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Session: 11.02.2020

Unbestrittenermassen müssen die erneuerbaren Energien in der Schweiz in den nächsten Jahren massiv ausgebaut werden, damit der Wegfall der Atomenergie einigermassen kompensiert werden kann und nicht eine massive Auslandsabhängigkeit entsteht. Insbesondere ist die Stromproduktion im Winter stark zu erweitern. Der vom Grossen Rat überwiesene Auftrag Gasser betreffend mehr PV-Winterstrom für Graubünden fordert deshalb auch, mittels Förderung von Photovoltaikanlagen die Winterstromlücke zu schliessen.

Infrastrukturanlagen des Kantons, insbesondere Anlagen des Tiefbauamtes, scheinen in diesem Zusammenhang ein grosses Potenzial zu haben. Beispielsweise sind zu nennen: Freiräume von Stützkonstruktionen von Strassen, Mauern entlang der Kantonsstrassen, Schallschutzwände (sofern in der Nähe eines ausreichenden Stromanschlusses und gegen Süden gerichtet), Südfassaden von Hochbauten des Kantons und so weiter. Der Kanton sollte hier eine Vorbildfunktion einnehmen und die eigenen Infrastrukturen, wo immer möglich, zur Energieproduktion nutzen.

Die Unterzeichnenden fragen die Regierung an, ob sie gewillt ist:

a)     zukünftig bei allen Infrastrukturvorhaben und Hochbauten die Installation einer Photovoltaikanlage zu prüfen und zu realisieren, auch wenn die Rentabilität knapp nicht gegeben ist;

b)    eine Potenzialanalyse betreffend Photovoltaikanlagen im Rahmen der bestehenden Infrastrukturanlagen in Auftrag zu geben und wenn ja;

c)     daraufhin Machbarkeitsstudien in Auftrag zu geben und schliesslich gemäss einer Prioritätenliste umzusetzen.

Chur, 11. Februar 2020

Cantieni, Bigliel, Rettich, Alig, Atanes, Berweger, Bettinaglio, Bondolfi, Brunold, Buchli-Mannhart, Cahenzli-Philipp, Caluori, Casutt-Derungs, Cavegn, Caviezel (Chur), Degiacomi, Della Cà, Deplazes (Chur), Deplazes (Rabius), Ellemunter, Epp, Fasani, Felix, Florin-Caluori, Gartmann-Albin, Gasser, Geisseler, Hartmann-Conrad, Hefti, Hofmann, Horrer, Kappeler, Kienz, Kohler, Kunfermann, Loepfe, Maissen, Märchy-Caduff, Marti, Müller (Felsberg), Natter, Niggli-Mathis (Grüsch), Perl, Pfäffli, Preisig, Rüegg, Rutishauser, Sax, Schmid, Stiffler, Thür-Suter, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), von Ballmoos, Widmer (Felsberg), Widmer-Spreiter (Chur), Wilhelm, Zanetti (Sent), Costa, Flütsch (St. Antönien), Gaupp, Spadarotto, Stieger

Antwort der Regierung

Die Regierung teilt die Meinung, dass mit Solarenergieproduktion an Hochbauten und Infrastrukturanlagen des Kantons ein Beitrag zur Erreichung der energiepolitischen Ziele von Bund und Kanton geleistet werden kann. Mit der Umsetzung des Auftrags Joos aus dem Jahre 2012 betreffend Erarbeitung eines Solarkatasters für Graubünden (GRP 2012 648) wurde ein Produktionspotenzial der kantonseigenen Bauten von 1,3 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr ermittelt. Das Hochbauamt hat im Jahr 2015 zudem eine Solar-Potenzialanalyse für die Dächer der kantonseigenen Hochbauten erstellt. Auf kantonseigenen Hochbauten stehen heute elf Photovoltaik (PV)-Anlagen mit einer Jahresproduktion von 1,2 GWh in Betrieb. Angestrebt wird dabei, dass der produzierte Strom in erster Linie für den Eigenbedarf genutzt wird. Eine andere Ausgangslage zeigt sich bei den Infrastrukturanlagen im Strassenbereich. Einerseits gilt es zu berücksichtigen, dass PV-Anlagen den Strassenbetrieb und -unterhalt nicht beinträchtigen dürfen, andererseits fehlt weitgehend eine Eigenstromverwendungsmöglichkeit und die Anbindung an das elektrische Netz ist nicht immer gegeben. Während bei TBA-Stützpunkten sowie Werkhöfen (auch in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Strassen ASTRA) Projekte realisiert wurden oder in Planung sind, sind an strassennahen Infrastrukturen wie Stützkonstruktionen etc. bislang keine PV-Anlagen installiert oder projektiert.

Zu Frage 1: Der Kanton nimmt im Rahmen des Ausbaus der Produktion von erneuerbaren Energien eine aktive Rolle ein. Im Zusammenhang mit Neubauten und Instandsetzungen prüft das Hochbauamt bereits heute und seit vielen Jahren die Installation von Photovoltaik (PV)-Anlagen. Aufgrund der heutigen Rahmenbedingungen können Anlagen an geeigneten Standorten wirtschaftlich betrieben werden. Die Regierung ist überdies gewillt, die Möglichkeiten für PV-Anlagen auch bei Strassenbauvorhaben näher zu prüfen, soweit es Strassenabschnitte betrifft, die für den Betrieb elektrische Energie benötigen (namentlich Tunnel und Galerien). Ist Potenzial vorhanden und die Machbarkeit gegeben, sollen künftig PV-Anlagen realisiert werden, wobei die Wirtschaftlichkeit der Anlagen aus Sicht der Regierung gegeben sein muss.

Zu Frage 2: Für die kantonseigenen Hochbauten liegen entsprechende Potenzialabklärungen vor. Aufgrund der erwähnten Ausgangslage wird eine umfassende Potenzialanalyse betreffend Photovoltaikanlagen bei bestehenden Infrastrukturanlagen nicht als zielführend erachtet. Das Potenzial für die Realisierung von PV-Anlagen im Strassenperimeter soll aber wiederum bei jenen Strassenabschnitten systematisch eruiert werden, wo der Strassenbetrieb oder ihm verwandte Nutzungen elektrische Energie benötigen. Der Kanton wird entsprechende Abklärungen veranlassen.

Zu Frage 3: Für die kantonseigenen Hochbauten liegt eine entsprechende Priorisierung vor, welche die Objektstrategie der einzelnen Bauten im Rahmen der Immobilienstrategie berücksichtigt. Die Umsetzung weiterer PV-Anlagen an bestehenden Hochbauten gestützt auf diese Priorisierung ist vorgesehen. Können im Rahmen der erwähnten Abklärungen (siehe Frage 2) für die Stromproduktion geeignete Standorte bei Infrastrukturanlagen im Strassenbereich eruiert werden, so erachtet die Regierung die Erstellung von Machbarkeitsstudien und die Realisierung von Anlagen durch den Kanton ebenfalls als sinnvoll. Zeigen private Investoren Interesse an der Realisierung von PV-Anlagen an anderen als den genannten Strassenabschnitten, wird das Tiefbauamt entsprechende Anfragen prüfen und bei ausgewiesener Machbarkeit die Strasseninfrastrukturanlagen für die Stromproduktion zur Verfügung stellen.

29. April 2020