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Session: 28.08.2020

Während der Coronakrise wurde Armut sichtbar, auch in der reichen Schweiz. Menschen standen Schlangen vor Suppenküchen, Papiertaschen gefüllt mit Lebensmittel wurden von Freiwilligen verteilt, und Hilfswerke bauten rasch und flexibel Verteilnetze auf. Die Krise trifft die Ärmsten am härtesten, auch in Graubünden.

Laut Bundesstatistik (Stand 2018) ist in der Schweiz jede zwölfte Person arm, eine weitere Million Menschen leben in prekären Verhältnissen, also knapp über der Armutsgrenze. Über die Jahre 2015 bis 2018 wurden 20,6% der Schweizer Wohnbevölkerung mindestens einmal als armutsgefährdet eingestuft. https://www.bfs.admin.ch

Die Folgen sind vielfältig und für die Betroffenen sowie für die Gesellschaft weitreichend. Kinder aus armutsbetroffenen Familien haben Nachteile beim Start ins Leben und später schlechtere Bildungschancen. Weiter ist Armut ein Gesundheitsrisiko, «Armut macht krank», wie in der Antwort auf die Anfrage Caviezel im Juni 2020 ausgeführt wird. Armut ist leider vererbbar: Kinder von armutsbetroffenen Personen haben aufgrund des schwierigen Starts ins Leben, der geprägt ist von mangelnder Förderung, schlechterer Ernährung sowie psychisch belastenden Situationen von Anfang an weniger Chancen als Kinder aus Haushalten mit besseren monetären Ressourcen. Dies führt oft zu lebenslangen Benachteiligungen und zu sozialer Ausgrenzung.

Dieser Kreislauf muss mit einer wirksamen Armutsprävention und Armutsbekämpfung durchbrochen werden.

Dazu braucht es zuverlässigeres Wissen über die Armut und deren Ursachen. Datengrundlagen und eine Analyse über die Situation Armutsbetroffener im Kanton sind unabdingbar und schaffen handlungsrelevantes Wissen für eine gezielte Bekämpfung und Prävention von Armut. Dabei geht es nicht nur um die Frage, wie viele Personen armutsbetroffen sind, sondern um Aussagen zu folgenden, nicht abschliessenden Fragen: Welche Einflussfaktoren wirken auf die finanzielle Lage der Einwohnerinnen und Einwohner? Welche Personen sind gefährdet und warum? Welche Strukturen begünstigen Armut? Welche Risikogruppen gibt es im Kanton?

Auf diesen Grundlagen können wirksame und zielgerichtete Massnahmen formuliert und ergriffen und deren Wirkung in regelmässigen Abständen überprüft werden.

Aus diesen Überlegungen fordern die Unterzeichnenden die Regierung auf

  1. Die Situation Armutsbetroffener im Kanton Graubünden dem Grossen Rat in einem Bericht (Sozialbericht) darzulegen.
  2. Massnahmenfelder zur Armutsbekämpfung aufzuzeigen.
  3. Ein Monitoring über Armut zu führen und die Wirksamkeit der Massnahmen in periodischen Abständen zu überprüfen.
Chur, 28. August 2020

Cahenzli-Philipp, Caviezel (Davos Clavadel), Della Vedova, Atanes, Baselgia-Brunner, Brunold, Caluori, Cantieni, Casutt-Derungs, Caviezel (Chur), Crameri, Degiacomi, Föhn, Gartmann-Albin, Hardegger, Holzinger-Loretz, Maissen, Müller (Felsberg), Papa, Perl, Preisig, Rettich, Ruckstuhl, Rutishauser, Schwärzel, Thomann-Frank, Tomaschett-Berther (Trun), von Ballmoos, Widmer-Spreiter (Chur), Wilhelm, Zanetti (Landquart), Bürgi-Büchel, Spadarotto, Tomaschett (Chur)

Antwort der Regierung

Zu Punkt 1: Die Regierung anerkennt das Anliegen einer Armutsberichtserstattung. Zuverlässiges Wissen über Armut und deren Ursachen sind unabdingbar für die Prävention und die Bekämpfung von Armut.

Eine umfassende Sozialberichterstattung (Armutsbericht) wurde im Rahmen der Erarbeitung des Regierungsprogramms 2021-2024 geprüft, jedoch zugunsten anderer Themenfelder aus dem Sozialbereich (ES 2.2 Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, ES 4.3 Förderung der Familienfreundlichkeit) mit tieferer Priorität bewertet. Den Ausschlag dafür gaben einerseits die beschränkten finanziellen und personellen Ressourcen sowie die grosse Anzahl laufender strategischer Projekte im Sozialamt (z. B. kantonales Programm Kinder- und Jugendpolitik, kantonale Strategie Sucht, familienergänzende Kinderbetreuung, Digitalisierung der Prozesse zwischen Gemeinden und Kanton im Sozialhilfebereich) und andererseits die bereits heute umfassend vorhandenen Daten zur Armutssituation in Graubünden.

Der Kanton Graubünden führt mit dem Bundesamt für Statistik (BFS) seit dem Jahr 2009 die Sozialhilfestatistik als Vollerhebung durch. Die Ergebnisse der jährlichen Erhebung werden zwischen Vertreter und Vertreterinnen des BFS und des Sozialamts jährlich besprochen. Insbesondere kantonale Auffälligkeiten werden dabei vertieft analysiert. Im Rahmen einer jährlichen Medienmitteilung wird die Sozialhilfestatistik kommuniziert und jeweils ein Thema aufgearbeitet und präsentiert. Schwerpunkte in den letzten Jahren waren die Struktur der Sozialhilfebeziehenden sowie Kinder und Jugendliche in der Sozialhilfe.

Zu Punkt 2: Im Rahmen des "Nationalen Programms zur Prävention und Bekämpfung von Armut 2014–2018" (heute Nationale Plattform gegen Armut) wurden verschiedene Studien und Berichte zur Armut in der Schweiz erstellt. Dieses fundierte Wissen zu vier Handlungsfeldern im Bereich der Armutsprävention und –bekämpfung (Bildung, soziale und berufliche Integration, Lebensbedingungen, Monitoring) fliesst in die Praxis ein. Die Definition weiterer Massnahmenfelder auf kantonaler Ebene ist nicht vorgesehen.

Zu Punkt 3: Sowohl auf nationaler als auch auf kantonaler Ebene laufen derzeit verschiedene Projekte, welche in den nächsten Jahren die Informationsgrundlage im Bereich der Armut weiter verbessern werden. Auf kantonaler Ebene wird durch das Sozialamt eine neue Fallführungssoftware eingeführt. Diese soll einen digitalen Datenaustausch zwischen Gemeinden, Kanton, Klientinnen und Klienten ermöglichen, einen effizienteren Ablauf gewährleisten und zeitnah eine gute Datenqualität sicherstellen. Auf nationaler Ebene ist das BFS mit den kantonalen Statistikstellen im Austausch in Sachen Armutsmonitoring. Das zukünftige Monitoring soll auf der Basis aller kantonalen Steuerdaten aufgebaut werden. Zudem arbeitet das BFS an der Modernisierung der Sozialhilfestatistik.

Aus Sicht der Regierung genügt diese Optimierung der Informationsgrundlagen, um Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Mit Blick auf das Regierungsprogramm 2025-2028 ist die Regierung bereit, die Einführung einer Armutsberichterstattung zu prüfen.

Aufgrund der Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag abzulehnen.

30. Oktober 2020