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Session: 12.02.2019

Am 29. Januar 2012 wurde die Volksinitiative gegen unnötige Bürokratie und Reglementierung mit überwältigenden 91.37% vom Bündner Stimmvolk angenommen. Seitdem steht neu in der Kantonsverfassung unter Artikel 84 Absatz 4, dass Kanton und Gemeinden Massnahmen treffen, um die Regelungsdichte und administrative Belastung für Unternehmen, insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), so gering wie möglich zu halten.

In Kontakt mit Bürgern, Unternehmen und Gemeinden wird die Regulierungsdichte und die administrative Last als immer grösser, komplizierter und belastender beanstandet. Die Auswüchse in der Bürokratie hat ohne jeglichen Mehrwert schädigende und zermürbende Ausmasse für die Betroffenen angenommen. Leider sind seitens der Ämter und Behörden keine Bemühungen oder Anstrengungen erkennbar, um dem Problem entschieden entgegenzutreten – im Gegenteil. Dies zeigt sich ebenfalls im kürzlich publizierten Freiheitsindex von Avenir Suisse, in welchem sich der Kanton Graubünden erst auf den miserablen Platz 20 wiederfindet. Dies ist ein Indiz für eine starke Überregulierung. Im Jahresprogramm der Regierung findet sich auch kein einziges Ziel zum Abbau der Überregulierung.

Vor diesem Hintergrund wollen die Unterzeichnenden von der Regierung wissen:

1.     Anerkennt die Regierung das Problem?

2.     Welche Massnahmen hat die Regierung seit Annahme der Initiative getroffen und umgesetzt, um die Regulierungsdichte und die administrative Last zu senken?

3.     Wo plant die Regierung anzusetzen, um in Zukunft die Regulierungswut einzudämmen?

4.     Wäre eine Regulierungsbremse wie die ‘One in, one out’-Regel aus Sicht der Regierung zielführend?

Chur, 12. Februar 2019

Derungs, Mittner, Loi, Alig, Berther, Bigliel, Bondolfi, Brandenburger, Brunold, Caluori, Cantieni, Casutt-Derungs, Cavegn, Clalüna, Crameri, Della Cà, Deplazes (Rabius), Dürler, Ellemunter, Engler, Epp, Fasani, Favre Accola, Felix, Florin-Caluori, Flütsch, Gasser, Geisseler, Giacomelli, Gort, Hartmann-Conrad, Hitz-Rusch, Hohl, Holzinger-Loretz, Hug, Jenny, Kasper, Kienz, Koch, Kohler, Kunfermann, Kunz (Fläsch), Kuoni, Märchy-Caduff, Marti, Müller (Susch), Niggli (Samedan), Paterlini, Pfäffli, Ruckstuhl, Rüegg, Sax, Schmid, Schutz, Tanner, Thomann-Frank, Thür-Suter, Tomaschett (Breil), Waidacher, Weber, Weidmann, Wellig, Wieland, Buchli (Tenna), Collenberg, Ulber Daniel

Antwort der Regierung

In den letzten Jahren hat die Regierung ihren Handlungsspielraum genutzt, um unnötige Bürokratie und Reglementierung zu vermeiden und abzubauen. Die nicht erst seit Erlass des "Bürokratieartikels" im 2012 ergriffenen Massnahmen zeigen Wirkung. Zahlreiche wirtschaftsrelevante Regulierungen basieren aber auf der Bundesgesetzgebung und entziehen sich dem direkten Einfluss des Kantons. Dies wurde bereits im Rahmen der Behandlung des Auftrags Epp betreffend Deregulierung und administrative Entlastung und der Anfrage Felix betreffend Wirkung des "Bürokratieartikels" von Art. 84 Abs. 4 der Kantonsverfassung in der Oktobersession 2015 untermauert. Bei der Anfrage Claus betreffend die Befristung von Erlassen (Sunset Legislation) und Überprüfung der Regulierungsdichte in der Oktobersession 2016 hielt die Regierung fest, dass der Kanton zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit der vor ca. 20 Jahren durchgeführten Aktion "VFRR" verschiedene Massnahmen getroffen habe: Insbesondere eine obligatorische Vorprüfung aller kantonaler Rechtsetzungsvorhaben bezüglich der Einhaltung der VFRR-Grundsätze, den Erlass von Rechtsetzungsrichtlinien mit formalen und inhaltlichen Vorgaben für eine gute Gesetzgebung und das Angebot einer legistischen Aus- und Weiterbildung für alle kantonalen Mitarbeitenden, welche mit Rechtsetzungsprojekten befasst sind. Daran hat sich nichts geändert. Des Weiteren wird bei jedem Gesetzgebungsprojekt eine Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) durchgeführt, und die Regierung beurteilt zu Beginn eines jeden Gesetzgebungsprojekts im Rahmen einer speziellen Notwendigkeitsprüfung, ob Bedarf nach einer Regulierung besteht. Ferner existiert beim Amt für Wirtschaft und Tourismus ein One Stop Shop Ansiedlung und Expansion. Der Auftrag Crameri betreffend Vereinfachung und Beschleunigung des Baubewilligungsverfahrens wurde in der Oktobersession 2018 (Revision KRG) umgesetzt. Mit der Digitalisierung, insbesondere mit E-Government, wird weiter das Ziel verfolgt, die Verfahren und Kontakte mit den Behörden zu vereinfachen und zu verschlanken. Aufgrund ihrer Führungsverantwortung weist die Regierung die Verwaltung zudem stets unmissverständlich an, die Möglichkeiten der Deregulierung und Entbürokratisierung aktiv zu nutzen.

Zu Frage 1: Die Regierung ist sich der Thematik sehr bewusst. Wie aufgezeigt werden Massnahmen ergriffen, soweit Handlungsspielraum besteht. Auch die Ämter sind bestrebt, unbürokratisch zu handeln und zu wirken. Der Freiheitsindex von Avenir Suisse ist für die Thematik übrigens nur bedingt Gradmesser. 10 von 17 ökonomischen Indikatoren messen steuer- und finanzpolitische Richtwerte, die nicht direkt durch die Regierung beeinflussbar sind. Zudem steht unser Kanton bei vielen regulierungsrelevanten Indikatoren gut da, z.B. bei der Arbeitsmarktregulierung, der sehr kurzen Verfahrensdauer für Baubewilligungen, der Dezentralisierung oder der Anzahl Staatsbeschäftigten. Einige Punkte fallen in die Autonomie der Gemeinden (Alkoholkonsumverbot, Ladenöffnungszeiten), während andere Ergebnis der politischen Debatte sind (Kirchensteuer für Unternehmen, kantonale Monopole). Gemäss der wissenschaftlichen Studie "Qualitätsmessung der Rechtsetzung im Kanton Graubünden" vom Juni 2015 ist unser Kanton im schweizweiten Vergleich beim Erlass und der Änderung von Gesetzen und Verordnungen zurückhaltend. Er weist einen vergleichsweise geringen Regulierungsbestand auf und liegt auch bezüglich Regulierungsaktivität unter dem Durchschnitt der Schweizer Kantone. Dieser Erfolg basiert auf einer seit Jahren entwickelten, durch Qualitätssicherungsinstrumente begleiteten und von Zurückhaltung und Selbstbeschränkung geprägten Rechtssetzungskultur.

Zu Frage 2 und 3: Es ist auf die oben aufgeführten Instrumente zu verweisen. Die Regierung wird weiterhin für eine wirtschaftsfreundliche Ausgestaltung und Umsetzung gesetzlicher Bestimmungen sorgen.

Zu Frage 4: Es gibt verschiedene Regulierungsbremsen (s. Bericht des Bundesrats in Erfüllung des Postulats Caroni 15.3421). Die Evaluation von Regulierungsbremsen, auch von "one-in-one-out" (OIOO), ist äusserst komplex und aufwendig. Die Regierung wendet ein einfaches und wirkungsvolles System an, das konsequent weitergeführt werden soll. Im Rahmen des Vollzugs von Bundesrecht sind aber klar Grenzen gesetzt. Aufgrund des erwähnten Berichts kann zudem nicht gesagt werden, ob OIOO für den Kanton zielführend wäre. Auf den Bund bezogen hätte OIOO zwar eine gewisse Wirkung, die Nebenwirkungen oder Gefahren wären indes beträchtlich.

18. April 2019