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Session: 14.06.2019

Wie bereits angekündigt, wird die SVP Fraktion in den kommenden Monaten unterschiedliche Aufträge unter dem Titel «Für ein gutes Klima in Graubünden» einreichen. Die SVP Fraktion versteht hierbei unter einem guten Klima nicht nur die Ökologie, sondern eben auch die Ökonomie und somit die lokale Wirtschaft und die Interessen der Bevölkerung. Was gibt es hier im Einklang besseres als Urlaub im eigenen, sehr schönen Land?

Der Steuerabzug für Ferien in der Schweiz ist eine schnelle, machbare Lösung mit grosser Wirkung: Durch mögliche Steuerabzüge aufgrund in der Schweiz verbrachter Urlaube können diese Urlaube wieder attraktiver gemacht und fossile Ressourcen für weite Reisen eingespart werden. Wesentlich ökologischer als Urlaub in einem weit entfernten Land und wesentlich ökonomischer als das Geld ausserhalb der Schweiz zu investieren.

Die Steuerausfälle selbst halten sich nach unserer Ansicht in Grenzen, da Unternehmen aufgrund einer besseren wirtschaftlichen Lage dazu in der Lage sein werden, höhere Beträge an Steuern abzuliefern. Wir haben es an unserer Landsession 2019 in Pontresina gehört. Wir haben Probleme bei der Auslastung unserer Hotels im Kanton. Auch hier werden wir einen positiven Effekt erzielen.

Die Regierung wird beauftragt, dem Grossen Rat eine Vorlage für einen Steuerabzug für touristische Aufenthalte in der Schweiz zu unterbreiten.

Pontresina, 14. Juni 2019

Koch, Favre Accola, Brandenburger, Della Cà, Dürler, Gort, Hug, Salis, Weber, Renkel

Antwort der Regierung

Der Fraktionsauftrag zielt auf eine Förderung von Ferien in der Schweiz und will dieses Ziel mittels eines Steuerabzuges erreichen. Es würde sich dabei um einen allgemeinen Abzug handeln.

Das harmonisierte Bundessteuerrecht regelt den Bereich der allgemeinen Abzüge abschliessend. So zählt Artikel 9 Absatz 2 Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG, SR 642.14) die zulässigen allgemeinen Abzüge auf und hält in Absatz 4 ausdrücklich fest, dass andere Abzüge nicht zulässig sind. Die Kantone können damit keinen Abzug für die Förderung von Ferien in der Schweiz einführen; dieser würde sich als bundesrechtswidrig erweisen und dürfte von der mit dem Vollzug des Steuergesetzes betrauten Steuerverwaltung nicht angewendet werden.

Es sprechen aber auch andere Gründe gegen den geforderten Steuerabzug für Ferien in der Schweiz. Es handelt sich dabei um eine Lenkungsmassnahme, mit welcher aus Klimaüberlegungen die Wahl der Feriendestination beeinflusst werden soll. Die Regierung hat Lenkungsmassnahmen im Steuerrecht immer abgelehnt und sieht keine Veranlassung, von diesem Grundsatz abzuweichen. Das Steuerrecht ist aufgrund der progressiven Tarife sowie des steuerfreien Existenzminimums nicht geeignet, um eine Lenkungswirkung zu erzielen. Die Kosten von Lenkungsmassnahmen im Steuerrecht würden nicht budgetiert, in der Staatsrechnung nicht ausgewiesen und nicht anderweitig ermittelt. Die Massnahme würde nie hinsichtlich der Wirksamkeit überprüft und in einem vom Grossen Rat beschlossenen Sparpaket wohl auch nie hinterfragt. Zudem bezweifelt die Regierung, dass der geforderte Abzug überhaupt eine Lenkungswirkung erzielen würde.

Auch die praktische Umsetzung spricht deutlich gegen diesen Abzug. Auf der einen Seite wäre eine verfassungskonforme Definition der "touristischen Aufenthalte in der Schweiz" kaum zu finden. Müssten alle Ferien in einem Kalenderjahr in der Schweiz verbracht werden oder nur die Hauptferien und sind Ferien in einem entfernten Landesteil der Schweiz wirklich ökologischer als im nahen Ausland? Eine Kontrolle des Abzuges wäre praktisch nicht möglich, weshalb erhebliche Mindereinnahmen resultieren könnten.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag abzulehnen.

21. August 2019