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Session: 06.12.2017

Parlamentarische Initiative auf Änderung von Art. 47 Abs. 1 Satz 2 GRG wie folgt:

Art. 47 Abs. 1 Satz 2
Aufträge gemäss Litera a und b haben die Wirkung einer Weisung

Begründung:
Der Grosse Rat hat in jüngster Zeit immer wieder festgestellt, dass die Regierung Aufträge nicht so erfüllt, wie initialisiert bzw. verabschiedet. Auch verhält es sich so, dass klare Auftragsvorgaben in der regierungsrätlichen Beantwortung abgeschwächt, umgedeutet oder mit Allgemeinplätzen interpretiert werden. Wenn ein Auftrag im Sinne der Ausführungen der Regierung überwiesen wird, weiss der Rat vielfach nicht, welchen konkreten Auftrag die Regierung letztlich erhalten hat. Entsprechend variabel sind die Umsetzungsmöglichkeiten auf Ebene Verwaltung wie Regierung.

In rechtlicher Hinsicht normiert die Geschäftsordnung des Grossen Rates (GGO; BR 170.140) in Art. 67 Abs. 2, dass die Regierung beantragen könne, einen Auftrag ganz oder teilweise zu überweisen, abzuändern, abzuschreiben oder abzulehnen. Auch kann der Text des Auftrages auf Antrag der Regierung noch im Rat geändert werden (Abs. 3). Diese Regelung in der Geschäftsordnung orientiert sich an der entsprechenden Vorgabe von Art. 47 im Grossratsgesetz (GRG). Art. 47 Abs. 1 lit. b GRG definiert, dass mittels Auftrag die Regierung aufgefordert wird, Massnahmen zu treffen. Dieser Auftrag hat gemäss Art. 47 Abs. 2 GRG aber nur die Wirkung einer Richtlinie (im Gegensatz zum Weisungscharakter eines Auftrages an die Regierung, den Grossen Rat bei der Ausübung seiner eigenen Kompetenzen zu unterstützen [vgl. Art. 47 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit Abs. 2 GRG]).

Mit der nun vorgeschlagenen Präzisierung wird der Regierung vorgegeben, die Aufträge im Rahmen einer Weisung und somit verbindlich umzusetzen.

Art. 47 GRG (neu)
1 Der Auftrag fordert die Regierung auf:
a) den Grossen Rat bei der Ausübung eigener Kompetenzen zu unterstützen;
b) selber Massnahmen zu treffen.
Aufträge gemäss Litera a und b haben die Wirkung einer Weisung.
2 Kommissionen, Fraktionen oder mindestens 20 Ratsmitglieder können einen Auftrag einbringen.

Chur, 6. Dezember 2017

Vetsch (Pragg-Jenaz), Cavegn, Bleiker, Albertin, Alig, Berther (Disentis/Mustér), Buchli-Mannhart, Burkhardt, Caluori, Casanova-Maron (Domat/Ems), Casty, Casutt-Derungs, Caviezel (Davos Clavadel), Clavadetscher, Della Vedova, Dermont, Dosch, Dudli, Epp, Felix (Scuol), Florin-Caluori, Giacomelli, Heiz, Hug, Jeker, Jenny, Kappeler, Kasper, Koch (Tamins), Koch (Igis), Kuoni, Marti, Michael (Donat), Michael (Castasegna), Müller, Niederer, Niggli-Mathis (Grüsch), Papa, Schutz, Stiffler (Davos Platz), Tomaschett (Breil), Valär, von Ballmoos, Waidacher, Weidmann, Widmer-Spreiter, Wieland, Berther (Segnas), Engler (Surava), Grünenfelder Hunger, Pfister, Wellig