In den letzten Jahren ist es oft vorgekommen, dass Regierungsmitglieder nach Beendigung ihrer Regierungstätigkeit ein Verwaltungsratsmandat annahmen. In der Bevölkerung stösst solches Gebaren auf Unverständnis. Das trifft vor allem dann zu, wenn die Unternehmung während der Regierungszeit des alt Regierungsmitglieds Aufträge des Kantons erhielt oder auf andere Art und Weise in grosser Abhängigkeit zum Kanton steht. Das schadet dem Ansehen der Bündner Institutionen und weckt unweigerlich den Verdacht auf „Filz“ oder Vetternwirtschaft. Das schadet auch (ungerechtfertigterweise) dem Ansehen der amtierenden Regierung.
Mitglieder der Regierung unterstehen der Geheimhaltung. Bringen ehemalige Regierungsmitglieder ihr Vorwissen als Verwaltungsratsmitglieder in private Unternehmen ein, entstehen unweigerlich Interessenskonflikte. Unter anderem um diese Interessenkonflikte zu verhindern, erhalten Regierungsmitglieder ein Ruhegehalt. Ziel dieses Ruhegehaltes ist es also, die Unabhängigkeit der Regierungsmitglieder sicherzustellen. Die Vergangenheit zeigte, dass Freiwilligkeit an diesem Punkt nicht weiterhilft.
Die Unterzeichnenden beauftragen deshalb die Regierung:
Die gesetzliche Grundlage für eine Karenzfrist zur Annahme von Verwaltungsratsmandaten in Unternehmen zu schaffen, die Aufträge des Kantons erhalten oder auf andere Art und Weise in grosser Abhängigkeit zum Kanton stehen. Unternehmen, die vor Aufnahme der Regierungstätigkeit in eigenem Besitz standen, sind von der Karenzfrist auszunehmen. Die gesetzliche Grundlage kann weitere sinnvolle Ausnahmeregelungen vorsehen.
Chur, 24. Oktober 2018
Horrer, Stocker, Schneider, Atanes, Baselgia-Brunner, Brandenburger, Cahenzli-Philipp, Degiacomi, Della Cà, Deplazes (Chur), Dürler, Favre Accola, Gasser, Gort, Hofmann, Hohl, Kappeler, Locher Benguerel, Mittner, Müller (Felsberg), Noi-Togni, Perl, Preisig, Rettich, Rutishauser, Schwärzel, Tanner, Thöny, von Ballmoos, Widmer (Felsberg), Wilhelm, Zanetti (Sent), Spadarotto