Den Medien kommt in einem demokratischen Staat eine wichtige Aufgabe zu. Sie nehmen nicht nur eine Informationspflicht wahr, sondern spielen eine zentrale Rolle für das Funktionieren unserer Demokratie. Sie sind systemrelevant und unverzichtbar. Im Kanton Graubünden beleben sie zusätzlich die Regionen und fördern die Mehrsprachigkeit.
Die Bündner Medien haben in der aktuellen Krise einen deutlich gesteigerten Bedarf am Service public abgedeckt. Das Bedürfnis nach zuverlässigen Informationen sowie auch einem öffentlichen Diskurs über behördliche Massnahmen war und ist nach wie vor stark erhöht. Die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, dass die Bündner Medien für unseren Kanton demokratierelevant sind. Ohne ihre Arbeit wäre die Bevölkerung in unserem dreisprachigen Kanton weitaus schlechter informiert gewesen.
Im Gegensatz zu anderen Branchen lässt sich die Krise bei den Bündner Medien nicht durch die Anordnung von Kurzarbeit bewältigen. Im Gegenteil: Journalistische Ressourcen wurden und werden verstärkt gebraucht.
Die Werbeeinnahmen der Schweizer Medien sind demgegenüber seit Mitte März stark rückläufig. Sowohl die Printmedien als auch die elektronischen Medien Radio und TV und die Online-Portale verzeichneten seit Ende März Rückgänge von 50% bis 75% der erwarteten Werbeeinnahmen. Branchenexperten gehen davon aus, dass die Verluste der vergangenen drei Monate nicht mehr kompensiert werden können. Wegen der fortdauernden wirtschaftlichen Schwierigkeiten in den nächsten Monaten werden sich die Verluste noch deutlich erhöhen. Auch in Graubünden sind die Werbeeinnahmen stark eingebrochen. Diese Entwicklung wird in Graubünden anhalten, zumal die Finanzierung über Werbeeinahmen angesichts der regionalen und sprachlichen Fragmentierung zusätzliche Schwierigkeiten bereitet. Ohne Soforthilfe ist das Überleben von Bündner Zeitungen und Online-Newsplattformen in Frage gestellt. Es ist offensichtlich, dass ein Verlust von Bündner Medien kaum mehr kompensiert würde. Die Bündner Medienlandschaft wäre nachhaltig geschädigt.
Der Bund hat zwar Hilfe in Aussicht gestellt. Die vom Bund beschlossenen Unterstützungsmassnahmen für die privaten Medien dienen in erster Linie den Radio- und Fernsehstationen. Die aktuell geförderten abonnierten Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse werden ab dem 1. Juni 2020 während sechs Monaten im Tageskanal der Post kostenlos zugestellt. Zeitungen hingegen, die mittels Frühzustellung zugestellt werden – das sind in Graubünden eine Mehrheit der abonnierten Exemplare – erhalten vom Bund keine kurzfristige Soforthilfe.
In Ergänzung zur Bundeshilfe und subsidiär zu allfälligen weiteren Massnahmen des Bundes soll der Kanton Graubünden deshalb den Bündner Medien mit tagesaktuellem Informationscharakter (Zeitungen / Online-Plattformen) eine kurzfristige Soforthilfe leisten, um weiterhin eine qualitativ hochstehende Berichterstattung zu gewährleisten und um den Erhalt der Arbeitsplätze, wenn nicht gar ihr Überleben zu sichern. Diese gezielten Sofortmassnahmen sollen ergänzend und subsidiär zu den vom Bund getroffenen Massnahmen verordnet werden.
Zu diesem Zweck beauftragen die Unterzeichnenden, dass die Regierung als Massnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus im Bereich der Bündner Medien ein à-fonds-perdu-Beitrag in der Höhe von maximal 1.5 Mio. Franken bereitstellt. Aufgrund der Dringlichkeit soll die Regierung schnellstmöglichst handeln. Für die Gewährung von Beiträgen sind folgende Bedingungen zu erfüllen (analog Massnahmenpakete in anderen Kantonen, beispielsweise Kanton Freiburg):
a. Empfängerkreis: Ein Gesuch stellen können Zeitungsverleger und Betreiber von regionalen Online-Newsplattformen:
I. mit Firmensitz im Kanton Graubünden und einer Leserschaft, die sich zu über 80% aus Bündner Leserinnen und Lesern zusammensetzt;
II. deren Tätigkeit durch die Auswirkungen von COVID-19 erheblich beeinträchtigt wurde;
III. die eine Finanzhilfe des Staats benötigen, um den Erhalt der Arbeitsplätze, wenn nicht gar das Überleben der verlegten Zeitungen und ihrer Online-Plattformen, zu gewährleisten.
b. Gegenstand der Finanzhilfe: Der Beitrag des Staats deckt einen Teil des Umsatzverlusts ab.
c. Umfang der Finanzhilfe: Der Staat übernimmt maximal 50% der gegenüber der Vorjahresperiode eingebüssten Werbeeinnahmen nach Kompensation allfälliger Mehreinnahmen aus dem Verkauf zusätzlicher Abonnemente. Der Empfänger unterliegt einer Auskunftspflicht für die notwendigen Informationen.
d. Einmaliges Gesuch: Ein Empfänger kann nur ein Gesuch stellen, das für alle auf dem Kantonsgebiet herausgegebenen und verteilten Zeitungen gilt.
e. Dauer: 1. März bis 31. Dezember 2020.
Chur, 19. Juni 2020
Cavegn, Hofmann, Crameri, Berther, Brunold, Buchli-Mannhart, Cahenzli-Philipp, Caluori, Cantieni, Deplazes (Chur), Epp, Fasani, Gartmann-Albin, Gasser, Horrer, Kunfermann, Loepfe, Maissen, Michael (Donat), Perl, Preisig, Rettich, Ruckstuhl, Rutishauser, Sax, Schmid, Schwärzel, Tomaschett (Breil), Ulber, von Ballmoos, Wilhelm, Giudicetti, Pajic