Zur Vermarktung und Förderung des Tourismus vergibt der Kanton verschiedene Leistungsaufträge. Unter anderem sind der Verein Graubünden Ferien, die Geschäftsstelle Marke Graubünden sowie graubündenVIVA AG Empfänger von namhaften Geldern und verschiedenen Leistungsaufträgen. Es fällt auf, dass hierbei unter verschiedenen Rechtsgefässen immer wieder die gleichen Personen in Erscheinung treten und beauftragt werden. Verschiedene Verschachtelungen von Vereinen und Unternehmungen mit dem gleichen oder mit einem ähnlichen Auftrag bergen jedoch die Gefahr von Intransparenz, Unübersichtlichkeit, erschwerter Führbarkeit, Abhängigkeiten und komplizierter Kontrolle von öffentlichen Geldern. Auch stellt sich hierbei die Frage, ob im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens die erforderlichen Usanzen eingehalten werden (Vergaberecht). Hinzu kommt, dass im Speziellen Graubünden Ferien neu Services anbietet, die Dienstleister aus der Privatwirtschaft konkurrenzieren.
Bei der Zusage von Geldern über das Budget fehlt dem Grossen Rat folglich der Überblick wie auch die Steuerung der vom Kanton Graubünden vergebenen (Leistungs-)Aufträgen. Überdies ist die Gesamtstrategie nicht (mehr) erkennbar. Auch ist unklar, ob die Richtlinien des Kantons in Corporate Governance Fragen eingehalten werden.
Es stellt sich daher die Frage, ob nicht die Strukturen vereinfacht, der Überblick verbessert, die Leistungsaufträge konkreter und letztlich ob nicht die Strategie überdacht werden muss.
Die Unterzeichnenden beauftragen die Regierung:
1. Die heutigen Strukturen im und ausserhalb des AWT zu hinterfragen, die Corporate Governance zu überprüfen, die Vergabe von Leistungsaufträgen und weiteren Aufträgen zu hinterfragen und die Finanzflüsse zu beleuchten.
2. Die Strategie zu schärfen und eine Auslegeordnung mit Optimierungsmassnahmen vorzulegen, mit dem Ziel eines klaren Überblicks der Zusammenarbeit des AWT mit touristischen Partnern, Transparenz in der Vergabe von Leistungsaufträgen und weiteren Aufträgen sowie Klarheit bei den Finanzflüssen zu schaffen.
3. Die Punkte 1 und 2 in einem Bericht zu Handen des Grossen Rates aufzuzeigen.
Chur, 4. Dezember 2019
Stiffler, Cavegn, Horrer, Aebli, Atanes, Berweger, Bigliel, Caluori, Cantieni, Casty, Caviezel (Chur), Censi, Claus, Della Cà, Deplazes (Chur), Ellemunter, Engler, Felix, Flütsch, Föhn, Gartmann-Albin, Geisseler, Gort, Grass, Hardegger, Hartmann-Conrad, Hefti, Hitz-Rusch, Hofmann, Holzinger-Loretz, Jenny, Jochum, Kasper, Kienz, Kohler, Kunfermann, Kunz (Fläsch), Kunz (Chur), Kuoni, Lamprecht, Marti, Michael (Castasegna), Mittner, Müller (Felsberg), Natter, Niggli (Samedan), Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Papa, Paterlini, Perl, Pfäffli, Ruckstuhl, Rüegg, Rutishauser, Schutz, Tanner, Thomann-Frank, Thür-Suter, Ulber, von Ballmoos, Waidacher, Weidmann, Widmer (Felsberg), Widmer-Spreiter (Chur), Wilhelm, Zanetti (Sent), Zanetti (Landquart), Padrun-Valentin, Pajic, Renkel, Spadarotto, Tschudi