Seit mehr als 36 Jahren ist die Lohngleichheit von Frau und Mann in der Bundesverfassung festgeschrieben. Trotz all der Jahre, die seither vergangen sind, wartet die Bestimmung weiterhin auf ihre Umsetzung, betrug doch der unerklärbare Teil des Lohngefälles zwischen Männern und Frauen 2017 immer noch 7,4 %. Diese Situation ist inakzeptabel. Auch eine Petition des 3. Bündner Mädchenparlaments beinhaltet das Thema Lohngleichheit.
Angesichts dessen muss der öffentliche Sektor, ob auf Bundes- oder auf kantonaler und kommunaler Ebene, mit gutem Beispiel vorangehen. In diesem Sinn hat der Bund eine Charta für die öffentliche Hand ausgearbeitet. Am 6. Juni 2016 hat der Kanton Graubünden diesen Appell mitunterzeichnet, worüber wir uns freuen. Damit wird ein starkes Zeichen gesetzt, was die Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes im öffentlichen Sektor und bei den der öffentlichen Hand nahestehenden Körperschaften anbelangt. Gleichzeitig kann so der Privatsektor ermutigt werden, nachzuziehen.
Mit der Unterzeichnung dieser Charta hat sich unser Kanton verpflichtet, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit Lohnfestsetzung und Funktionsbewertung befasst sind, für die Belange des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) zu sensibilisieren; in der öffentlichen Verwaltung die Einhaltung der Lohngleichheit regelmässig zu überprüfen; die der öffentlichen Hand nahestehenden Körperschaften zu ermutigen, es ihm gleichzutun; der Lohngleichheit auch im Rahmen des öffentlichen Beschaffungs- und/oder Subventionswesens Nachachtung zu verschaffen und über die konkreten Ergebnisse dieses Engagements Bericht zu erstatten. Infolgedessen wird die Regierung gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie gedenkt die Regierung, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit Lohnfestsetzung und Funktionsbewertung befasst sind, für die Belange des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) zu sensibilisieren?
2. Wie gedenkt die Regierung, die Überprüfung der Einhaltung der Lohngleichheit zu realisieren? Wurde eine solche Analyse schon vorgenommen? Wenn ja, mit welchen Resultaten? Wenn nein, bis wann gedenkt die Regierung dies vorzunehmen?
3. Was gedenkt die Regierung zu tun, um eine regelmässige Überprüfung der Einhaltung der Lohngleichheit in den der öffentlichen Hand nahestehenden Körperschaften anzuregen?
4. Wie gedenkt die Regierung, der Lohngleichheit im Rahmen des öffentlichen Beschaffungs- und/oder Subventionswesens Nachachtung zu verschaffen?
Chur, 16. April 2018
Locher Benguerel, Atanes, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Cahenzli-Philipp (Untervaz), Caviezel (Chur), Deplazes, Monigatti, Noi-Togni, Perl, Peyer, Pult, Thöny, Degiacomi