Mit dem Auftrag Joos (05.12.2013) wurde der Regierungsrat beauftragt, die Chancen der Elektromobilität in Graubünden zu prüfen. Der Auftrag Kappeler (21.10.2014) verlangte von der Regierung den vermehrten Einsatz von Elektromobilen in der kantonalen Verwaltung sowie die Unterstützung bezüglich Infrastruktur für das Aufladen von Elektromobilen. In der Folge liessen AEV und ANU den Bericht „Chancen der Elektromobilität für den Kanton Graubünden“ erarbeiten (Ernst Basler + Partner, 26.06.2015), woraus u. a. hervorgeht, dass der Bestand an reinen Elektrofahrzeugen mit weniger als einem Promille in Graubünden marginal ist. Im Bericht sind verschiedene Massnahmen erwähnt, wobei es sich im Wesentlichen um Information und Beratung sowie um monetäre und nicht monetäre Anreize handelt.
Der Anteil Elektrofahrzeuge an der gesamten Fahrzeugflotte hat zwischenzeitlich zwar zugenommen, ist aber immer noch äusserst gering. Nicht zuletzt dürfte dies eine Folge des limitierten Angebots sein. Ab 2020 werden jedoch mehrere Modelle mit einer Reichweite von über 400 km erhältlich sein und ab 2021 werden Elektroautos massentauglich. Es wird kaum mehr eine Marke geben, welche in ihrem Angebot nicht auch Elektromobile führt. Dies ist der Zeitpunkt, wo sich entscheiden wird, ob die Elektromobilität rasant oder eben weiterhin nur langsam an Bedeutung gewinnen wird. Aufhalten lässt sie sich nicht, denn sie ist technisch überlegen. Die Frage ist nur, ob früher oder später. Und auch die Ökobilanz, unter Berücksichtigung der Herstellung und Entsorgung der Batterien, spricht für die Elektromobilität, sofern Strom aus Wasserkraft, PV oder Wind eingesetzt wird.
Für das Jahr 2022 strebt der Bund einen Marktanteil der Elektromobilität bei Neuzulassungen von 15% an. Dieses Ziel kann in Graubünden wohl nur durch eine konsequente Ökologisierung der Motorfahrzeugsteuern oder durch das Ausrichten von Kaufsubventionen für Ladegeräte oder Elektrofahrzeuge erreicht werden.
Die Unterzeichnenden fordern deshalb die Regierung auf, bis 2020 effiziente Massnahmen zur signifikanten Steigerung der Elektromobilität in die Wege zu leiten, so dass sie spätestens 2022 greifen. Dabei stehen die Ökologisierung der Motorfahrzeuge oder das Ausrichten von Kaufsubventionen im Vordergrund.
Chur, 12. Februar 2019
Kappeler, Wilhelm, Alig, Atanes, Baselgia-Brunner, Bigliel, Cahenzli-Philipp, Cantieni, Casutt-Derungs, Caviezel (Chur), Degiacomi, Della Cà, Deplazes (Chur), Deplazes (Rabius), Gasser, Hartmann-Conrad, Hofmann, Horrer, Kasper, Locher Benguerel, Müller (Felsberg), Perl, Preisig, Rettich, Ruckstuhl, Rutishauser, Schwärzel, Stiffler, Thöny, von Ballmoos, Buchli (Tenna), Lunghi