Kanton und Gemeinden beteiligen sich momentan an den statistischen Normkosten von Kindertagesstätten, Krippen und Mittagstischen. Der Bund möchte Kantone und Gemeinden unterstützen, die ihre Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung ausbauen und damit die Kosten für die Eltern senken. Durch die aktuelle Datenerhebung des kantonalen Sozialamtes Graubünden, soll die Grundlage für die Ausarbeitung und Prüfung der Handlungsoptionen im Kanton Graubünden gelegt werden.
Die Bündner Randregionen weisen einen tiefen Versorgungsgrad an subventionierten Institutionen auf. In der Antwort der Regierung auf die Anfrage Thöny (August 2014) hiess es: „Die Nachfrage „dürfte“ in diesen Regionen nicht im selben Ausmass vorhanden sein wie in den wirtschaftlich stärkeren Regionen, da die familieninterne Unterstützung und Nachbarschaftshilfe noch stärker sind.“ Diese Aussage basiert auf einer Vermutung. Der angebliche Bedarf an Kinderbetreuung wird zur Zeit lediglich durch die erfassten Anmeldungen bei subventionierten Instituten erfasst. Dies entspricht besonders in den Regionen nicht dem effektiven Bedarf. Subventionierte Angebote wie Kitas sind in den Regionen oft auf Grund der Entfernungen von über 30 Minuten (kein flächendeckendes Angebot), unflexiblen Betreuungszeiten und zu hohen Kosten keine realistische Option. Eltern greifen auf andere bezahlte Angebote wie Tagesmütter, Spielgruppen, Leihnanis etc. zurück. Der effektive Gesamtbedarf setzt sich folglich aus weit mehr als den Kita-Nutzern zusammen. Diese Situation beeinträchtigt, ja verhindert teilweise die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Auch Fach- und Führungspersonal findet sich in ländlichen Regionen schwer.
Die Unterzeichnenden stellen der Regierung folgende Fragen:
1. Berücksichtigt die Ausarbeitung und Prüfung der Handlungsoptionen den effektiven Gesamtbedarf an bezahlter Kinderbetreuung in den Regionen?
2. Wie wird der Tatsache begegnet, dass die Normkosten vor allem in den Regionen von den effektiven Aufwendungen zum Erhalt und zur Entwicklung der Einrichtungen abweichen?
3. Genügt der kantonale Finanzierungsbeitrag von 20%, respektive 25% in der Aufbauphase, um ein adäquates Lohnniveau und damit die Rekrutierung von Fachpersonal in den Regionen sicherzustellen?
4. Erlaubt der Finanzierungsgrad die Qualitätssicherung für die über den reinen Hütedienst hinausgehenden Aufgaben wie Kleinkindförderung, frühkindliche Bildung durch geschultes Fachpersonal und Integration?
Chur, 13. Juni 2018
Tomaschett-Berther (Trun), Baselgia-Brunner, Atanes, Blumenthal, Bondolfi, Brandenburger, Bucher-Brini, Buchli-Mannhart, Cahenzli-Philipp, Caluori, Casanova (Ilanz), Casutt-Derungs, Cavegn, Caviezel (Chur), Clalüna, Crameri, Darms-Landolt, Della Vedova, Deplazes, Dermont, Dosch, Epp, Fasani, Felix (Scuol), Florin-Caluori, Geisseler, Gunzinger, Hardegger, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Jaag, Kasper, Kunfermann, Locher Benguerel, Lorez-Meuli, Mani-Heldstab, Märchy-Caduff, Monigatti, Müller, Niederer, Noi-Togni, Paterlini, Perl, Pfenninger, Sax, Thomann-Frank, Thöny, Troncana-Sauer, Vetsch (Klosters Dorf), Widmer-Spreiter, Zanetti, Berther (Segnas), Collenberg, Heini, Lombardi