Die öffentliche Sozialhilfe ist eine sehr wichtige Aufgabe der Gemeinden. Der Aufwand für diese Aufgaben nimmt in vielen Gemeinden tendenziell zu und die Sachverhalte werden immer komplexer.
Den grössten Aufwand verursachen Personen, die ihren Pflichten nicht nachkommen und keinerlei Integrationsanstrengungen zeigen, z.B. indem sie sich weigern, eine Arbeit zu suchen. Solche Personen sind klar in der Minderheit, sie verursachen aber einen grossen Mehraufwand bei allen beteiligten Stellen.
Die Gemeinden können Massnahmen verfügen, z.B. die Teilnahme an einem Arbeitsprogramm oder Kürzungen des Grundbedarfes (zuerst 10%, schliesslich bis 30%). Oft reagieren die Personen mit Wohnortwechsel und können dann von vorne (ohne Verfügung) beginnen, weil die neue Gemeinde nicht über die Vorkommnisse in der bisherigen Wohnortsgemeinde informiert wird. Dies ist unbefriedigend! Die bisherige und neue Wohngemeinde sollten sich austauschen und die neue Wohnortgemeinde sollte auch bereits verfügte Auflagen (z.B. Mitmachen bei einem Arbeitsprogramm oder Kürzung der Unterstützungsleistungen (Grundbedarfs)) übernehmen dürfen. Die rechtliche Grundlage dafür fehlt aber noch, dies sollte geändert werden. Allgemein sollte man bei Personen, die ihren Pflichten nicht nachkommen, mehr Möglichkeiten haben für Sanktionen.
Einiges an Aufwand bringen auch Personen mit, die aus einer anderen Kultur stammen und oft die Sprache noch nicht beherrschen. Diese Personen werden zwar durch den Kanton unterstützt (Integrationsstelle), dennoch müssen sie viele alltägliche Prozesse schon alleine erledigen und sind damit oft überfordert – so beispielsweise, wenn eine Person aus einem Asylantenheim erstmals eine Wohnung bezieht und dann zuerst alles einrichten muss. Eine stärkere Begleitung durch die Sozialhilfebetreuerin oder den Sozialhilfebetreuer wäre hier vor allem in den ersten zwei Jahren wünschenswert. Die Treffen zwischen Klienten und Sozialhilfebetreuenden sind heute oft zu selten. Auch bei der Regelung von finanziellen Angelegenheiten (Rechnungen zahlen, Einkaufen in geeigneten Filialen usw.) wäre eine bessere Unterstützung anzustreben. Allenfalls wäre der finanzielle Mehraufwand über das Amt für Migration abzugelten, da eine verstärkte Sonderbetreuung für Flüchtlinge nicht Sache der Gemeinden sein sollte. Die Gemeinden sollten aber dennoch die Gewissheit haben, dass Unterstützungsgelder noch gezielter zur verbesserten Integration eingesetzt werden.
Vor diesen Hintergründen gelangen die Unterzeichnenden mit folgenden Fragen an die Regierung:
1. Ist sich die Regierung dieser Probleme bewusst?
2. Gibt es aus Sicht der Regierung mögliche Massnahmen, um einen besseren Austausch zwischen den Wohngemeinden zu ermöglichen, damit die geschilderten Probleme bei einem Wohnortwechsel nicht von vorne beginnen und die Verfügungen der bisherigen Wohngemeinde weiterhin gelten?
3. Wie steht die Regierung einer stärkeren alltäglichen Begleitung einer sozialhilfeberechtigten Person anderer Kultur während den ersten zwei Jahren gegenüber?
4. Wie könnte eine stärkere Begleitung im Alltag finanziell sichergestellt werden?
Pontresina, 12. Juni 2019
Widmer (Felsberg), Florin-Caluori, Ulber, Berther, Bettinaglio, Buchli-Mannhart, Casty, Cavegn, Clalüna, Crameri, Danuser, Deplazes (Rabius), Ellemunter, Epp, Flütsch, Föhn, Gasser, Gort, Grass, Gugelmann, Hardegger, Hartmann-Conrad, Hohl, Kohler, Kunfermann, Kuoni, Lamprecht, Loepfe, Loi, Maissen, Märchy-Caduff, Michael (Donat), Müller (Susch), Natter, Niggli-Mathis (Grüsch), Papa, Paterlini, Ruckstuhl, Rüegg, Sax, Schmid, Tanner, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), von Ballmoos, Weber, Widmer-Spreiter (Chur), Zanetti (Sent), Renkel