Der Kanton verpflichtete sämtliche in Graubünden wohnhaften Personen mit einer Ausbildung im Pflege- und Betreuungsbereich, sich zu registrieren.
Laut Auskunft des Gesundheitsamtes sind dieser Aufforderung etwa tausend Personen nachgekommen. Das Gesundheitsamt gab an, dass ein Arbeitsverhältnis für Personen, welche sich zur Verfügung gestellt hatten, durch den Musterarbeitsvertrag des BSH (Bündner Spital- und Heimverband) geregelt worden sei, was aber offenbar nicht überall der Fall war.
Die Unterzeichnenden richten deshalb folgende Fragen an die Regierung:
- Wie viele der registrierten Fachpersonen wurden von den Institutionen eingestellt?
- Welche Vorschriften hat die Regierung diesen hierfür gemacht?
- Wie hat die Regierung sichergestellt, dass diese Personen tatsächlich nur im Zusammenhang mit der Pandemie eingesetzt wurden?
- Stand für diese Personen sowie für die übrigen Mitarbeitenden ausreichend Schutzmaterial zur Verfügung?
- Wie viele in der Pflege und Betreuung tätigen Personen wurden aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe vorübergehend von ihrer Arbeit mit direktem Patientenkontakt befreit?
Chur, 19. Juni 2020
Rutishauser, Widmer-Spreiter (Chur), Gasser, Baselgia-Brunner, Brandenburger, Cahenzli-Philipp, Degiacomi, Deplazes (Chur), Gartmann-Albin, Hofmann, Horrer, Müller (Felsberg), Perl, Preisig, Rettich, Thöny, Wilhelm, Pajic