Die Erstellung und Miete der Provisorien im Zusammenhang mit der Konviktsanierung kosten rund 2.6 Mio. Franken. Obschon diese Summe die in Art. 14 des kantonalen Submissionsgesetzes festgelegte Obergrenze für eine Vergabe im freihändigen Verfahren (0.3 Mio. Franken) um ein Vielfaches übersteigt, wurde der Auftrag nicht öffentlich ausgeschrieben, sondern direkt an eine Firma vergeben. In der Sendung "Schweiz aktuell" vom 18.03.2019 zweifelt Vergabespezialist Peter Hettich, Professor für öffentliches Recht an der Universität St. Gallen an, dass genügend legitime Gründe gemäss Art. 3 der kantonalen Submissionsverordnung für ein freihändiges Verfahren der Provisorien vorlagen. Eine Stellungnahme der Regierung zu den Vorwürfen blieb in besagtem Medienbericht aus, stattdessen nahm die Verwaltung Stellung.
Aus diesem Grund bitten die Unterzeichnenden die Regierung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Weshalb äusserte sich die Regierung im Rahmen der oben erwähnten Berichterstattung nicht zur Frage der freihändigen Vergabe der Konvikt-Provisorien?
2. Wie stellt sich die Regierung zu den Vorwürfen des Vergabeexperten Prof. Hettich, der die Rechtmässigkeit der freihändigen Vergabe zur Erstellung und Miete der Provisorien im Zusammenhang mit der Konviktsanierung anzweifelt?
3. Wie häufig wurden in den vergangenen fünf Jahren kantonale Aufträge mittels Berufung auf Ausnahmebestimmungen im freihändigen Verfahren vergeben, obschon die zulässige Auftragssumme überschritten war? Welche konkreten Aufträge waren davon allenfalls betroffen und wie wurde die freihändige Vergabe begründet?
4. Gedenkt die Regierung bei künftigen Aufträgen im Umfang von mehr als 300'000 Franken die Auslegung der Ausnahmebestimmungen für das freihändige Verfahren enger zu fassen?
5. Teilt die Regierung die Auffassung, dass eine grosszügige Auslegung der Ausnahmebestimmungen für eine Vergabe im freihändigen Verfahren (wie im Falle der Konvikt-Provisorien) Wettbewerb und Innovation hemmt und das Risiko einer nicht tolerierbaren Begünstigungspolitik einzelner Firmen durch den Kanton befördert?
Pontresina, 13. Juni 2019
Wilhelm, Bigliel, Bettinaglio, Atanes, Baselgia-Brunner, Cahenzli-Philipp, Caluori, Caviezel (Chur), Della Cà, Deplazes (Chur), Dürler, Felix, Flütsch, Gasser, Hofmann, Holzinger-Loretz, Horrer, Kappeler, Locher Benguerel, Müller (Susch), Müller (Felsberg), Niggli (Samedan), Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Perl, Preisig, Rettich, Rutishauser, Schwärzel, Stiffler, Thöny, von Ballmoos, Waidacher, Widmer (Felsberg), Pajic