Für die Sanierung des Arosertunnels der RhB wurde ein Auftrag nach GATT/WTO-Richtlinien ausgeschrieben. Es sind mehrere Offerten eingegangen. Die Angebote wurden auf Vollständigkeit geprüft und nach Zuschlagskriterien bewertet. Schlussendlich standen 2 Angebote zur Auswahl, welche beide bezüglich des Preises und den Zuschlagskriterien praktisch gleichwertig waren.
1 Rang: Heitkamp Construction Swiss GmbH, 6036 Dierikon CHF 22'423’133.75 (100%) 26.58 Punkte
2 Rang: ARGE IARO, c/o Lazzarini AG, 7000 Chur CHF 22'543’609.10 (100.5%) 26.56 Punkte
Differenz CHF 120’475.35
Die Gewichtungsfaktoren wurden bei Ausschreibung und Vergabe wie folgt festgelegt:
Preis 60%
Technischer Bericht 25%
Bauablauf/Bauprogramm 10%
Schlüsselpersonen 5%
Bei der Firma Heitkamp handelt es sich um ein vollständig zu einem russischen Baukonzern (Renaissance Group) gehörenden Domizilgebilde, welches einem türkischen Milliardär gehört. Die Firma ist in der Schweiz seit einiger Zeit im Tunnelbau tätig und verfügt über ausreichende Kapazitäten und Know-how.
An der ARGE IARO sind die Firmen Brunold AG, Arosa, Mettler Prader AG, Chur, Lazzarini AG, Chur mit 70% und die Firma Pizzaroti, Bellinzona (Mitglied GBV) mit 30% beteiligt. Sie verfügen ebenfalls über die notwendigen Fähigkeiten und Erfahrungen für die Ausführung eines Auftrages dieser Komplexität und Grösse.
Die RhB ist sehr stark vom Kanton Graubünden abhängig und eng mit ihm verknüpft. Für Betrieb und Unterhalt werden auch öffentliche finanzielle Mittel eingesetzt. Es ist deshalb höchst fraglich und unverständlich, dass eine Arbeitsvergabe dieser Grössenordnung an einem peripher gelegenen Ort an ein ausländisches Unternehmen vergeben wird. Insbesondere deshalb, weil die Preisdifferenz lediglich ein halbes Prozent beträgt.
Wenn einheimische Bauunternehmungen sozusagen vor der Haustüre einen teilweise mit öffentlichen Geldern finanzierten Auftrag in Höhe von 22 Mio. Franken bekommen und damit 30 Mitarbeitende über 3 Jahre lang beschäftigen könnten, wäre seitens der arbeitsvergebenden Verantwortlichen mehr Mut und Gesamtbetrachtung bezüglich dieses Entscheids zwingend gefordert.
Gerade in einer Zeit, in der im ganzen Land Milliarden für die Stützung der Wirtschaft ausgegeben werden, sind solche Entscheide, auch wenn sie rechtlich wahrscheinlich korrekt sind, schwer zu akzeptieren und vor allem auch für ArbeitnehmerInnen unverständlich.
Die öffentliche Hand vergibt so laufend Grossaufträge an internationale Konzerne und entzieht den Randregionen Gewinn- und Entwicklungsmöglichkeiten. Einheimische Bauunternehmungen aus dem ganzen Kanton haben aufgrund ihrer Grösse nicht die Möglichkeiten, sich wie international tätige Grosskonzerne auf der ganzen Welt um Aufträge zu bewerben. Deshalb sollten Kantonale Unternehmungen vor allem bei Grossaufträgen der öffentlichen Hand besser berücksichtigt werden. Eine Änderung der Submissionsverordnung in Bezug auf die Gewichtungsfaktoren drängt sich auf. Ebenfalls prüfenswert wäre, ob Grossaufträge ab einer gewissen Summe, welche nach bereinigter Offerte eine Preisdifferenz von weniger als 2% ausweisen, nicht zwingend an Unternehmungen aus Graubünden vergeben werden müssten. Kriterien wie regionale Verankerung und mikroökonomische Bedeutung müssen stärker gewichtet werden.
Generell wird bei Vergaben der öffentlichen Hand der Preis viel zu hoch gewichtet. Domizil, Ökologie/Ortskundigkeit (Green Deal) und weitere Aspekte werden zu geringfügig bewertet. Der Gewichtungsfaktor «Preis» wird mit 50–60% verhältnismässig hoch bewertet.
Die Unterzeichnenden fragen die Regierung an:
- Wird die Regierung jeweils über Arbeitsvergaben der RhB in dieser Grössenordnung informiert?
- Teilt die Regierung diese Interpretationen grundsätzlich?
- Sieht die Regierung Handlungsbedarf?
- Ist die Regierung bereit, die Submissionsverordnung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu überprüfen und gegebenenfalls wie gefordert anzupassen?
Chur, 19. Juni 2020
Loi, Jenny, Hohl, Aebli, Berweger, Brandenburger, Buchli-Mannhart, Caluori, Cantieni, Clalüna, Danuser, Ellemunter, Felix, Flütsch, Gasser, Grass, Gugelmann, Hardegger, Hartmann-Conrad, Hefti, Hug, Kasper, Koch, Lamprecht, Michael (Donat), Müller (Susch), Natter, Niggli (Samedan), Niggli-Mathis (Grüsch), Papa, Tanner, Ulber, von Ballmoos, Waidacher, Widmer-Spreiter (Chur), Zanetti (Sent)