Familienergänzende Kinderbetreuungsangebote unterstehen heute einer grossen Fülle gesetzlicher Vorgaben, insbesondere bezüglich Qualität der Kinderbetreuung (vorab Ausbildungsanforderungen an das eingesetzte Personal), um vom Kanton anerkannt zu werden, entsprechende Beiträge zu erhalten und um überhaupt mittels Bewilligung betrieben werden zu können.
Besonders im Raume Chur, aber auch im übrigen Kanton Graubünden, bieten derzeit eine Vielzahl von Personen/Institutionen am Morgen und am Nachmittag (mitunter inkl. Mittagstisch) Betreuungsdienstleistungen für Vorschulkinder zu fixen Preisen unter dem Titel «Spielgruppe» an, ohne dass diese von Seiten des Kantons Anforderungen an die Qualität der Kinderbetreuung einhalten müssten oder aber einer kantonalen Aufsicht unterstünden. Auch wird von diesen Anbietern nicht verlangt, dass sie diese Angebote melden oder aber hierfür eine Bewilligung einholen müssten. Die «Spielgruppen» werden nicht nur – wie vermehrt früher – für wenige Stunden in Anspruch genommen, sondern erlauben es mitunter auch, dass die Eltern einer Erwerbstätigkeit nachgehen können. Hinzu kommt, dass nach Art. 14 Abs. 1 des kant. Pflegekindergesetzes unter anderem auch die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen bewilligungspflichtig ist, wenn tagsüber vier und mehr Plätze zur Erziehung oder Betreuung von Minderjährigen angeboten werden.
Der blosse Umstand, dass mitunter kein Mittagstisch angeboten wird, kann nicht ausschlaggebendes Kriterium für die Nicht-Unterstellung sein, zumal die Kinder morgens und nachmittags mitunter durchgehend betreut werden, mithin dieser Umstand zum Wohle der Kinder erheischt, dass die im Gegensatz zu früher erweiterten Angebote Minimalanforderungen an die Qualität der Kinderbetreuung entsprechen sollten.
Die Unterzeichnenden stellen folgende Fragen in Bezug auf die genannten «Spielgruppen»:
a) Trifft es zu, dass die heutigen «Spielgruppen»-Angebote weder melde- noch bewilligungspflichtig sind und keiner kantonalen Aufsicht unterstehen?
Falls ja, weshalb?
b) Ist die Regierung bereit, dafür zu sorgen, dass in Zukunft für «Spielgruppen» mit einem erweiterten Betreuungsangebot eine Bewilligungspflicht statuiert wird, auf dass gewisse Qualitätsanforderungen und Aufsichtsbestimmungen auch für diese gelten?
Wenn ja, wie und bis wann?
Chur, 6. Dezember 2017
Tenchio, Waidacher, Locher Benguerel, Atanes, Bondolfi, Bucher-Brini, Cahenzli-Philipp, Caluori, Casty, Caviezel (Chur), Della Vedova, Engler (Davos Dorf), Epp, Fasani, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Jaag, Kunfermann, Märchy-Caduff, Monigatti, Noi-Togni, Papa, Perl, Peyer, Pult, Steiger, Stiffler (Chur), Tomaschett-Berther (Trun), Troncana-Sauer, Widmer-Spreiter, Berther (Segnas), Pfister