. Gemäss diesen Daten fanden und finden die Wintersportferien 2017–2019 in den meisten Kantonen zwischen den Kalenderwochen fünf und zehn statt. 2018 beginnen die Wintersportferien beispielsweise für die Glarner, Schaffhauser und Thurgauer Schülerinnen und Schüler in der Kalenderwoche fünf. In besonders vielen Kantonen finden die Wintersportferien in der Kalenderwoche sieben statt. Im Kanton Graubünden haben eine Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler in der Kalenderwoche neun Ferien. In der Kalenderwoche zehn sind es anschliessend die Urner und Oberwalliser.

Daraus ergibt sich die im Auftrag beschriebene suboptimale Nutzung der Ressourcen respektive die Über- und Unterkapazitäten im Verlaufe der Wintersportsaison. Die Regierung erachtet es somit ebenfalls als sinnvoll, die Situation respektive die Bedürfnisse mit den übrigen Schweizer Wintersportkantonen zu analysieren, um anschliessend wenn immer möglich gemeinsam einen Vorstoss in der EDK unternehmen zu können.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag zu überweisen.

10. Januar 2018