Navigation

Inhaltsbereich

Session: 30.08.2019

Die Sprachvielfalt ist ein besonderes Kulturgut des Kantons Graubünden. In Artikel 3 der Kantonsverfassung ist die Gleichwertigkeit der drei Kantonssprachen Italienisch, Romanisch und Deutsch verankert. Die Dreisprachigkeit präsentiert ein Alleinstellungsmerkmal und spiegelt die Diversität unseres Kantons wider. Dennoch ist es heute im Kantonsparlament oft nicht selbstverständlich sich in seiner Muttersprache ausdrücken zu können, ohne dadurch eine klare Benachteiligung zu erfahren. Dieser Zustand stellt eine Diskriminierung des Italienischen und Romanischen dar. Während andere mehrsprachige Kantone die Parlamentsdebatten übersetzen, steht dieses Angebot im Bündner Grossrat nicht zur Verfügung. Im Bericht zur Sprachförderung des Bundes wurde ebenfalls bemängelt, dass die Kantonsregierung ihren Auftrag hinsichtlich Sprachenvielfalt bestenfalls mangelhaft wahrnimmt. Auf politischer Ebene hinkt der Kanton Graubünden seiner Verantwortung in der Sprachförderung hinterher und ist gefordert Massnahmen umzusetzen.

In der auswärtigen Grossratssession 2019 in Pontresina wurde die Thematik der Simultanübersetzung breit diskutiert. Es wurde überparteilich festgehalten, dass dieses Hilfsmittel die Sprachdiskriminierung nicht auflöst, jedoch ein Schritt in Richtung Sprachgleichwertigkeit wäre. Während der Debatte wurden zudem Voten laut, welche nach der Wirkung der Simultanübersetzung gefragt haben. Sowohl konkrete Wirkung als auch pragmatische Umsetzungsmodelle sind umfassend zu prüfen, um eine zielführende und finanzierbare Lösung zu realisieren.

Unsere Sprachvielfalt verdient diese fundierte Betrachtung der Simultanübersetzung. Als einzig dreisprachiger Kanton stellt sich eine passende Umsetzung komplexer dar, als im Rest des Landes, allerdings gilt es anzumerken, dass eine dreisprachige Simultanübersetzung im Parlament auf nationaler Ebene bereits umgesetzt wird. Gestützt auf Art. 50 des Grossratsgesetzes beantragen daher die Unterzeichnenden, dass eine Ad hoc Kommission eingesetzt wird, welche verschiedene pragmatische Umsetzungsvarianten einer Simultanübersetzung prüft und mögliche Umsetzungsoptionen dem Grossen Rat zur Entscheidung vorlegt.

Chur, 30. August 2019

Rettich, Cantieni, Papa, Aebli, Alig, Atanes, Baselgia-Brunner, Berther, Bettinaglio, Bigliel, Bondolfi, Brandenburger, Brunold, Buchli-Mannhart, Cahenzli-Philipp, Casty, Caviezel (Chur), Censi, Clalüna, Claus, Degiacomi, Della Cà, Deplazes (Chur), Deplazes (Rabius), Derungs, Dürler, Ellemunter, Epp, Fasani, Flütsch, Gartmann-Albin, Gasser, Geisseler, Giacomelli, Gort, Grass, Hardegger, Hefti, Hitz-Rusch, Hofmann, Holzinger-Loretz, Horrer, Jenny, Jochum, Kasper, Locher Benguerel, Loi, Maissen, Märchy-Caduff, Marti, Michael (Castasegna), Müller (Felsberg), Natter, Niggli (Samedan), Noi-Togni, Paterlini, Perl, Pfäffli, Preisig, Ruckstuhl, Rüegg, Rutishauser, Salis, Sax, Schmid, Schneider, Schwärzel, Tanner, Thomann-Frank, Thöny, Tomaschett-Berther (Trun), Ulber, von Ballmoos, Wellig, Wilhelm, Zanetti (Sent), Costa, Davaz, Engler (Surava), Federspiel, Niederreiter