Parlamentarische Initiative auf Änderung des Grossratsgesetzes (GRG) wie folgt:
Unter dem Titel «6. Geschäftsverkehr zwischen der Regierung und dem Grossen Rat» wird nach Art. 68a folgender, neuer Abschnitt eingefügt:
6.5. Botschaften der Regierung
Art. 68b Die Regierung legt in Botschaften zu Gesetzesentwürfen detailliert dar, ob und bejahendenfalls inwieweit und inwiefern der eigene Gesetzesentwurf über zwingende bundesrechtliche Vorgaben beziehungsweise über entsprechende gesetzliche Normierungen in den Kantonen St. Gallen, Tessin und Wallis hinausgeht. Dabei beachtet sie insbesondere Regelungen, die die Individual- oder Wirtschaftsfreiheit beschränken.
Begründung:
Immer wieder muss das Parlament nach dem Vorliegen verabschiedeter Gesetze und erlassenen Verordnungen zur Kenntnis nehmen, dass der Kanton Graubünden strenger gefasste Regelungen aufweist, als dies das Bundesgesetz und andere Kantone vorsehen. Feststellbar ist, dass sich enger gefasste Regelungen im Grenzbereich zu anderen Kantonen als wirtschaftlicher Nachteil auswirken können, namentlich im Grenzbereich zu den Kantonen St. Gallen und Tessin. Zudem eignet sich der Gebirgskanton Wallis als Referenz aufgrund seiner Grösse und Topographie. Damit der Bevölkerung, dem Gewerbe und der Industrie nicht ungewollte Nachteile aus einer zu streng formulierten Gesetzgebung erwachsen, soll Transparenz geschaffen werden; eine Transparenz, welche dem Parlament im Bereich seiner Legislativkompetenz ermöglicht, enger gefasste Regelungen zurückzuweisen oder aber bewusst zuzulassen.
Der Titel «6.4. Verordnungen der Regierung» und der «Art. 68a» sind noch nicht vom Grossen Rat verabschiedet worden, sondern sind Gegenstand der parlamentarischen Initiative Vetsch (Pragg-Jenaz) betreffend die Einführung eines Verordnungsvetos.
Chur, 12. Juni 2018
Vetsch (Pragg-Jenaz), Wieland, Bondolfi, Alig, Bleiker, Buchli-Mannhart, Burkhardt, Caluori, Casanova-Maron (Domat/Ems), Casty, Casutt-Derungs, Cavegn, Caviezel (Davos Clavadel), Claus, Crameri, Davaz, Dosch, Dudli, Engler, Felix (Scuol), Giacomelli, Gunzinger, Hardegger, Heiz, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Hug, Jenny, Kasper, Koch (Igis), Komminoth-Elmer, Kunz (Fläsch), Kunz (Chur), Kuoni, Lamprecht, Lorez-Meuli, Mani-Heldstab, Marti, Mathis, Michael (Castasegna), Müller, Nay, Niggli-Mathis (Grüsch), Papa, Pfäffli, Salis, Schutz, Stiffler (Davos Platz), Stiffler (Chur), Thomann-Frank, Toutsch, Troncana-Sauer, Valär, Waidacher, Weber, Weidmann, Widmer-Spreiter, Berther (Segnas)