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Session: 19.06.2020

Der Kanton verpflichtete sämtliche in Graubünden wohnhaften Personen mit einer Ausbildung im Pflege- und Betreuungsbereich, sich zu registrieren.

Laut Auskunft des Gesundheitsamtes sind dieser Aufforderung etwa tausend Personen nachgekommen. Das Gesundheitsamt gab an, dass ein Arbeitsverhältnis für Personen, welche sich zur Verfügung gestellt hatten, durch den Musterarbeitsvertrag des BSH (Bündner Spital- und Heimverband) geregelt worden sei, was aber offenbar nicht überall der Fall war.

Die Unterzeichnenden richten deshalb folgende Fragen an die Regierung:

  1. Wie viele der registrierten Fachpersonen wurden von den Institutionen eingestellt?
  2. Welche Vorschriften hat die Regierung diesen hierfür gemacht?
  3. Wie hat die Regierung sichergestellt, dass diese Personen tatsächlich nur im Zusammenhang mit der Pandemie eingesetzt wurden?
  4. Stand für diese Personen sowie für die übrigen Mitarbeitenden ausreichend Schutzmaterial zur Verfügung?
  5. Wie viele in der Pflege und Betreuung tätigen Personen wurden aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe vorübergehend von ihrer Arbeit mit direktem Patientenkontakt befreit?

Chur, 19. Juni 2020

Rutishauser, Widmer-Spreiter (Chur), Gasser, Baselgia-Brunner, Brandenburger, Cahenzli-Philipp, Degiacomi, Deplazes (Chur), Gartmann-Albin, Hofmann, Horrer, Müller (Felsberg), Perl, Preisig, Rettich, Thöny, Wilhelm, Pajic

Antwort der Regierung

Zu Frage 1: Die Abklärung bei den Institutionen ergab, dass diese 68 registrierte Fachpersonen eingestellt haben.

Zu Frage 2: Das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit hat für die Anstellung von registrierten Fachpersonen Musterverträge aufgesetzt und diese den Verbänden der Institutionen zur Verfügung gestellt. 

Zu Frage 3: Elektive Eingriffe waren den Spitälern grundsätzlich untersagt, was dazu führte, dass die Auslastung im stationären wie ambulanten Bereich stark zurückging. Entsprechend kann davon ausgegangen werden, dass der Einsatz von zusätzlichem Personal nur bei einem effektiven Bedarf, das heisst nicht durch den bestehenden Personalbestand abdeckbar, erfolgte (beispielsweise auf Intensivstationen). Wie die Personen im Zusammenhang mit der Pandemie eingesetzt wurden kann jedoch vom Kanton nicht abschliessend beurteilt werden.

Zu Frage 4: Auf Anfrage der Institutionen im Gesundheitswesen haben das Gesundheitsamt und das Amt für Militär und Zivilschutz Schutzmaterial rechtzeitig und in angefragter Menge zur Verfügung gestellt, sofern dieses beim Kanton vorrätig war.

Zu Frage 5: Die Abklärung bei den Institutionen ergab, dass 167 Personen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe vorübergehend von ihrer Arbeit mit direktem Patientenkontakt befreit wurden.

20. August 2020