Die Regierung hat mit RB 289/2020 beschlossen, die Hauptleistungserbringer im Gesundheitswesen während der COVID-19-Pandemie zu unterstützen, indem sie einerseits Mindereinnahmen abgelten und andererseits Mehrkosten übernehmen will. Der Kanton Graubünden war diesbezüglich zusammen mit dem Kanton Bern Pionierkanton in der Schweiz. Dafür gebührt der Regierung ein grosses Lob. Dieses Lob wird nun getrübt, weil die Spitäler im Hinblick auf den Jahresabschluss konkrete Zahlen buchen müssen. Sie müssen somit abschätzen können, welche Mindereinnahmen und welche Mehrkosten anerkannt werden. Aufgrund von den durch das Gesundheitsamt durchgeführten Zwischenrevisionen sind dabei grosse Unsicherheiten entstanden.
Deshalb ergeht folgende Anfrage an die Regierung:
- Wie gedenkt die Regierung mit Einnahmeausfällen von den Zusatzversicherten und Selbstzahlern umzugehen?
- Wie gedenkt die Regierung mit dem offensichtlichen Defizit bei den Leistungserbringern aus der Behandlung von ambulanten COVID-19-Patienten umzugehen?
- Wie gedenkt die Regierung mit den Mehrkosten aus der Anschaffung von medizinaltechnischen Geräten > CHF 10 000, so z.B. Beatmungsgeräte, umzugehen?
Davos, 9. Dezember 2020
Caviezel (Davos Clavadel), Cahenzli-Philipp, Favre Accola, Alig, Berweger, Bettinaglio, Bigliel, Brandenburger, Caluori, Cantieni, Caviezel (Chur), Censi, Clalüna, Danuser, Degiacomi, Deplazes (Rabius), Ellemunter, Engler, Felix, Flütsch, Grass, Hartmann-Conrad, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Jochum, Kasper, Kienz, Koch, Lamprecht, Maissen, Michael (Castasegna), Michael (Donat), Mittner, Müller (Susch), Natter, Niggli (Samedan), Niggli-Mathis (Grüsch), Papa, Pfäffli, Preisig, Ruckstuhl, Schutz, Stiffler, Tanner, Thomann-Frank, Thür-Suter, Valär, von Ballmoos, Waidacher, Wilhelm, Giudicetti, Stieger