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Session: 19.06.2020

Der weltweite Lockdown wird das wirtschaftliche Leben weltweit massgebend verändern. Diese Veränderungen müssen als mittelfristige Transformationen verstanden werden. Alte, traditionelle Wirtschaftszweige müssen sich dieser Transformation anpassen. Neue Geschäftsmodelle sollen als Veränderung der Wertschöpfungskette gesehen werden, um so auch in Zukunft bestehen zu können. Dies gilt insbesondere auch im Tourismus, für das produzierende Gewerbe und für die Industrie. Es gilt, unsere knappen Ressourcen zielgerichtet einzusetzen, um neue zukunftsfähige Wirtschaftszweige aufzubauen. Dazu braucht es Mut, sich von nicht innovativen Branchen zu verabschieden und in neue zu investieren.

Bringt man diesen Mut auf, eine Strukturbereinigung durchzuführen, eröffnen sich mit den frei werdenden finanziellen aber auch personellen Ressourcen grosse Chancen für den Kanton Graubünden und seine Regionen. Um möglichst schnell an diesen Veränderungen und Transformationen teilzuhaben und davon zu profitieren, wird die Regierung beauftragt:

a)     einen Wirtschaftsrat, bestehend aus innovativen Wirtschaftsvertreter unseres Kantons, zusammenzustellen (keine teuren Analysten aus dem Unterland);

b)    eine Analyse mit Szenarien zu erstellen, wie sich die Wirtschaft im Kanton mit seinen Regionen, unter Einbezug der relevanten Unternehmer entwickeln will und soll, dies unter Berücksichtigung der bereits getroffenen Massnahmen, welche darzulegen sind;

c)     wie die Rahmenbedingungen verbessert werden können;

d)    Arbeitsplätze geschaffen werden können;

e)     wie der Nachhaltigkeit Rechnung getragen wird (Nachhaltigkeit im Sinne einer ökologischen, ökonomischen und sozialen Umsetzung);

f)      Investitionsprogramm zur Unterstützung der Transformation;

g)    Teilnahme an Nationalen Programmen;

h)    Voraussetzungen in den Regionen für gesellschaftliche Trends durch Smart- und Homeoffice zu schaffen;

i)      Analysieren welche Güter künftig im Kanton produziert werden können.

Chur, 19. Juni 2020

Thomann-Frank, Loepfe, Aebli, Berweger, Brunold, Buchli-Mannhart, Caluori, Crameri, Deplazes (Rabius), Föhn, Gasser, Hardegger, Jochum, Kienz, Natter, Niggli (Samedan), Paterlini, Ruckstuhl, Sax, Schwärzel, Ulber, Widmer-Spreiter (Chur), Zanetti (Sent)

Antwort der Regierung

Der Strukturwandel ist eine Herausforderung, mit der sich die Unternehmen und der Kanton konstant auseinandersetzen. Unternehmen sind gefordert, ihre Geschäftsmodelle so auszurichten, dass den künftigen Anforderungen entsprochen werden kann. Gleichzeitig ist es eine zentrale Aufgabe des Kantons, attraktive Rahmenbedingungen für die Unternehmen zur Verfügung zu stellen, damit sich diese wettbewerbsfähig entwickeln können und neue Arbeitsplätze entstehen. Dazu benötigen Unternehmen aller Wirtschaftszweige ein rechtliches Umfeld, welches ihnen unternehmerischen Handlungsspielraum einräumt und ihnen erlaubt, ihr Geschäft zu transformieren und auf neue Kundenbedürfnisse auszurichten. 

Die COVID-19-Pandemie wird den wirtschaftlichen Strukturwandel mutmasslich beschleunigen. In diesem Zusammenhang sind auch die bereits ergriffenen Massnahmen der Regierung zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie zu sehen. Die verschiedenen COVID-19-Sofortmassnahmen des Kantons (z. B. kantonale Solidarbürgschaften, Härtefallfonds) hatten zum Ziel, das vorhandene volkswirtschaftliche Kapital angesichts des kurzfristigen Nachfrageschocks zu erhalten und den Fortbestand von Unternehmen und deren Arbeitsplätze zu sichern. Mittel- bis langfristig richtet sich der Fokus auf Massnahmen zum Umgang mit dem beschleunigten Strukturwandel und auf Massnahmen zur Stärkung der Standortattraktivität des Kantons generell. Ziel ist es, auf lange Frist einen Beitrag an die Steigerung der Innovationsfähigkeit und an die Resilienz der Unternehmen sowie an die Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur zu leisten.

Zu Punkt a und b: Zu diesem Zweck wurden im Juni 2020 die Dachorganisationen der Wirtschaft Graubünden (inkl. Graubündnerischer Baumeisterverband), das Wirtschaftsforum Graubünden sowie die Interessengemeinschaft Tourismus Graubünden mit der Erarbeitung von strategischen Grundlagen zur Entwicklung von Impulsmassnahmen für die Bündner Wirtschaft beauftragt. Weitere Wirtschafts- und Unternehmensvertreter können bedarfs- und projektspezifisch eingebunden werden. Im Rahmen dieser Arbeiten wurde bereits eine fundierte Analyse möglicher Szenarien vorgenommen. Diese Arbeiten werden entsprechend der Pandemieentwicklung laufend aktualisiert.

Zu Punkt c, d und e: Die Verbesserung der Rahmenbedingungen und die Schaffung von Arbeitsplätzen stehen im Zentrum der Überlegungen der erwähnten Impulsmassnahmen. Die vorwiegend langfristigen, strukturellen Massnahmen zielen darauf ab, die Standortattraktivität des Kantons zu steigern. Die bereits erfolgte Gründung des Technoparks Graubünden ist nur ein Beispiel dafür. Die Ausrichtung der Massnahmen nach den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit stellt für die Regierung bei der strategischen Schwerpunktsetzung eine wesentliche Richtschnur dar.

Zu Punkt f und i: Mit den Förderinstrumenten gestützt auf das Wirtschaftsentwicklungsgesetz sowie auf das Gesetz zur Förderung der digitalen Transformation verfügt der Kanton über die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zur Schaffung von finanziellen Anreizen für Investitionen der Unternehmen in die (digitale) Transformation. Massnahmen können jedoch nur gefördert werden, wenn die Unternehmen und Leistungsträger entsprechende Projekte initiieren. Der Kanton nimmt dabei eine unterstützende Rolle ein.

Zu Punkt g: Der Anschluss an Bundesmassnahmen und -programme ist gewährleistet. Beispielhaft seien an dieser Stelle die Regionalen Innovationssysteme mit der engen Verbindung zu Innosuisse oder die Ausrichtung der kantonalen Innovationsstrategie auf das Netzwerk von Switzerland Innovation erwähnt. Interessierte Unternehmen mit aussichtsreichen Vorhaben werden bei der Einbindung in nationale Netzwerke und Programme unterstützt.

Zu Punkt h: Mit dem von der Regierung im November 2018 verabschiedeten Förderkonzept «Ultrahochbreitband Graubünden» wurde die Voraussetzung für die bedarfsgerechte Erschliessung und die Entwicklung regionalwirtschaftlich bedeutender Arbeitsformen geschaffen. 

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag wie folgt abzuändern:

Die Regierung koordiniert zur Beantwortung dieser Fragen und zur Entwicklung möglicher Lösungsansätze einen Austausch zwischen Bündner Unternehmerinnen und Unternehmern. Dabei sollen unternehmerische Potenziale infolge der Coronapandemie (z. B. die Verlängerung von Wertschöpfungsketten durch überbetriebliches Insourcing) evaluiert, priorisiert und allfällige geeignete Trägerschaften geprüft werden.

7. September 2020