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Session: 19.06.2020

Auf Basis der Antwort der Regierung vom 30. April 2020 auf die Anfrage Derungs betreffend Veröffentlichung DNA-Proben bei Wölfen vom 12. Februar 2020 beauftragen die Unterzeichnenden die Regierung wie folgt:

  1. Die Regierung fordert die detaillierten Ergebnisse der DNA-Analysen des Forschungslabors der Universität Lausanne ein.
  2. Die Regierung beauftragt ein zweites unabhängiges Labor im Sinne einer Zweitmeinung mit der Überprüfung der Ergebnisse aus den DNA-Analysen des Forschungslabors der Universität Lausanne. Diese Überprüfung muss auch die Referenzdaten des Ausgangstiers für die Feststellung der Rassenreinheit umfassen.
  3. Die detaillierten Ergebnisse der DNA-Analysen wie auch die Resultate der Zweitmeinung werden der Öffentlichkeit auf geeignete Weise zugänglich gemacht.

Chur, 19. Juni 2020

Derungs, Hefti, Brunold, Alig, Berther, Brandenburger, Cantieni, Crameri, Deplazes (Rabius), Epp, Fasani, Flütsch, Hohl, Hug, Kunfermann, Mittner, Müller (Susch), Niggli (Samedan), Niggli-Mathis (Grüsch), Sax, Schneider, Tomaschett (Breil), Ulber, Zanetti (Landquart)

Antwort der Regierung

Die im Zusammenhang mit dem Wolfsmanagement anfallenden genetischen DNA-Proben von Wölfen lässt das Bundesamt für Umwelt (BAFU) im Forschungslabor der Universität Lausanne untersuchen. Dieses Labor arbeitet stets nach dem neuesten Stand der wissenschaftlichen Technik. Somit wird sichergestellt, dass die modernste zurzeit verfügbare Methodik angewandt wird und die Interpretation der Laborergebnisse mit dem notwendigen populationsgenetischen Hintergrundwissen erfolgt. Im Januar 2019 wurden die genetischen Daten der ersten 115 in der Schweiz nachgewiesenen Wölfe in der angesehenen wissenschaftlichen Zeitschrift "Scientific Reports" von Nature publiziert, nachdem sie den vollständigen Peer-Review-Prozess durch anerkannte Genetiker durchlaufen hatten (Peer-Review: Verfahren zur Qualitätssicherung einer wissenschaftlichen Arbeit oder eines Projekts durch unabhängige Gutachter aus dem gleichen Fachgebiet). In Bezug auf die Zitierung rangiert dieses Journal weltweit an siebter Stelle. Die Studie sowie weitergehende Infos sind öffentlich zugänglich. Angesichts des hohen wissenschaftlichen Niveaus dieser Übersichtsarbeit, die auf 3400 Proben aufbaut, schiesst die Forderung nach erneuter Analyse derselben durch ein weiteres europäisches Labor über das Ziel hinaus. Diese wissenschaftlichen Ergebnisse stellen eine ausgewiesene und solide fachliche Grundlage für das Monitoring dar. Weiter ist anzumerken, dass die Diskussion um die Wolfshybriden im jetzigen Zeitpunkt in den Hintergrund getreten ist und zum besseren Verständnis der sich laufend weiter entwickelnden Situation nur in bescheidenem Mass nutzbringend ist.

Zu Punkt 1: Wie die Regierung bereits mit Beschluss vom 28. April 2020 (Prot. Nr. 343) festgehalten hat, ist der Zugang zu den Ergebnissen der DNA-Proben von Wölfen in der Schweiz nicht eingeschränkt. Die Informationen zu den verschiedenen Analyseprozessen werden im Rahmen der Akkreditierung eines Referenzlabors aufgezeichnet und hinterlegt. Die Interpretation der einzelnen Ergebnisse setzt Fach- und Hintergrundwissen voraus. Die wissenschaftliche Studie über die Wolf-Hund-Hybridisierung der Schweizer Wölfe der Universität Lausanne im Auftrag des BAFU aus dem Jahr 2018 ist ebenfalls öffentlich zugänglich.

Zu Punkt 2: Angesichts der untergeordneten Relevanz einer weiteren Überprüfung der wissenschaftlich publizierten Erkenntnisse erachtet die Regierung eine erneute Prüfung der bereits untersuchten Proben als unverhältnismässig. Vielmehr schlägt sie vor, beim BAFU die noch effizientere und umfassendere Untersuchung der aktuellen und künftigen Proben einzufordern. Auch bei einer schnelleren Untersuchung muss die Qualität der Analyse erhalten und die Aussagemöglichkeit hinsichtlich Verwandtschafts- und Hybridisierungsgrad ausgereizt werden.

Zu Punkt 3: Wird auf die erneute Überprüfung der DNA-Analysen verzichtet, erübrigt sich auch die Veröffentlichung der Resultate der Zweit- bzw. Drittmeinung. Die Ergebnisse der DNA-Proben werden in Graubünden jährlich in den Jahresberichten Wolf publiziert und regelmässig der Arbeitsgruppe Grossraubtiere GR, der Herdenschutzkommission GR und der Jagdkommission eröffnet. Zudem werden die Ergebnisse an den zahlreichen öffentlichen Informationsanlässen zum Thema Wolf präsentiert (z.B. F07 und M30, die Elterntiere des Calandarudels).

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag wie folgt abzuändern:

Die Regierung beauftragt das Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität, beim BAFU eine effizientere Analyse der genetischen Proben von Wölfen einzufordern, wobei die Aussagemöglichkeiten hinsichtlich Verwandtschaft und Hybridisierungsgrad ausgereizt werden müssen. Die offensive Kommunikation der Ergebnisse wird weitergeführt.

3. September 2020