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Session: 05.12.2018

Aufgrund der Regierungsantwort auf die Anfrage Müller betreffend Umsetzung der Istanbul-Konvention aus der Augustsession 2018, stellen sich weitere Fragen.

Am 13. November 2018 fand die nationale Konferenz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention statt. Die Regierungsantwort auf die Anfrage Müller betreffend Umsetzung der Istanbul-Konvention stellt sich unter anderem auf den Standpunkt, dass diese Konferenz richtungsgebend sein werde für die kantonale Umsetzung der Konvention. Zudem wolle man mit der Festlegung des konkreten Handlungsbedarfs warten, bis die Erkenntnisse der Arbeitsgruppen bekannt sind.

Aufgrund der Ergebnisse der Konferenz sowie der hohen Relevanz und Aktualität der Thematik, gelangen die Unterzeichnenden mit folgenden Fragen an die Regierung:

1.     Die Koordinationsstelle gegen häusliche Gewalt, angesiedelt im kantonalen Sozialamt, hat klar umschriebene Aufgaben. Welche davon werden und wurden erfüllt?

2.     Am 13. November 2018 fand die gesamtschweizerische Konferenz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention statt. Welche neuen Erkenntnisse und welchen Handlungsbedarf sieht die Regierung aufgrund der Konferenz? Wie sieht das weitere Vorgehen aus?

3.     Gemäss Umsetzungskonzept der Istanbul-Konvention (S.15), des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Mann und Frau (EBM) wurde im Sommer 2018 von Seiten der Kantone eine überblicksmässige Bestandsaufnahme aus Sicht der Fachebene erstellt. Welche Ergebnisse resultierten für den Kanton Graubünden?

4.     Wann ist mit dem Bericht des Kantons Graubünden an den Bund, zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zu rechnen? Wird dieser dem Grossen Rat bzw. der zuständigen Kommission zur Verfügung gestellt?

Chur, 5. Dezember 2018

Müller (Felsberg), Widmer (Felsberg), Florin-Caluori, Atanes, Berther, Bettinaglio, Cahenzli-Philipp, Caluori, Casutt-Derungs, Cavegn, Caviezel (Chur), Clalüna, Danuser, Degiacomi, Deplazes (Chur), Gasser, Geisseler, Gugelmann, Hitz-Rusch, Hofmann, Holzinger-Loretz, Horrer, Locher Benguerel, Maissen, Michael (Donat), Müller (Susch), Noi-Togni, Perl, Preisig, Rettich, Rutishauser, Schwärzel, Stiffler, Thomann-Frank, Thöny, Tomaschett-Berther (Trun), Widmer-Spreiter (Chur), Wieland, Wilhelm, Zanetti (Sent), Brändli Capaul, Bürgi-Büchel, Gujan-Dönier, Spadarotto

Antwort der Regierung

Zu Frage 1: Die Regierung hat bei der Schaffung der Koordinationsstelle für häusliche Gewalt zwei Handlungsfelder definiert. Handlungsfeld 1: Bündelung der Kräfte und Synergien schaffen; Handlungsfeld 2: Das Dunkelfeld erhellen, Prävention und Früherkennung fördern. Die Aufgaben sind: Kooperation aller Institutionen und Ämter in Form interdisziplinärer Zusammenarbeit; Proaktiver Ansatz in der Bearbeitung und Behandlung von Fällen häuslicher Gewalt; Sicherung eines niederschwelligen Beratungsangebots für Opfer und für Gewalt ausübende Personen; Neue Angebote für besondere Zielgruppen und Projekte entwickeln; Statistische Daten verbessern; Wissenstransfer sichern bei allen Fachpersonen und Institutionen, die mit Fällen von häuslicher Gewalt befasst sind; Vernetzung mit nationalen Konferenzen; Prävention und Früherkennung fördern (Öffentlichkeitsarbeit, Kooperation mit besonderen Zielgruppen). Die Koordinationsstelle für häusliche Gewalt und die beteiligten Partnerorganisationen bearbeiten alle von der Regierung vorgesehenen Aufgaben (Umsetzung siehe Frage 2 und 3).

Zu Frage 2 und 3: An der nationalen Konferenz zur Umsetzung der Istanbul Konvention vom 13. November 2018 wurde hervorgehoben, dass das Problem der häuslichen Gewalt integral angegangen werden muss. Der Hauptfokus lag und liegt in Graubünden auf der Koordination, den beteiligten Partnern und der interdisziplinären Herangehensweise. In die Kooperation einbezogen sind die Kantonspolizei, die Staatsanwaltschaft, die Opferhilfe, das Amt für Migration und Zivilrecht, die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, die Stiftung Frauenhaus, das Amt für Justizvollzug, die Beratungsstelle für gewaltausübende Personen, der Kantonsarzt, Spitäler und Arztpraxen, das Erziehungsdepartement und die Stabsstelle für Chancengleichheit. Im Zeitraum Mitte 2018-2020 wird der Umsetzungsfokus der Istanbul Konvention interkantonal auf sieben Themenbereiche gerichtet. 1. Finanzierung von Angeboten im Bereich der häuslichen Gewalt; 2. Ausbildung in den Bereichen Gleichstellung, Aufhebung von Rollenzuweisungen, gegenseitiger Respekt, gewaltfreie Konfliktlösung und zwischenmenschliche Beziehungen, geschlechterspezifische Gewalt und Recht auf Unversehrtheit; 3. Intensivierung der Arbeit mit gewaltausübenden Personen; 4. Erhöhung der Bekanntheit der Opferhilfe-Beratungsstelle; 5. Sicherstellung der Schutzunterkünfte für Opfer von häuslicher Gewalt; 6. Sicherstellung von gerichtsverwertbaren Dokumentationen von Schlägen und Verletzungen bei Gewaltopfern für straf-, zivil- oder ausländerrechtliche Verfahren; 7. Unterstützung gewaltbetroffener Kinder und Berücksichtigung von deren Interessen in Besuchs- und Sorgerechtsentscheiden.

Der Kanton Graubünden ist in allen Themenbereichen tätig. So gibt es die Opferhilfe-Beratungsstelle, die Beratungsstelle für gewaltausübende Personen, das Gleichstellungsbüro, das Frauenhaus oder auch die Koordinationsstelle für häusliche Gewalt, deren Finanzierung geregelt ist. Die innerkantonale Kommunikation wurde in den letzten Jahren erweitert (Internet, Medienmitteilungen) und wird durch einen neuen Internetauftritt der Opferhilfe Schweiz weiter intensiviert. Die Schulung von Fachpersonen, insbesondere von Studierenden der pädagogischen Hochschule findet im Kanton seit mehreren Jahren statt. Zudem unterstützt der Kanton die Präventionsangebote von Adebar in den Schulen und hat ab dem Jahr 2019 zusätzliche finanzielle Mittel für die sexualpädagogische Schulung zur Verfügung gestellt. Auch der Austausch mit den anderen Kantonen ist sichergestellt. Weiter vertritt der Kanton Graubünden die Interessen der Opferhilfe schweizweit in der Begleitgruppe zum Bericht eines SP-Fraktions-Postulats (14.4026) zum Thema häusliche Gewalt. Die Koordinationsstelle für häusliche Gewalt und die beteiligten Partnerorganisationen werden ihre Tätigkeiten in den genannten Bereichen fortsetzen und Lösungen sowie Angebote weiterentwickeln.

Zu Frage 4: Auf nationaler Ebene ist das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) für die Umsetzung und die Berichterstattung an den Europarat zuständig. Es koordiniert die Berichterstattung mit der KKJPD und der SODK. Ab Frühling 2019 wird ein gemeinsamer Ausschuss festlegen, wie die Berichterstattung der Kantone gegenüber dem EBG im Detail erfolgen soll. Die zuständige Kommission im Kanton kann in die Antworten des Kantons Graubünden jederzeit Einsicht nehmen.

06. März 2019