Die Finanzen des Kantons Graubünden stehen auf soliden Füssen. Der Kanton schreibt seit mehr als einem Jahrzehnt schwarze Zahlen und verfügt über ein stattliches Eigenkapital. Aufgrund der guten Finanzlage wurden in den letzten Jahren die Unternehmenssteuern erheblich reduziert und wurde auch die Belastung bei den Nachlass- bzw. Erbschaftssteuern gesenkt.
Wenig bis nichts gespürt von diesen Steuersenkungen haben bis anhin die natürlichen Personen und insbesondere der Mittelstand. Dieser ist vielmehr seit Jahren mit ständig steigenden Krankenkassenprämien konfrontiert, welche ein immer grösseres Loch in das Budget der Bürgerinnen und Bürger reissen. Die Krankenkassenprämien sind bereits heute für viele Familien und vor allem Alleinerziehende unbezahlbar geworden. Bei Versicherten mit wenig Einkommen werden die Prämien zwar entweder von der Sozialhilfe übernommen oder die Betroffenen erhalten entsprechende Ergänzungsleistungen. Für einen weiteren Personenkreis gibt es das Instrument der individuellen Prämienverbilligungen (IPV). Viele kommen jedoch nicht in den Genuss von IPV.
Art. 36 lit. h StG sieht zwar einen Steuerabzug für Versicherungsprämien vor. Dieser ist allerdings begrenzt und entspricht aufgrund der steigenden Krankenkassenprämien in vielen Fällen nicht der effektiven Prämienbelastung. Dies ist unbefriedigend. Für die CVP-Fraktion ist es ein Gebot der Stunde, nun auch den Mittelstand steuerlich zu entlasten.
Die Unterzeichnenden beauftragen die Regierung daher, das kantonale Steuergesetz so abzuändern, dass die Abzüge wie folgt neu festgelegt werden:
- gemäss Art. 36 lit. h Ziff. 1 StG von 8400 auf 10'000 Franken für verheiratete Personen, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben,
- gemäss Art. 36 lit. h Ziff. 2 StG von 4200 auf 5000 Franken für die übrigen Steuerpflichtigen und
- gemäss Art. 36 lit. h Ziff. 4 StG von 900 auf 1500 Franken pro minderjähriges oder in beruflicher Ausbildung stehendes Kind.
Pontresina, 13. Juni 2019
Cavegn, Crameri, Schneider, Berther, Bondolfi, Brunold, Caluori, Cantieni, Casutt-Derungs, Deplazes (Rabius), Derungs, Epp, Fasani, Florin-Caluori, Föhn, Geisseler, Kohler, Kunfermann, Loepfe, Maissen, Märchy-Caduff, Paterlini, Ruckstuhl, Sax, Schmid, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), Ulber, Zanetti (Landquart)